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AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von joe77 » Do 24. Jun 2010, 17:47

Was nicht alles gebaut wird :cry: :cry:
Hier mal der LINK

Sie bieten auf eine Geradezug-Repetierbüchse Steyr Mannlicher Typ AUG-Z SP A2 (steht für Straight Pull = Geradezug) im Kaliber .223 Rem.

Das Gewehr wurde von Steyr-Mannlicher werksmäßig als Repetierbüchse gefertigt, der Lauf besitzt keine Gasbohrung sowie an der Aufnahme auch keine Gasabnahme, dadurch Rechtssicherheit, da Rückbauten von Selbstladern zu Repetierern seit April 2008 nur noch auf grüne WBK mit Voreintrag zulässig sind. Da es sich um einen Repetierer handelt, greift hier der "kleine Anschein" nicht, der ansonsten diese Variante wegen des Bullpup-Systems vom Sportlichen Schießen ausnimmt. Auch die Magazinkapazität ist für Repetierer nicht beschränkt.

Wegen der zu erwartenden Anfragen: Nein, ein Rück-Umbau auf Selbstlader ist für diese Waffe prinzipiell nicht möglich, nur unter Verwendung einer neuen Lauf-/ Aufnahme-/ und Verschlußbaugruppe. Dies ist jedoch wirtschaftlich einer Neuanschaffung gleichzusetzen.

Für Anfragen aus Österreich: Die Waffe ist vom BMI als Kategorie B eingestuft, es wird eine Vorherige Einwilligung der BH benötigt. Versand an österreichisch Waffenhändler ist problemlos möglich.


Allerdings liest sich die Beschreibung für mich wie eine C-Waffe in Österreich.
Was sagt ihr ???
mfg
Josef
mfg
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Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Do 24. Jun 2010, 18:21

joe77 hat geschrieben:Was nicht alles gebaut wird :cry: :cry:
Hier mal der LINK

Sie bieten auf eine Geradezug-Repetierbüchse Steyr Mannlicher Typ AUG-Z SP A2 (steht für Straight Pull = Geradezug) im Kaliber .223 Rem.

Das Gewehr wurde von Steyr-Mannlicher werksmäßig als Repetierbüchse gefertigt, der Lauf besitzt keine Gasbohrung sowie an der Aufnahme auch keine Gasabnahme, dadurch Rechtssicherheit, da Rückbauten von Selbstladern zu Repetierern seit April 2008 nur noch auf grüne WBK mit Voreintrag zulässig sind. Da es sich um einen Repetierer handelt, greift hier der "kleine Anschein" nicht, der ansonsten diese Variante wegen des Bullpup-Systems vom Sportlichen Schießen ausnimmt. Auch die Magazinkapazität ist für Repetierer nicht beschränkt.

Wegen der zu erwartenden Anfragen: Nein, ein Rück-Umbau auf Selbstlader ist für diese Waffe prinzipiell nicht möglich, nur unter Verwendung einer neuen Lauf-/ Aufnahme-/ und Verschlußbaugruppe. Dies ist jedoch wirtschaftlich einer Neuanschaffung gleichzusetzen.

Für Anfragen aus Österreich: Die Waffe ist vom BMI als Kategorie B eingestuft, es wird eine Vorherige Einwilligung der BH benötigt. Versand an österreichisch Waffenhändler ist problemlos möglich.


Allerdings liest sich die Beschreibung für mich wie eine C-Waffe in Österreich.
Was sagt ihr ???
mfg
Josef


hallo

vergiss es

ist sachlich KAT C
ist laut amtssachverstaendigen des BMI KAT B
und laut AB wien KAT A

die waffe ist NICHT eingestuft worden
kann sie auch garnicht, ist ja ein repetierer
einstufungen sidn nur fuer halbautomaten vorgesehen
die angabe vom blendiger im text ist falsch

wenn du das teil importieren laesst kannst du damit rechnen dass es einige monate bis jahre beim BMI liegt bis "die sache entschieden ist"

stand vom herbst 2009
ich wollte das auch haben

lg
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Zuletzt geändert von gewo am Do 24. Jun 2010, 18:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von Stickhead » Do 24. Jun 2010, 18:22

Im Verband Forum findet sich dazu eine Diskussion. Es stimmt tatsächlich, dass diese Waffe in Kategorie B eingestuft wurde - trotz typischer Merkmalen einer Kategorie C Waffe. Es wäre also sinnvoller, sich gleich den Halbautomat zuzulegen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Do 24. Jun 2010, 18:25

Stickhead hat geschrieben:Es stimmt tatsächlich, dass diese Waffe in Kategorie B eingestuft wurde - trotz typischer Merkmalen einer Kategorie C Waffe. Es wäre also sinnvoller, sich gleich den Halbautomat zuzulegen.


hallo

bidddäh das stimmt nicht

es gibt KEINE einstufung fuer diese waffe
es gibt imho nur eine infos an die BHs dass der import nicht zuzulassen ist

lg
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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von Stickhead » Do 24. Jun 2010, 18:38

Okay, wenn es keine Einstufung vom BMI gibt, muss sie aber C sein und deshalb erlaubt :lol: Dazu müsste es sicher einen Erlass vom BMI geben und der ist mir bis dato noch nirgendwo untergekommen.

Wenn dir die Behörde den Import bewilligt ist alles in Orndung. Du kannst nachher einen §44-Bescheid verlangen indem sie dir die Waffe einstufen. Auf diesen Bescheid hast du sogar Rechtsanspruch, weil du ja dann Besitzer bist. Und Wegnehmen können Sie dir die Waffe nicht, weil du den Import ja von der Behörde selbst bewilligt bekommen hast.

BTW: Hast du eigentlich gewusst, dass die sogenannte "Einstufung" nur eine Rechtsmeinung des BMI ist?
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Do 24. Jun 2010, 18:46

Stickhead hat geschrieben:Okay, wenn es keine Einstufung vom BMI gibt, muss sie aber C sein und deshalb erlaubt :lol: Dazu müsste es sicher einen Erlass vom BMI geben und der ist mir bis dato noch nirgendwo untergekommen.

Wenn dir die Behörde den Import bewilligt ist alles in Orndung. Du kannst nachher einen §44-Bescheid verlangen indem sie dir die Waffe einstufen. Auf diesen Bescheid hast du sogar Rechtsanspruch, weil du ja dann Besitzer bist. Und Wegnehmen können Sie dir die Waffe nicht, weil du den Import ja von der Behörde selbst bewilligt bekommen hast.

BTW: Hast du eigentlich gewusst, dass die sogenannte "Einstufung" nur eine Rechtsmeinung des BMI ist?


hallo

richtig
ist nur die rechtsmeinung

nur hab ich nix davon wenn die waffe monate- und jahrelang beim BMI liegt
weiss garned ob es eine frist gibt in der die antworten/reagieren/bescheiden muessen ...

fuer mich hat es damals so geklungen als ob die dort ned nur ein so ein teil liegen haben derzeit

ich habe meine bestellung storniert
meine waffen mag ich im tresor stehen haben und ned beim BMI liegen

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von Stickhead » Do 24. Jun 2010, 18:51

Wenn sie die Behörde einstuft, wird sie auch nicht beim BMI liegen :)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von zela » Do 24. Jun 2010, 19:27

sollte mal jemand durchziehen, ich beteilige mich an den Kosten
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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Do 24. Jun 2010, 19:30

zela hat geschrieben:sollte mal jemand durchziehen, ich beteilige mich an den Kosten


warum ned

im prinzip gehts "nur" um den "aufwand" der dadurch entsteht dass das teil bis 2012 am BMI liegt ..
ich schick dir mal eine PN am abend ...

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Do 24. Jun 2010, 19:34

Stickhead hat geschrieben:Wenn sie die Behörde einstuft, wird sie auch nicht beim BMI liegen :)


hallo

nochmals, langsam zu mitdenken:

sie wird NICHT eingestuft werden weil langwaffen repetierer nicht eingestuft werden koennen

es erfolgt lediglich eine abweisung der importgenehmigung
und gegen die kannst mit rechtsmittel vorgehen
dauert hundert jahr ...
und bis dahin liegt des teil beim bezahlte teil beim blendiger und spaeter dann beim BMI

steyr selbst gibt keinerlei papiere zu dem teil raus, weil es "nicht am oesterreichischen markt vorgesehen ist"

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von zela » Do 24. Jun 2010, 19:35

steyr selbst gibt keinerlei papiere zu dem teil raus, weil es "nicht am oesterreichischen markt vorgesehen ist"


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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von Stickhead » Do 24. Jun 2010, 19:37

Solltest du diese "Anweisung über die Ablehnung" irgendwo in Kopie haben, wäre es möglich, dass du mir sie zukommen lässt?
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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Do 24. Jun 2010, 20:36

Stickhead hat geschrieben:Solltest du diese "Anweisung über die Ablehnung" irgendwo in Kopie haben, wäre es möglich, dass du mir sie zukommen lässt?


hallo

nein, habe ich nicht schriftlich
es gibt auf den BHs listen in denen die waffenarten und waffentypen und deren kategorien eingetragen sind

bei "Steyr Type AUG" steht "AUG-Z" -> kat B, alle anderen typen des Steyr AUG -> Kat A

wenn du in wien am AB anrufst sagen die dir das das Steyr AUG -SP kat A ist
habe ich im herbst selber probiert

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von Warnschuss » Fr 25. Jun 2010, 10:46

Versand an österreichisch Waffenhändler ist problemlos möglich.


Wenn das stimmt, dann würde ich das meinem Waffenhändler mal sagen, dass er es importieren soll.
Dann einfach bei ihm melden und fertig.

Wenn's nachträglich vonseiten der Behörde Probleme geben sollte, entscheidet das ein Gericht und nicht die Behörde. (Delikt des unerlaubten Besitzes von Kat. B bzw. Kat. A)

Wenn dann der Hersteller dies hier bestätigt:

Das Gewehr wurde von Steyr-Mannlicher werksmäßig als Repetierbüchse gefertigt, der Lauf besitzt keine Gasbohrung sowie an der Aufnahme auch keine Gasabnahme,


dann kann sich die Behörde ihre Rechtsmeinung an den Hut stecken. Sicher, es kann frustrierend sein, aber letztendlich gewinnt man die Sache. Man darf sich nicht von ein paar Beamten abschrecken lassen.

Ich selber interessier mich überhaupt nicht für solch kastrierte Gewehre. Würde ich mich aber dafür interessieren, hätte ich auf jeden Fall den Schneid, das durchzuziehen, denn ich wäre im Recht.

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Re: AUG-Z SP A2 auf eGun Kategorie

Beitrag von gewo » Fr 25. Jun 2010, 10:54

Warnschuss hat geschrieben:
Versand an österreichisch Waffenhändler ist problemlos möglich.

Wenn das stimmt, dann würde ich das meinem Waffenhändler mal sagen, dass er es importieren soll.
Dann einfach bei ihm melden und fertig.
Wenn's nachträglich vonseiten der Behörde Probleme geben sollte....


hallo

an den waffenhaendler kann der blendiger alles schicken, garands, MPs, was aus immer, denn fuer den waffenhandel gilt das WaffG nur sehr rudimentaer, bestimmungen ueber besitz ect gelten fuer den waffenhandel und dir beim waffenhandel beschaeftigten zb garnicht.

den schwarzen peter hat in dem fall dann dein waffenhaendler wenn er dir ein teil verkauft was evt kat A sein koennte.

ich bin ja auch dafuer dass es wer mal live versuchen sollte ...

wer?

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