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Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Grüß euch!
Bitte um Aufklärung !Kenn mich schön langsam nicht mehr aus.
Habe diese Tage bei einen Händler in Wien einen Repetierer (Kat C)erworben.mit Übergabebescheinigung.
Vor einen Jahr kaufte ich auch einen Rep.22lr.Dieser sagte das er denn kaufvertrag an die BH schickt.Ob er es getan hat weis ich nicht .Hatte inzwischen schon eine Kontrolle (Waffenverwahrung)
Wo die Herrn alle Waffennummern notiert haben.
Bei Paragraff 30 steht das der Händler das macht, oder das man zu einen Händler binnen 4 Wochen die Medung durchführen muß.
Oder kann ich die erworbene Waffe direkt bei unserer BH melden.
Ja ich weis es gibt schon genug Treads zu diesen Thema.
Danke
Bitte um Aufklärung !Kenn mich schön langsam nicht mehr aus.
Habe diese Tage bei einen Händler in Wien einen Repetierer (Kat C)erworben.mit Übergabebescheinigung.
Vor einen Jahr kaufte ich auch einen Rep.22lr.Dieser sagte das er denn kaufvertrag an die BH schickt.Ob er es getan hat weis ich nicht .Hatte inzwischen schon eine Kontrolle (Waffenverwahrung)
Wo die Herrn alle Waffennummern notiert haben.
Bei Paragraff 30 steht das der Händler das macht, oder das man zu einen Händler binnen 4 Wochen die Medung durchführen muß.
Oder kann ich die erworbene Waffe direkt bei unserer BH melden.
Ja ich weis es gibt schon genug Treads zu diesen Thema.
Danke
Re: Hilfe?
Kat. C bedarf §30 Meldung, die wird beim Händler gemacht und bleibt dort liegen- die BH weiss davon nichts, muss sie auch nicht. Bei einer Waffenkontrolle dürfen theoretisch nur die B-Waffen vollständig kontrolliert werden, von Kat. C-Waffen können aber die §30 Meldungen...also die Zettel vom Händler/Büchsenmacher verlangt werden. Seriennummern von C- und D-Waffen aufschreiben ist aber rechtlich nicht gedeckt, es steht aber jedem Schützen frei wie er damit umgeht. Eine direkte §30 Meldung bei der zuständigen Behörde gibt es bisher meines Wissens nicht.
Aber ich muss dir auch Recht geben...es gibt eigentlich schon genug Threads zu diesem Thema, warum machst du dich nicht einfach dort schlau?
Aber ich muss dir auch Recht geben...es gibt eigentlich schon genug Threads zu diesem Thema, warum machst du dich nicht einfach dort schlau?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hilfe?
@oe6odd
Du brauchst für jede Kat. C Waffe die Bestätigung vom Händler das du es bei ihm gemeldet hast.
Bei manchen Händlern, wenn du die Waffe dort gekauft hast, steht auf der Rechnung die Waffennummer und dass die Rechnung die Meldung lt. §30 ist.
Du brauchst für jede Kat. C Waffe die Bestätigung vom Händler das du es bei ihm gemeldet hast.
Bei manchen Händlern, wenn du die Waffe dort gekauft hast, steht auf der Rechnung die Waffennummer und dass die Rechnung die Meldung lt. §30 ist.
Re: Hilfe?
danke das war von mir ein Hoppala.
Alles wieder klar.
Alles wieder klar.
- tschuttl
- .50 BMG
- Beiträge: 733
- Registriert: Di 25. Mai 2010, 22:24
- Wohnort: Im tiefen Wald bei einer Hexe
Re: Hilfe?
Meines Wissens müssen Kat C Waffen bei der Kontrolle gar nicht gezeigt und schon gar nicht kontrolliert werden. Ich wurde jedenfalls noch nie gefragt und hätte sie auch nicht gezeigt. Ändern wird sich das wahrscheinlich mit der neuen Registrierung.
Jeder Riese, jeder Zwerg trinkt Bier vom Starkenberg
Re: Hilfe?
yoda hat geschrieben:Bei manchen Händlern, wenn du die Waffe dort gekauft hast, steht auf der Rechnung die Waffennummer und dass die Rechnung die Meldung lt. §30 ist.
hallo
was sie aber tatsaechlich nur dann ist wenn alle fuer die § 30 meldung noetigen daten drauf stehen
also auch
- die vollstaendige meldeadresse des kaeufers
- die vollstaendigen ausweisdaten mit denen man sich beim kauf legitimiert hat
- und im fall einer gebrauchtwaffe der hinweis wo die waffe zuletzt gemeldet wurde
eine - privat oder beim haendler gekaufte - kat C waffe kann man bei jedem beliebigen haendler melden, es muss nicht der haendler sein wo man gekauft hat
und man hat dafuer 4 wochen ab eigentumsuebergang zeit
waehrend dieser 4 wochen frist muss man jedoch im bedarfsfall nachweisen koennen dass die meldepflicht noch nicht eingetreten ist
zb durch die (nicht aelter als vier wochen alte) rechnung
wie man das zb bei einer muendlich per handschlag privat gekauften waffe tut ist spannend
es ist daher gescheiter die meldung auch bei privatkauf so bald als moeglich vorzunehmen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Hilfe?
Bitte ein bisschen mehr Gedanken über einen sinnvollen Titel machen





Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Hilfe?
Stickhead hat geschrieben:Bitte ein bisschen mehr Gedanken über einen sinnvollen Titel machen![]()
![]()
guat das´d eam gändert host

"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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- k4tarn4ever
- 9mm Para
- Beiträge: 13
- Registriert: Di 22. Okt 2019, 21:04
Re: Hilfe?
Hallo habe dazu noch nichts auf pd gefunden und bin noch zu kurz im Forum damit ich threads öffnen kann also versuch ichs hier mal mit meiner Frage:
kann mir jemand sagen was passieren kann wenn ich eine gekaufte Gebrauchtwaffe nicht innerhalb der 6 Wochen Frist sondern 2 Wochen verspätet melde?
Habe sie in Graz zu melden falls das Auswirkungen auf die Folgen hat
LG
kann mir jemand sagen was passieren kann wenn ich eine gekaufte Gebrauchtwaffe nicht innerhalb der 6 Wochen Frist sondern 2 Wochen verspätet melde?
Habe sie in Graz zu melden falls das Auswirkungen auf die Folgen hat
LG
K4-Tarnplane unter den Guns in jedem Waffengebrauchtinserat ist Pflicht!
.22lr // 9mm // .223 Rem // .308 Win
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Re: Hilfe?
im prinzip ist es eine verwaltungsuebertretungk4tarn4ever hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 16:11Hallo habe dazu noch nichts auf pd gefunden und bin noch zu kurz im Forum damit ich threads öffnen kann also versuch ichs hier mal mit meiner Frage:
kann mir jemand sagen was passieren kann wenn ich eine gekaufte Gebrauchtwaffe nicht innerhalb der 6 Wochen Frist sondern 2 Wochen verspätet melde?
Habe sie in Graz zu melden falls das Auswirkungen auf die Folgen hat
LG
und kann natuerlich folgen haben
es geht auch nicht um den Kaufzeitpunkt sondern um den Zeitpunkt der physikalischen Übernahme der waffe
falls du sie also eh erst 2 wochen spaeter abgeholt hast ...
solltest du sie an wen anderen zwischenzeitlich ueberlassen hast und du sie dann doch wieder zurueck bekommen hast und das ist noch ned sechs wochen her ... auch kein problem ...
wenn der Verkäufer aber schon bei seiner behoerde gemeldet hat dass die waffe noch nicht aus seinem bestand weg ist und das deshalb weil du noch ned gemeldet hast .... schlecht ... der besitz einer nicht gemeldeten waffe kann bei schlechtem wetter durchaus zum Ausspruch einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit fuehren ... dh waffen abgeben ..
kommt aber immer auf deine bH an
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Re: Hilfe?
Ist es eine Kat.B oder eine Kat.C Waffe? Wenn Kat.C, dann behaupte ich mal wird der Verkäufer und die Behörde wahrscheinlich gar nix davon mitbekommen. Wenn Kat.B, dann müssen ja sowieso beide eine Meldung machen, und wenn beide vergessen haben, dann kann man sich doch zusammen setzen und ein neues Datum eintragen, womit man noch in der 6 Wochen Frist wäre...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Hilfe?
Wie schaut's da eigentlich mit der "Anzeige eines Besitzwechsel" aus? Die kann man in jedem koat erstatten. Ich seh nicht ein, warum ich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Konsumation einer Leistung 3. verpflichtet bin.
L.G.
Erwin Roland

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Erwin Roland

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Re: Hilfe?
falls es eine kat C Waffe ist (Meldung gen, §33 WaffG) geht das nur beim Waffenhändler gegen Einwurf von münzen
die Meldepflicht hat nur der KÄUFER
gilt fuer kauf von privat genauso wie beim kauf von Gewerbetreibenden
wenn es eine kat B ist (Meldung gen, §28 WaffG) dann geht es nur ueber eine Meldung an die behoerde welche die Wohnsitzbehörde des Käufers ist
die meldepflicht haben BEIDE an kauf Beteiligten
gilt fuer kauf von privat
beim kauf vom Gewerbetreibenden hat nur dieser die meldepflicht
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