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Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: So 15. Jan 2012, 19:49
von DerLukas
Ich habe meine WBK erhalten und möchte mir nun auf der Reise nach Tirol zu meiner Mutter (ebenfalls WBK Besitzerin + Safe im Haus) in Enns eine Glock 17 Gen3 mitnehmen.
Leider finde ich keine Information, ob es bei dem Kauf eine Abkühlphase gibt oder ich sie gleich mitnehmen kann.
Ich würde mir nur die Glock ohne Munition kaufen, muss aber übers deutsche Eck fahren - kann es hier zu Problemen kommen, wenn ich diese Kat B. Waffe in einem geschlossenen Behältnis im Auto habe?
Danke für eure Hilfe.
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: So 15. Jan 2012, 19:59
von Floody
DerLukas hat geschrieben:Leider finde ich keine Information, ob es bei dem Kauf eine Abkühlphase gibt oder ich sie gleich mitnehmen kann.
Wenn du eine WBK und/oder WP hast gibt es keine Wartezeit.
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: So 15. Jan 2012, 19:59
von Incite
nö, keine Abkühlphase und Mun brauchst aber schon zum schießen
du darfst Österreich unter diesen Voraussetzungen
NICHT verlassen
lg
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: So 15. Jan 2012, 20:05
von Shephard
DerLukas hat geschrieben:Ich habe meine WBK erhalten und möchte mir nun auf der Reise nach Tirol zu meiner Mutter (ebenfalls WBK Besitzerin + Safe im Haus) in Enns eine Glock 17 Gen3 mitnehmen.
Leider finde ich keine Information, ob es bei dem Kauf eine Abkühlphase gibt oder ich sie gleich mitnehmen kann.
Ich würde mir nur die Glock ohne Munition kaufen, muss aber übers deutsche Eck fahren - kann es hier zu Problemen kommen, wenn ich diese Kat B. Waffe in einem geschlossenen Behältnis im Auto habe?
Danke für eure Hilfe.
Hallo!
Auf KEINEN Fall übers deutsche Eck fahren, einem bekannten Taxler von mir haben die deutschen Polizisten ebenfalls im deutschen Eck das Auto aufn Kopf gestellt, nur weil sie geglaubt haben, er habe als Taxler aus Österreich automatisch auch eine Pistole dabei.
(WP hat er zwar, jedoch keine Knarre mit).
Wenn du dich als Österreicher mit Pistole in der BRD erwischen lässt, wird´s extrem ungemütlich.
halt meine Erfahrung,
lg
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: So 15. Jan 2012, 20:08
von gewo
DerLukas hat geschrieben:Ich würde mir nur die Glock ohne Munition kaufen, muss aber übers deutsche Eck fahren - kann es hier zu Problemen kommen, wenn ich diese Kat B. Waffe in einem geschlossenen Behältnis im Auto habe?
hallo
ob mit oder ohne muni ist egal
und du darfst sie zu jedem beliebigen ort mitnehmen, wenn der ort in oesterreich liegt und mit dem beduerfnis oder der waffe selber im zusammenhang steht (wenn du "selbstverteidung" beim antrag zur WBK angekreuzt hast also auch "einfach so" zum zweitwohnsitz)
aber du darfst KEINESFALLS uebers deutsche eck
das endet moeglicherweise sogar voruebergehend in einer haftanstalt
die teutonen sind da sehr sehr humorlos
und im bereich zwischen walserberg und - vor allem - am kreuz rosenheim werden quasi rund um die uhr fahrzeuge aus dem verkehr gezogen und kontrolliert
vor allem gruene oder dunkle gelaendewaegen und transporter
PS:
musstest du ned fuer die WBK den waffenfuehrerschein machen
derlei fragen werden da eigentlich unter "rechtliches" besprochen ...
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: So 15. Jan 2012, 20:16
von DerLukas
Danke für eure Infos, dann muss ichs mir irgendwie auf der Rückreise einteilen.
gewo hat geschrieben:PS:
musstest du ned fuer die WBK den waffenfuehrerschein machen
derlei fragen werden da eigentlich unter "rechtliches" besprochen ...
Habe ich gemacht, Transport der Waffe war natürlich auch ein Thema, aber an die Sache mit Deutschland explizit kann ich mich nicht erinnern.
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Mo 16. Jan 2012, 01:16
von therion
gewo hat geschrieben:
und du darfst sie zu jedem beliebigen ort mitnehmen, wenn der ort in oesterreich liegt und mit dem beduerfnis oder der waffe selber im zusammenhang steht (wenn du "selbstverteidung" beim antrag zur WBK angekreuzt hast also auch "einfach so" zum zweitwohnsitz)
Noch nie gehört. Bitte passenden § oder VO oder Erlass.
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Mo 16. Jan 2012, 01:24
von gewo
therion hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
und du darfst sie zu jedem beliebigen ort mitnehmen, wenn der ort in oesterreich liegt und mit dem beduerfnis oder der waffe selber im zusammenhang steht (wenn du "selbstverteidung" beim antrag zur WBK angekreuzt hast also auch "einfach so" zum zweitwohnsitz)
Noch nie gehört. Bitte passenden § oder VO oder Erlass.
Hallo
Was meinst denn?
Was hast nie gehoert?
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Mo 16. Jan 2012, 01:27
von therion
Dass der Ort an dem man die Waffe hinbringt mit dem "Bedürfnis" im Zusammenhang stehen muss.
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Mo 16. Jan 2012, 01:30
von gewo
therion hat geschrieben:Dass der Ort an dem man die Waffe hinbringt mit dem "Bedürfnis" im Zusammenhang stehen muss.
Hi
Mit dem beduerfnis oder mit der waffe selbst habe ich geschrieben
Ergibt sich aus denbestimmungen zum transport
Bin am handy
Ich suchs morgen...
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Mo 16. Jan 2012, 12:12
von gewo
hallo
also anbei mal §7 WaffG 1996 der festlegt, dass wer eine waffe bei sich hat, diese - auch wenn sie ungeladen ist - fuehrt, ausser dieses bei sich haben erfolgt nur zum zweck des transportes zwischen zwei orten
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) [b]Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie -[/b] in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
also einfach so mithaben tagsueber ist nicht ...
ich nehme an du willst jetzt noch erlass oder verordnung dazu wo steht dass diese orte zu denen transportiert werden darf mit der waffe oder mit der begruendung im zusammenhang steht, richtig ..?
*seufz*
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Mo 16. Jan 2012, 13:05
von therion
Nein das passt schon, nur ist eben nirgends herauszulesen, dass der Ort mit dem Beduerfnis im Zusammenhang stehen muss.
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 20:06
von DirtyHarriett
ganz dumme Frage: ich hatte letztens per EUFP eine Sig als Spochtwaffe mit dabei, um den Schwaiger mitzuschießen. War zu der Zeit im Hotel untergebracht, wo es mit einem Safe eher blöd aussah. Im Zimmer lassen konnt ich sie ja auch nicht.
Wie geh ich in so einem Fall mit dem Problem um ? Einwickeln, Schloß drum, in die Handtasche ?
(Zu der Zeit hatte ich noch keinen Grund und Boden in Österreich, und der Fall kann wieder eintreten, wenn ich per EuFP mit Piffe zu nem L3 nach Amstetten komm oder zum Sickinger fahr)
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 21:25
von gewo
DirtyHarriett hat geschrieben:ganz dumme Frage: ich hatte letztens per EUFP eine Sig als Spochtwaffe mit dabei, um den Schwaiger mitzuschießen. War zu der Zeit im Hotel untergebracht, wo es mit einem Safe eher blöd aussah. Im Zimmer lassen konnt ich sie ja auch nicht.
hallo
doch
da gibt es einen erlass dazu
wenn der raum absperrbar ist
und du sie darin so gut als es moeglich ist verwahrst
solltest du aus dem schneider sein iom fall der faelle
uebel sieht es aus wenn es einen absperrbaren schrank gegeben haette und die hast sie im koffer rumkugeln lassen
wichtig ist dass erkennbar ist dass du versucht hast sie so gut als moeglich zu sichern und dass bei den gegebenen umstaenden nicht mehr moeglich war
einzige ausnahme:
"im auto" lassen ist IMMER unzulaessig
selbst fur nur kurze zeit
egal ob das im moment die sicherste loesung waere oder nicht...
Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz
Verfasst: Fr 20. Jan 2012, 22:07
von DirtyHarriett
entschuldige das Nachhaken, ich bin da noch nicht so firm.
das Problem ist aber doch z.B., das schon die Säuberungskolonne die Generalkarte für die Türen hat und es z.B. im ETAP keine verschließbaren Schränke gibt ? Da gewähre ich doch eigentlich automatisch Zugriff, wenn ich die Piffe im Zimmer liegen habe ?