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SV-Muni im Ernstfall
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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SV-Muni im Ernstfall
Hallo erstmal,
Ich bin auf der Suche nach SVtauglicher Munition (.45 auto) und wollte mal fragen wie es hier gesetztlich aussieht:
- Was darf ich aufmagazinieren?
- Was bekomm ich überhaupt (WBK, WP, Schützenausweis)?
- Was empfiehlt sich?
- Bekomme ich im Falle der SV rechtliche Probleme wenn ich ein gewisses Geschoss benutzt habe? (JHP etc?)
Bin da momentan total überfordert was das Thema angeht.
Bevorzugen tät ich ja entweder die Federal Hydra Shok oder die Magtech First Defense aber wie gesagt: Null Plan von wegen Kauf, Einsatz, Schwierigkeiten.
Sollte der Fall tatsächlich -Gott behüte- eintreten und ich bin gezwungen mich zu verteidigen und treffe den Kontrahenten mit einer JHP die ja (laut meinen Recherchen) nur für Scheiben / Jagd zugelassen ist, bekomme ich wahrscheinlich nachher rechtliche Probleme von wegen Notwehrüberschreitung oÄ?
Bitte Bitte um Hilfe
Ich bin auf der Suche nach SVtauglicher Munition (.45 auto) und wollte mal fragen wie es hier gesetztlich aussieht:
- Was darf ich aufmagazinieren?
- Was bekomm ich überhaupt (WBK, WP, Schützenausweis)?
- Was empfiehlt sich?
- Bekomme ich im Falle der SV rechtliche Probleme wenn ich ein gewisses Geschoss benutzt habe? (JHP etc?)
Bin da momentan total überfordert was das Thema angeht.
Bevorzugen tät ich ja entweder die Federal Hydra Shok oder die Magtech First Defense aber wie gesagt: Null Plan von wegen Kauf, Einsatz, Schwierigkeiten.
Sollte der Fall tatsächlich -Gott behüte- eintreten und ich bin gezwungen mich zu verteidigen und treffe den Kontrahenten mit einer JHP die ja (laut meinen Recherchen) nur für Scheiben / Jagd zugelassen ist, bekomme ich wahrscheinlich nachher rechtliche Probleme von wegen Notwehrüberschreitung oÄ?
Bitte Bitte um Hilfe
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: SV-Muni im Ernstfall
Die First Defense ist definitiv OK.
IM Gesetz steht nicht, dass die JHP nur für Jagd oder Scheibe zugelassen ist, sondern dass die verordneten Munitionsverbote nicht für Jäger und Sportschützen gelten.
IM Gesetz steht nicht, dass die JHP nur für Jagd oder Scheibe zugelassen ist, sondern dass die verordneten Munitionsverbote nicht für Jäger und Sportschützen gelten.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: SV-Muni im Ernstfall
ich habe die magtech first defence in .45 acp und 9x19 problemlos bekommen und geladen. ich denke mir auch dass das eher sinnvoll ist als vollmantel, da die first defence eigentlich nicht durch einen körper durchgehen und somit eventuell andere gefährden sollte.
es gab hier auch mal einen bericht wo bei einer polizeikontrolle ein polizist das so "empfohlen" hat...
...moment...
...lade daten...
...hier:
viewtopic.php?f=20&t=6335&hilit=polizist
es gab hier auch mal einen bericht wo bei einer polizeikontrolle ein polizist das so "empfohlen" hat...
...moment...
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Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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- hungarus_old
- Supporter 7,62x54R
- Beiträge: 1674
- Registriert: Mo 31. Mai 2010, 08:05
- Wohnort: NÖ
Re: SV-Muni im Ernstfall
Ich habe zuhause: Fiocchi Expansiv Monoblock 9mm und Federal EFMJ .45 Auto
Re: SV-Muni im Ernstfall
Nicht alles was ein Polizist so sagt ist auch rechtskonform....und hält vor Gericht!
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - kommt immer auf den Richter (oder die Richterin... ) an!
In einer Notwehrsituation (Leben und Tod) ist es zweitrangig was für Munition man verwendet - ja sogar was für eine Waffe man verwendet....da zählt nur mehr das LEBEN!
zB: Wenn man mit Waffen (Hammer, Messer, Maschinengewehr....bei Frauen zählt sogar, wenn der Angreifer massiv körperlich überlegen ist) angegriffen wird (Lebensgefahr für sich oder Andere) und der Abwehr dieses Angriffes ist nur mehr durch Waffeneinsatz gewährleistet oder möglich UND man kann sich diesem Angriff nicht durch Flucht oder andere Maßnahmen (verriegeln der Tür usw...) entziehen, dann darf man sich sogar mit einer illegalen Waffe (Maschinenpistole, RPG7 usw.) wehren.
Der illegale Waffenbesitz würde hier zweitrangig behandelt werden, da es sich um eine Notstandsituation handelt, in der man nur mehr zwischen Leben und Tod abwägen konnte....wenn ich mich nicht irre, ist einem Asylwerber ein solcher Notwehrfall passiert (der gute Mann war halt wie daheim auch mit einer Pistole bewaffnet...) und hat mehrere Messerangreifer ausschalten können - ihm wurde Notwehr zugestanden obwohl er eine illegale Waffe dazu verwendet hat!
Wichtig ist hier nur, dass kein Notwehrexzess stattfindet.....also der Angreifer liegt bereits am Boden, der Angriff ist abgewehrt und ich wechsle das Magazin und schiesse weiter auf ihn....dass käme nicht so gut....
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - kommt immer auf den Richter (oder die Richterin... ) an!
In einer Notwehrsituation (Leben und Tod) ist es zweitrangig was für Munition man verwendet - ja sogar was für eine Waffe man verwendet....da zählt nur mehr das LEBEN!
zB: Wenn man mit Waffen (Hammer, Messer, Maschinengewehr....bei Frauen zählt sogar, wenn der Angreifer massiv körperlich überlegen ist) angegriffen wird (Lebensgefahr für sich oder Andere) und der Abwehr dieses Angriffes ist nur mehr durch Waffeneinsatz gewährleistet oder möglich UND man kann sich diesem Angriff nicht durch Flucht oder andere Maßnahmen (verriegeln der Tür usw...) entziehen, dann darf man sich sogar mit einer illegalen Waffe (Maschinenpistole, RPG7 usw.) wehren.
Der illegale Waffenbesitz würde hier zweitrangig behandelt werden, da es sich um eine Notstandsituation handelt, in der man nur mehr zwischen Leben und Tod abwägen konnte....wenn ich mich nicht irre, ist einem Asylwerber ein solcher Notwehrfall passiert (der gute Mann war halt wie daheim auch mit einer Pistole bewaffnet...) und hat mehrere Messerangreifer ausschalten können - ihm wurde Notwehr zugestanden obwohl er eine illegale Waffe dazu verwendet hat!
Wichtig ist hier nur, dass kein Notwehrexzess stattfindet.....also der Angreifer liegt bereits am Boden, der Angriff ist abgewehrt und ich wechsle das Magazin und schiesse weiter auf ihn....dass käme nicht so gut....
Re: SV-Muni im Ernstfall
Im Gesetz steht.....
nichts. In der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht, dass "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen....verboten" sind. Dann gibt es einen Erlass in dem die Ansicht dargelegt wird, nach der Sportschützen nicht zu bestrafen sind, wenn sie sowas haben und verwenden.
In Fall der Selbstverteidigung wird es letztendlich von einem Gericht abhängen, im interessantesten Fall vom Obersten Gerichtshof, wie entschieden wird.
Wenn es blöd lauft und strenge Auslegung erfolgt, kann es durchaus so lauten, dass Teilmantelhohlspitzmunition verboten ist, der Besitz jedoch nicht bestraft wird, weil es in einem Erlass so steht. (Erlässe sind nur generelle Weisungen an Beamte und entwickeln keine Außenwirkung. Sie sind keine Gesetze oder Verordnungen.) Wenn dann noch der Sachverständige sagt (über den Grund will ich mich hier nicht auslassen), dass der Schuss mit Teilmantelhohlspitzmunition tödlich war und er mit nicht-Teilmantelhohlspitzmunition mit Sicherheit nicht tödlich gewesen wäre, gibt es ein ernstes Problem.
Wenn der sich verteidigende in einer solchen Notwehrsituation befindet, dass nur durch den Tod des Angreifers der Angriff gestoppt werden kann und er einen Schuss in Herz oder Kopf anbringt, wird es in der Folge völlig unerheblich sein, welche Munition verwendet wurde, denn hier sollte auch ein billiges Bleigeschoss die selbe Folge bewirken.
Zugegeben es ist alles sehr theoretisch und es gibt dazu keine mir bekannte Entscheidung. Ich empfehle aus reiner Vorsicht und weil Teilmantelhohlspitzmunition nur aufgrund eines Erlasses straffrei besessen werden kann, bei der Selbstverteidigung auf andere Munition zurückzugreifen.
Alex
nichts. In der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht, dass "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen....verboten" sind. Dann gibt es einen Erlass in dem die Ansicht dargelegt wird, nach der Sportschützen nicht zu bestrafen sind, wenn sie sowas haben und verwenden.
In Fall der Selbstverteidigung wird es letztendlich von einem Gericht abhängen, im interessantesten Fall vom Obersten Gerichtshof, wie entschieden wird.
Wenn es blöd lauft und strenge Auslegung erfolgt, kann es durchaus so lauten, dass Teilmantelhohlspitzmunition verboten ist, der Besitz jedoch nicht bestraft wird, weil es in einem Erlass so steht. (Erlässe sind nur generelle Weisungen an Beamte und entwickeln keine Außenwirkung. Sie sind keine Gesetze oder Verordnungen.) Wenn dann noch der Sachverständige sagt (über den Grund will ich mich hier nicht auslassen), dass der Schuss mit Teilmantelhohlspitzmunition tödlich war und er mit nicht-Teilmantelhohlspitzmunition mit Sicherheit nicht tödlich gewesen wäre, gibt es ein ernstes Problem.
Wenn der sich verteidigende in einer solchen Notwehrsituation befindet, dass nur durch den Tod des Angreifers der Angriff gestoppt werden kann und er einen Schuss in Herz oder Kopf anbringt, wird es in der Folge völlig unerheblich sein, welche Munition verwendet wurde, denn hier sollte auch ein billiges Bleigeschoss die selbe Folge bewirken.
Zugegeben es ist alles sehr theoretisch und es gibt dazu keine mir bekannte Entscheidung. Ich empfehle aus reiner Vorsicht und weil Teilmantelhohlspitzmunition nur aufgrund eines Erlasses straffrei besessen werden kann, bei der Selbstverteidigung auf andere Munition zurückzugreifen.
Alex
Re: SV-Muni im Ernstfall
Xandl hat geschrieben:Im Gesetz steht.....
nichts. In der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht, dass "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen....verboten" sind. Dann gibt es einen Erlass in dem die Ansicht dargelegt wird, nach der Sportschützen nicht zu bestrafen sind, wenn sie sowas haben und verwenden.
In Fall der Selbstverteidigung wird es letztendlich von einem Gericht abhängen, im interessantesten Fall vom Obersten Gerichtshof, wie entschieden wird.
Wenn es blöd lauft und strenge Auslegung erfolgt, kann es durchaus so lauten, dass Teilmantelhohlspitzmunition verboten ist, der Besitz jedoch nicht bestraft wird, weil es in einem Erlass so steht. (Erlässe sind nur generelle Weisungen an Beamte und entwickeln keine Außenwirkung. Sie sind keine Gesetze oder Verordnungen.) Wenn dann noch der Sachverständige sagt (über den Grund will ich mich hier nicht auslassen), dass der Schuss mit Teilmantelhohlspitzmunition tödlich war und er mit nicht-Teilmantelhohlspitzmunition mit Sicherheit nicht tödlich gewesen wäre, gibt es ein ernstes Problem.
Wenn der sich verteidigende in einer solchen Notwehrsituation befindet, dass nur durch den Tod des Angreifers der Angriff gestoppt werden kann und er einen Schuss in Herz oder Kopf anbringt, wird es in der Folge völlig unerheblich sein, welche Munition verwendet wurde, denn hier sollte auch ein billiges Bleigeschoss die selbe Folge bewirken.
Zugegeben es ist alles sehr theoretisch und es gibt dazu keine mir bekannte Entscheidung. Ich empfehle aus reiner Vorsicht und weil Teilmantelhohlspitzmunition nur aufgrund eines Erlasses straffrei besessen werden kann, bei der Selbstverteidigung auf andere Munition zurückzugreifen.
Alex
und wenn die gute vollmantel durchschlägt und den nachbarn im bett trifft (oder hätte treffen können) legen sie es dir wieder anders aus...
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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Re: SV-Muni im Ernstfall
Armalito hat geschrieben:Xandl hat geschrieben:Im Gesetz steht.....
nichts. In der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht, dass "Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen....verboten" sind. Dann gibt es einen Erlass in dem die Ansicht dargelegt wird, nach der Sportschützen nicht zu bestrafen sind, wenn sie sowas haben und verwenden.
In Fall der Selbstverteidigung wird es letztendlich von einem Gericht abhängen, im interessantesten Fall vom Obersten Gerichtshof, wie entschieden wird.
Wenn es blöd lauft und strenge Auslegung erfolgt, kann es durchaus so lauten, dass Teilmantelhohlspitzmunition verboten ist, der Besitz jedoch nicht bestraft wird, weil es in einem Erlass so steht. (Erlässe sind nur generelle Weisungen an Beamte und entwickeln keine Außenwirkung. Sie sind keine Gesetze oder Verordnungen.) Wenn dann noch der Sachverständige sagt (über den Grund will ich mich hier nicht auslassen), dass der Schuss mit Teilmantelhohlspitzmunition tödlich war und er mit nicht-Teilmantelhohlspitzmunition mit Sicherheit nicht tödlich gewesen wäre, gibt es ein ernstes Problem.
Wenn der sich verteidigende in einer solchen Notwehrsituation befindet, dass nur durch den Tod des Angreifers der Angriff gestoppt werden kann und er einen Schuss in Herz oder Kopf anbringt, wird es in der Folge völlig unerheblich sein, welche Munition verwendet wurde, denn hier sollte auch ein billiges Bleigeschoss die selbe Folge bewirken.
Zugegeben es ist alles sehr theoretisch und es gibt dazu keine mir bekannte Entscheidung. Ich empfehle aus reiner Vorsicht und weil Teilmantelhohlspitzmunition nur aufgrund eines Erlasses straffrei besessen werden kann, bei der Selbstverteidigung auf andere Munition zurückzugreifen.
Alex
und wenn die gute vollmantel durchschlägt und den nachbarn im bett trifft (oder hätte treffen können) legen sie es dir wieder anders aus...
Kleiner Fall aus der Praxis: ich hab´s erlebt, wie ein Wüldschweinderl mit ca. 60 Kg 5 oder 6 Schuss 9mm Luger VM völlig unbeeindruckt kassiert hat und dann von einer 8x57 IS TMR gestoppt wurde.
Vollmantel stoppt meiner Meinung nach nicht schnell, ausser bei Treffer in den CPU...
Re: SV-Muni im Ernstfall
Sorry, ich habe Chester geantwortet, der sich auf 45ACP bezogen hat. Ich habe nicht geschrieben es soll Vollmantelmunition verwendet werden. Ich habe etwas empfohlen.
Die wahre Selbstverteidigung liegt in der Flinte - frei erhältlich, ordentliche Munition im Fachhandel erhältlich.
Alex
Die wahre Selbstverteidigung liegt in der Flinte - frei erhältlich, ordentliche Munition im Fachhandel erhältlich.
Alex
Re: SV-Muni im Ernstfall
Die immer wieder gelobte Magtech First Defense erzeugt nur leider einen Feuerball, das du eine Lagerhalle damit ausleuchten könntest.
Nachdem ich das live gesehen(in 9x19) und probiert habe nehme ich Abstand davon die Muni zu kaufen, denn nach dem ersten Schuss bei dunkler Umgebung bist du blind.
Nachdem ich das live gesehen(in 9x19) und probiert habe nehme ich Abstand davon die Muni zu kaufen, denn nach dem ersten Schuss bei dunkler Umgebung bist du blind.
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Re: SV-Muni im Ernstfall
Ich würde mich genau deshalb bei den bewährten, für Behörden entwickelten Marken und Geschossen umsehen.
Re: SV-Muni im Ernstfall
Ich würde mich genau deshalb bei den bewährten, für Behörden entwickelten Marken und Geschossen umsehen.
Kein schlechter Tip!
Hirtenberger bzw. Fiocci EMB
Ist in Österreich zugelassene Behördenmunition (EKO Cobra) - funktioniert tadellos...
Kein schlechter Tip!
Hirtenberger bzw. Fiocci EMB
Ist in Österreich zugelassene Behördenmunition (EKO Cobra) - funktioniert tadellos...
-
- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: SV-Muni im Ernstfall
http://www.krone.at/Salzburg/Todesschue ... ory-182324
Ob bei Notwehr eine illegale Waffe oder eine spezielle Munition gebraucht wurde ist sowas von völlig wurscht und scheiss egal!
Peter Cardona wär eine guter Verteidiger für solche Sachen.
Der 33- Jährige schoss aus einer halbautomatischen Pistole, die ihm am selben Tag ein Freund gegeben hatte. "Der hat schon eine Vorahnung gehabt. Und ich kenne mich mit Waffen aus. Ich war Scharfschütze bei der Armee", erklärt der Dagestaner und fügt hinzu: "Sonst wären wir alle tot gewesen."
Verteidiger Peter Cardona: "Das Schießen war der letzte Ausweg." Wem die Waffe gehörte, sagte er nicht: "Ich will nicht noch mehr Probleme haben."
Ob bei Notwehr eine illegale Waffe oder eine spezielle Munition gebraucht wurde ist sowas von völlig wurscht und scheiss egal!
Peter Cardona wär eine guter Verteidiger für solche Sachen.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
- pointi2009
- .50 BMG
- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: SV-Muni im Ernstfall
+1
Notwehr mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, und dazu zählt auch Hohlspitz oder Defense Muni, denn ich will soweit wie möglich sicher sein, dass ich nicht x-mal schiessen muss, denn nach dem ersten weisst nie, ob du noch weiter soweit als möglich gezielt einen Schuss abgeben kannst.
Notwehr mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, und dazu zählt auch Hohlspitz oder Defense Muni, denn ich will soweit wie möglich sicher sein, dass ich nicht x-mal schiessen muss, denn nach dem ersten weisst nie, ob du noch weiter soweit als möglich gezielt einen Schuss abgeben kannst.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
Re: SV-Muni im Ernstfall
warbird hat geschrieben:Die immer wieder gelobte Magtech First Defense erzeugt nur leider einen Feuerball, das du eine Lagerhalle damit ausleuchten könntest.
Nachdem ich das live gesehen(in 9x19) und probiert habe nehme ich Abstand davon die Muni zu kaufen, denn nach dem ersten Schuss bei dunkler Umgebung bist du blind.
stimmt so 100%ig, ausserdem pilzt die nicht ordentlich auf.
wennst was gscheites suchst nimm besser die hier
http://www.hornady.com/store/critical_defense/
ami munition (und munition herstellen können die ),
in Österreich erlaubt und erhältlich,
gibts in allen gängigen Kalibern.
Ist vom Preis her natürlich etwas teuerer als die magtech,
ich denke aber der preis ist bei so einer sache obsolet.
lg