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Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stefan
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Beitrag von Stefan » Mi 30. Jun 2010, 09:13

gewo hat geschrieben:im prinzip diskutieren wir um den kaiser seinen bart

wenn die waffe schon einmal im neuen system erfasst ist dann ist auch im system der letzte eigentuemer gespeichert
die angabe des neuen besitzers ist sicher noetig, aber der letzte besitzer muss wohl kaum genannt werden, wozu auch, steht eh im system ...

die eigentlich spannende frage ist welche pflichten den altbesitzer treffen werden
und vor allem: wie ...


genau darum geht es !!!

das neue gesetz wurde ja eingeführt, damit von jeder einzelnen waffen, egal welcher kategorie sie angehört, der genaue gang zu jeder sekunde von der werkbank in der fabrik bis zum derzeitigen besitzer geregelt ist. man weiß dann also genau, zu welcher zeit die schusswaffe in wessen besitz war.

nach derzeitigen recht sah es ja so aus, dass jeweils nur der erwerber beim büma neu melden musste. dabei konnte der verkäufer auch nicht überprüfen ob dem auch so war. der verkäufer tat seine schuldigkeit mit der überprüfung des alters des käufers und der weitergabe SEINER meldestelle (also welcher büma). that´s it. somit ergibt sich für die behörde auch das problem, dass aufgrund der vielen bümas und, da ja jeder melden kann, wo er möchte, nicht überprüfbar ist, wer genau welche waffe zu welchem zeitpunkt besitzt. es wäre auch eine wahnsinnsarbeit die millionen meldungen aufzuarbeiten.

so gesehen werden in zukunft meldungmäßig C und D waffen wie bisher B waffen behandelt. nur, dass die art der meldung an die behörde halt etwas, ich sage mal besser, verläuft. statt formulare ausfüllen und beiden behörden übermitteln kann der büma bzw. man selbst mit bürgerkarte in zukunft direkt in einem aufwisch der zentralstelle den wechsel mitteilen.
so gesehen polizeilich eine deutliche verbesserung: man weiß wer welche waffe besitzt, genau wann sie den besitzer wechseln und niemand mehr mit waffenverbot kann sich einfach so privat eine langwaffe besorgen und sie illegalisieren.

mfg stefan

gewo
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Beitrag von gewo » Mi 30. Jun 2010, 11:10

Stefan hat geschrieben:und niemand mehr mit waffenverbot kann sich einfach so privat eine langwaffe besorgen und sie illegalisieren.


hallo

na da bin ich schon neugierig
wie stellst dir das vor?

ich habe nach wie vor fuer die meldung 6 wochen zeit

wenn ich 6 wochen nach der ausfolgung der knarre beio der eingabe im system sehe dass der betreffende ein zivildiener ist dem ich sie nicht haette geben duerfen?

abgesehen davon dass ich sicher bin dass DAS nicht im system stehen wird: was sollte ich dann tun? mir das teil wieder abholen?

lg
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Beitrag von Ticket » Mi 30. Jun 2010, 13:03

gewo hat geschrieben:wenn ich 6 wochen nach der ausfolgung der knarre bei der eingabe im system sehe dass der betreffende ein zivildiener ist dem ich sie nicht haette geben duerfen?

gewo, du fährst momentan in die falsche Richtung. Du mußt als privater Verkäufer gar nichts in das System eingeben, siehe:
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

Du bist in diesem Falle für die Behörde der registrierte Letztbesitzer falls der etwaige Käufer (weil Zivildiener, gesuchter Taliban oder Sonstiges) die Waffe nach Ablauf der 6 Wochen nicht registriert. Oder sehe ich da was falsch?.
Ticket

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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Beitrag von Stefan » Mi 30. Jun 2010, 13:17

ich sehe das so wie ticket und behaupte demnach einmal kühn, dass sich die praxis dann so einpendeln wird, dass nicht WBK besitzer als erwerber wohl dann direkt mit dem verkäufer einen büma aufsuchen werden um GEMEINSAM die ummeldung vorzunehmen. ansonsten bin ich als verkäufer ja der blöde, da im computersystem, worauf die behörde als zentraldatenstelle zugriff hat, ich als der derzeitige besitzer aufscheine. beim derzeitigen gesetz stehe ich als letztbesitzer ja nicht im computer der bundespolizei und somit ist die sache schon deutlich entspannter für mich.

alternativ könnte sich auch ein standartisiertes verkaufsformular als derzeit kat. B einbürgern, indem ich auch die ausweißdaten des erwerbers übernehme. also summa sumarum deutlich restriktiver.

mfg stefan

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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Beitrag von Norinco21 » Mi 30. Jun 2010, 13:19

Kleine Anmerkung: Zivis dürfen Langwaffen serwohl besitzen sofern diese unter Kat C od. D fallen.
Zuletzt geändert von Norinco21 am Mi 30. Jun 2010, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Beitrag von gewo » Mi 30. Jun 2010, 13:32

Ticket hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn ich 6 wochen nach der ausfolgung der knarre bei der eingabe im system sehe dass der betreffende ein zivildiener ist dem ich sie nicht haette geben duerfen?


gewo, du fährst momentan in die falsche Richtung. Du mußt als privater Verkäufer gar nichts in das System eingeben, siehe:
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

Du bist in diesem Falle für die Behörde der registrierte Letztbesitzer falls der etwaige Käufer (weil Zivildiener, gesuchter Taliban oder Sonstiges) die Waffe nach Ablauf der 6 Wochen nicht registriert. Oder sehe ich da was falsch?.
Ticket


hallo

wir reden ja vom NEUEN system

die einzige moeglichkeit die waffen nachvollziehbar zu zuordnen waere die verpflichtung wie bei KAT b das beide verkaeufer und kaeufer melden muessen (wohl mittels buergercard, den weg ueber den waffenhandel wird wohl kaum wer gehen wollen wenn es mit der buergercard umsonst geht)

aber selbst da hat der private verkaeufer keine chance festzustellen ob es waffenverbot ect gibt ....

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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Beitrag von Ticket » Do 1. Jul 2010, 19:27

Da die Novelle zum Waffengesetz ja heute den Bundesrat passiert hat, habe ich mir die aktuellen Erläuterungen dazu nochmals angesehen und bin dabei bezüglich Registrierung auf folgende Erklärung gestoßen:

Die in Abs. 10 vorgesehene Waffenregisterbescheinigung soll dazu dienen, den Betroffenen selbst über den Inhalt der ihn betreffenden Daten, die mit der Registrierung eingetragen wurden, zu informieren. Die Waffenregisterbescheinigung kann etwa bei Verlust der Registrierungsbestätigung gemäß Abs. 1 beantragt werden. Dem Betroffenen wird aber auch die Möglichkeit gegeben sich zu vergewissern, dass bei einem Besitzübergang einer auf seinen Namen registrierten Waffe der Erwerber seiner Registrierungspflicht nachgekommen ist. Es wird nicht verlangt, dass die Registrierungsbestätigung bei der Waffe zu verwahren ist oder mit dieser mittransportiert wird.

Weiters habe ich darin noch bemerkt, daß darauf hingewiesen wird, daß Registrierungen mittels Bürgerkarte nur bei Kat. C Waffen vorgesehen sind um eine doppelte Belastung des Registrierungspflichtigen zu vermeiden. (Einmal Gebühr für bisherige Meldung, einmal Gebühr für Registrierung) Nach diesem Sachverhalt sollte eine etwaige Registrierung bei Privatverkauf von Kat. D Waffen nur bei einem Büma gegen Entgelt möglich sein. Mal sehen, ob das ganze auch so umgesetzt wird.
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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Beitrag von zela » Do 1. Jul 2010, 20:19

"ab wann" denn jetzt endgültig?
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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Beitrag von Ticket » Do 1. Jul 2010, 20:41

Fixtermin gibt es da keinen. Die müssen ja erst die dazu notwendige Infrastrukter aufbauen. Bis 31.12.2014 muß es laut EU-Richtlinie umgesetzt sein.
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Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Beitrag von zela » Do 1. Jul 2010, 20:51

von mir aus gerne erst ab 1.1.2015
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