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18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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pointi2009
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18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von pointi2009 » Mi 30. Jun 2010, 14:56

Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Steirer
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Re: so ein braver Papa!

Beitrag von Steirer » Mi 30. Jun 2010, 15:00

Wieder ein typischer Fall von Mediengeilheit!
Zuerst der :naughty: Papa, dann der :liar: Journalist!
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

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evo86
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Re: so ein braver Papa!

Beitrag von evo86 » Mi 30. Jun 2010, 15:21

Susi fasst es zusammen

bei einem Waffenhändler eine Kalaschnikow und Kriegsmunition

vermutlich illegal im Besitz einer Waffe

er gab zu, das Sturmgewehr und die Munition bei einem Waffenhändler erstanden zu haben

Automatisches Sturmgewehr

Bei der Munition handelt es sich um Kriegsmaterial

Die Patronen dürfen auch nur Personen verkauft werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind

Super mit meiner WBK darf ich mir Kriegsmuni kaufen, wusste ich nicht :whistle:

Wird das eigentlich geändert im neuem Waffengesetz, dass man sich auch ohne Jagdkarte und WBK Munition für seine Kat C Waffen kaufen darf ?

PS. Schei$dreck ORF, hab schon wieder Augenbluten :angry-banghead:
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.

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Re: so ein braver Papa!

Beitrag von Maggo » Mi 30. Jun 2010, 16:04

Der Vorfall ereignete sich schon vor ca.zwei jahren und wurde schon damals im Verband forum behandelt.
Na ja,der Vorauseilende Gehorsam der braven Staatsbürger ........... :?
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: so ein braver Papa!

Beitrag von kemira » Mi 30. Jun 2010, 16:05

wurde "drüben" schon mal lang und breit diskutiert...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: so ein braver Papa!

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Jun 2010, 17:49

Exakt, ist schon alt die Geschichte. Hierbeit handelte es sich um den R94 Geradezugrepetierer, der frei ab 18 Jahren erwerbbar ist.

@ pointi2009: Bitte immer einen aussagekräftigen Titel wählen.

@ evo86:

§ 24 Abs 2 (muss morgen noch durch den Bundesrat):
Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.

also ja :)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von zela » Mi 30. Jun 2010, 18:00

erstaunlich dass die Linken hier keine Lunte gerochen haben. Wenn die alle wüssten was bei uns alles quasi (noch) frei ab 18 Jahren ist... - die haben in der Regel absolut keine Ahnung
Be wary of strong drink. It can make you shoot at tax collectors... and miss.
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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Jun 2010, 18:07

Jeder hat sein Fachgebiet. Bei den Grünen ist das die Unwissenheit :mrgreen:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von Shotgun » Mi 30. Jun 2010, 18:30

@ evo86:

§ 24 Abs 2 (muss morgen noch durch den Bundesrat):
Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.

also ja :)




In Abs 1 auf den sich der Abs 2 bezieht ist auschliesslich von Munition für Faustfeuerwaffen die Rede und dass diese nur mit WBK erworben werden dürfen... und darauf bezieht sich der Abs 2 und die Tatsache dass man zukünftig die Mun für UHR und Revolverkarabiner auch mit Registrierungsbestätigung kaufen wird können!

Für Langwaffenmunition mit Vollmantel gilt diese Ausnahme laut Gesetz eben nicht, denn das ist da nirgends erwähnt... :(

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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Jun 2010, 18:45

:shock: Hab das übersehen.. in der Regierungsvorlage sieht man den Abs 1 nämlich ned :whistle:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von Shotgun » Mi 30. Jun 2010, 20:22

Ja ich weiss, ist ein ziemlicher Schaas zum direkt vergleichen/lesen wenn man nicht grad ein ausgedrucktes Waffengesetz daliegen hat.

Deutlich besser wär schon gewesen wenn sie den fix fertigen neuen Gesetzestext einfach 1zu1 wie er nachher steht (bzw stehen sollte sofern nix mehr dran gemacht wird) ins PDF gepackt hätten....
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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von kemira » Mi 30. Jun 2010, 20:24

spinnst Du, da könnt sich ja am Ende noch wer auskennen! :naughty:
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Re: 18-Jähriger kaufte R94 und wurde angezeigt (2008)

Beitrag von Stickhead » Mi 30. Jun 2010, 20:32

Dieses Vorgehen versteh ich auch nicht. Wahrscheinlich habens zu wenig Webspace auf parlament.gv.at :roll:
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Re: so ein braver Papa!

Beitrag von Ticket » Mi 30. Jun 2010, 21:15

evo86 hat geschrieben:Super mit meiner WBK darf ich mir Kriegsmuni kaufen, wusste ich nicht :whistle:

Wird das eigentlich geändert im neuem Waffengesetz, dass man sich auch ohne Jagdkarte und WBK Munition für seine Kat C Waffen kaufen darf ?

Ich stehe bei deiner Frage anscheinend auf dem Schlauch. Was soll man da ändern?. Die bekommst ja jetzt schon ohne WBK, außer Vollmantelmunition die Kriegsmaterial ist (Bspw. .223 oder .308 Vollmantel). Beim neuen Waffengesetz bekommst halt bspw. mit deinem registrierten UHR auch .357 oder .44 Magnum, die es momentan nur gegen WBK gibt. (geben sollte)
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