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Munition kaufen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Benschman
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Munition kaufen?

Beitrag von Benschman » Mo 20. Feb 2012, 00:25

Hallo und Sorry für den Titel, mir ist partout nichts bessers eingefallen.

Ich habe eine Frage, die den Mun-Kauf betrifft.
Kann ich, wenn ich eine WBK habe, jede Munition kaufen, die ich mir grade einbilde, (auch andere Kaliber, die nicht zu den eingetragenen Waffen passen) oder bin ich auf die eingetragenen Waffen beschränkt?
Wird Mun-Kauf eigentlich auch wo "eingetragen"?

Man möge mir diese aus eurer Sicht vielleicht dumm erscheinende Frage verzeihen, ich bin gerade dabei mir so viel wie möglich Wissen anzueignen und stosse manchmal auf Fragen, die in meinem Kopf nur ein Fragezeichen zurücklassen.

Danke und Grüsse, Ben
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quildor82
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Munition kaufen?

Beitrag von quildor82 » Mo 20. Feb 2012, 00:52

Kannst kaufen was du magst.

Du benötigst nur für einige Munitionssorten einen WP, Jagdkarte oder Schützenpass.


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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Promo » Mo 20. Feb 2012, 02:45

Munitionsverkäufe werden im Waffenbuch des Händlers mit Stückzahl und Dokumentennummer usw. festgehalten.
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von MauserM03 » Mo 20. Feb 2012, 08:13

Promo hat geschrieben:Munitionsverkäufe werden im Waffenbuch des Händlers mit Stückzahl und Dokumentennummer usw. festgehalten.


Welche Dokumentennummer?
Wäre mir bisher noch nicht aufgefallen. Bisher hat es gereicht das Dokument vorzuzeigen der Muniverkäufer hat es weder kompiert noch irgendwas aufgeschrieben (war so bei verschiedenen Bezugsquellen) ???

Gruß
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Munition kaufen?

Beitrag von piflintstone » Mo 20. Feb 2012, 08:16

Hmm. Bei Pistolenkalibern wird definitiv eine Kopie der WBK gemacht bzw die Daten abgeschrieben. War bei allen Büchsern bei mir bislang so. Außer man kennt den Büchser, dann hat er die Daten schon.


Edit: Das iPhone macht aus "mir" - "mit"....schass graffl
Zuletzt geändert von piflintstone am Mo 20. Feb 2012, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von pointi2009 » Mo 20. Feb 2012, 09:31

ja sollte bei Waffendokumentpflichtigen Munitionssorten so sein, dass Dokument verlangt wird und notiert. Bei anderer Muni ist dem egal, solange ich alt genug bin
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von gewo » Mo 20. Feb 2012, 09:32

MauserM03 hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Munitionsverkäufe werden im Waffenbuch des Händlers mit Stückzahl und Dokumentennummer usw. festgehalten.


Welche Dokumentennummer?
Wäre mir bisher noch nicht aufgefallen. Bisher hat es gereicht das Dokument vorzuzeigen der Muniverkäufer hat es weder kompiert noch irgendwas aufgeschrieben (war so bei verschiedenen Bezugsquellen) ???

hi

vorzeigen kann eigentlich nur bei munition so der fall gewesen sein die zwar
- WBK/WP als erwerbsvoraussetzung hat , die aber
- nicht im munitionsbuch gefuehrt werden muss
also zb vollmantel langwaffenmunition

oder bei munitionsverkauf in laeden die auf schiesstaenden betrieben werden
denn dort ist die abgabe an alle erlaubt und da fuehrt sich das munitionsbuch dann ad absurdum

aber ansonsten gibt es eigentlich keine ausnahmen
die daten des kaeufers von FFW muni muessen mit kaliber und stueckzahl ins munitionsbuch
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Benschman » Mo 20. Feb 2012, 12:28

Ok, danke für euere Antworten. Also kann ich grundsätzlich alles kaufen, nachdem mir grad ist, nur bei FFW werden Stückzahl und Kaliber aufgeschrieben und die WBK kopiert.

Unterliegt der Händler auch einem Kontrollzwang? Ich meine damit weiterführend, ob die Exekutive mal bei einer Kontrolle bei mir zu hause fragt, wozu ich zb. .45 ACP Mun. gekauft habe, obwohl ich gar keine .45 besitze?

Ihr helft mir wirklich enorm weiter Leute, Danke sehr! :clap:
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Varminter » Mo 20. Feb 2012, 12:48

Benschman hat geschrieben:Ok, danke für euere Antworten. Also kann ich grundsätzlich alles kaufen, nachdem mir grad ist, nur bei FFW werden Stückzahl und Kaliber aufgeschrieben und die WBK kopiert.

Unterliegt der Händler auch einem Kontrollzwang? Ich meine damit weiterführend, ob die Exekutive mal bei einer Kontrolle bei mir zu hause fragt, wozu ich zb. .45 ACP Mun. gekauft habe, obwohl ich gar keine .45 besitze?
Ihr helft mir wirklich enorm weiter Leute, Danke sehr! :clap:



Das geht sie absolut nichts an, du könntest ja auf jedem beliebigen Stand mit Leihwaffen im Kaliber .45er schiessen und die Muni dazu verwenden :!:

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Benschman » Mo 20. Feb 2012, 14:58

Stimmt, da hast du Recht. An sowas habe ich gar nicht gedacht. Auf alle Fälle nochmal Danke an Dich und alle anderen!
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von neizl » Fr 5. Okt 2012, 09:45

Guten Morgen,
Ich hoffe, dass ich nach einigem Stöbern hiermit den richtigen Thread für meine Frage erwischt habe..

Vor kurzem habe ich bei einem Händler Munition für meine neue Baikal KLB (7,62x39) erworben.
Es handelt sich um Vollmantelmunition - ich nehme an die hätte mir (ohne WBK) nicht verkauft werden dürfen?

Nun ist es aber passiert... hier die eigentliche Frage:
Darf ich damit legal am Schießplatz schießen? So wie ich das verstanden habe müsste das in Ordnung sein (wegen aufgehobenem Waffengesetz o.Ä.).


Hoffentlich könnt ihr mich hier beruhigen.

mfg
neizl

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Thule » Fr 5. Okt 2012, 10:25

Nein darfst du nicht.
Schießstättenprivileg gilt nur für den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen.
Kriegsmaterial ist nicht ausgenommen.
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
und in diesem Zusammenhang von Bedeutung:
§ 18 Abs 4:
Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.
§ 18 Abs 4 gilt immer und überall.

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von gewo » Fr 5. Okt 2012, 14:29

woolf hat geschrieben:Ganz so schlimm ist es nicht.
VM-Munition in 7,62x39 ist zwar Kriegsmaterial, ausgenommen davon sind aber Patronen für Jagd und Sport. Das zu definieren ist natürlich schwierig, aber wenn es zB die "S&B Training" (50er Schüttpackung) ist, ist das Argmuent, dass es sich um Sportmunition handelt nicht von der Hand zu weisen.
Es ist durchaus üblich, dass einige Händler VM-Patronen, die aus ziviler Fertigung stammen generell ohne WBK verkaufen. Das andere Extrem sind die Händler, die für jede VM-Munition eine WBK wollen.



hi

hast du irgendeine quelle dafuer?
wuerde mich freuen was zu finden

die liste der kaliber welche zur jagdlichen und sportlichen nutzung gedacht sind wurde hier eh schon vielfach gepostet (aus der arbeitsrichtlinie zoll)

7,62x39 gehort nicht dazu
genausowenig wie .308 und .223
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von 30-06 » Fr 5. Okt 2012, 14:37

Rechtssatz

Der (unbefugte) Besitz von Munition ist - sieht man von den nicht aktuellen Fällen des Waffenverbotes (§ 50 Abs 1 Z 3 WaffG) und des unbefugten Besitzes von Kriegsmaterial (§ 50 Abs 1 Z 4 WaffG) ab - gerichtlich nicht strafbar. Daher kommt eine Einziehung von Munition gemäß § 26 Abs 1 StGB nicht in Betracht, sofern nicht der vom Gesetz geforderte Zusammenhang mit einer mit Strafe bedrohten Handlung gegeben ist.


Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... e=munition


§ 50 Abs 1 Z 4 WaffG:

Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt

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