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Munition kaufen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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30-06
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von 30-06 » Fr 5. Okt 2012, 14:41

gewo hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Ganz so schlimm ist es nicht.
VM-Munition in 7,62x39 ist zwar Kriegsmaterial, ausgenommen davon sind aber Patronen für Jagd und Sport. Das zu definieren ist natürlich schwierig, aber wenn es zB die "S&B Training" (50er Schüttpackung) ist, ist das Argmuent, dass es sich um Sportmunition handelt nicht von der Hand zu weisen.
Es ist durchaus üblich, dass einige Händler VM-Patronen, die aus ziviler Fertigung stammen generell ohne WBK verkaufen. Das andere Extrem sind die Händler, die für jede VM-Munition eine WBK wollen.



hi

hast du irgendeine quelle dafuer?
wuerde mich freuen was zu finden

die liste der kaliber welche zur jagdlichen und sportlichen nutzung gedacht sind wurde hier eh schon vielfach gepostet (aus der arbeitsrichtlinie zoll)

7,62x39 gehort nicht dazu
genausowenig wie .308 und .223





d)


Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.


quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12008980

Thule
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Thule » Fr 5. Okt 2012, 15:15

So wie ich das weitere Posting von 30-06 und das WaffG interpretiere ist nur der Erwerb von VM-KM regelmentiert, der Besitz jedoch nicht.

Nein. § 18 umfaßt eindeutig auch den Besitz jeglichen KM's nur VM die KM ist wird für Dokumenteninhaber ausgenommen.
Unterschied zum Besitz von KM ist lediglich, dass der unbefugte Besitz von VM Munition die KM ist eine Verwaltungsübertretung (nach § 51 Abs 2) darstellt und kein Gerichtsdelikt wie sonstiger unbefugter Besitz von KM. Da kein Gerichtsdelikt vorliegt ist natürlich auch der § 26 Stgb nicht anwendbar. Nur darum geht es in der verlinkten OGH Entscheidung.
Der Verfall solcher Munition erfolgt daher logischerweise über den § 52 des Waffengesetzes und nicht nach dem StgB.

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von gewo » Fr 5. Okt 2012, 17:19

woolf hat geschrieben:Die Quelle wurde schon von 30-06 genannt. Ob sich nun die "Jagd- und Sportpatronen" anhand des Kalibers in Anlehnung an die Zoll-Liste qualifizieren (die bei genauerem durchsehen totaler Blödsinn ist!) oder aufgrund der "gedachten Verwendung" kann ich nicht sagen, zumindest liegt die Argumentation nahe und einige Händler argumentieren auch auf diese Weise und verkaufen zB die S&B Training und andere aus ziviler Produktion auch ohne WBK.


hallo

jeder muss das tun was er fuer richtig haelt
betreffend .223 und .308 gibt es keinen interpretationsspielraum
der besitz von .223 und .308 ohne WBK fuer jagdliche oder sportliche zwecke ist ausdruecklich NICHT zugelassen

bei den anderen kalibern gibt es die immer wieder mal zitierte arbeitsrichtline zoll
und du hast voellig recht wenn du diese in frage stellst
die III/3 tut das auch

nach auskunft von dort unterliegt JEDE vollmantelmuni der KMV und darf daher nur mit WBK besessen werden
die sehen dort keinen interpretationsspielraum innerhalb der kaliber

aber es kann natuerlich sein dass der OGH es in einem verfahren dann anders sieht

dass kann gerne ausprobieren wer will
ich riskiere es nicht
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von gewo » Fr 5. Okt 2012, 19:13

woolf hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob es bezüglich VM-KM noch weitere Erlässe oder sonstiges gibt, aber lt. KMV könnte man meinen, dass sich die Ausnahmen auf bestimmte Patronen im speziellen beziehen und nicht auf bestimmte Kaliber. ...


hi

wo genau liesst du das jetut raus bitte?

oesterreichische kriegsmaterialverordnung idgF hat geschrieben:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d)Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Thule » Sa 6. Okt 2012, 06:37

im gasamten §51 finde ich nichts in Bezug auf verbotenen Besitz von VM-KM

§ 51 Abs 2, da braucht nichts extra zu stehen.

Aus Hauer/Keplinger Waffengesetz 5. Auflage(ist mit der Novelle überholt, aber in diesen Punkten hat sich nichts geändert):

Fussnote 9 auf Seite 57 beim §18 Abs4, Erläuterung zu 9 auf Seite 59:
"Gesetzwidriger Besitz und gesetzwidriges Überlassen dieser Munition ist nicht nach § 50 Abs 1 Z 4 und Z 5 WaffG gerichtlich strafbar, sondern nach § 51 Abs 2 bzw. nach § 51 Abs 2 bzw nach § 51 Abs 1 Z 5 WaffG verwaltungsbehördlich strafbar.
Fussnote 13 auf Seite 128 beim § 51 Abs 2, Erläuterung zu 13 auf Seite 129:
"§ 51 Abs 2 WaffG enthält eine Blankettstrafnorm, diealle Vesrtöße gegen das WaffG erfasst, die nicht schon nach § 50 WaffG gerichtlich oder aber nach § 51 Abs 1 WaffG mit höherer Strafe verwaltungsbehördlich zu ahnden sind..."

Vielleicht glaubts ihm ja mehr als mir:
http://www.prolibris.at/startseite/auto ... keplinger/

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von neizl » Sa 6. Okt 2012, 20:44

@ woolf

Es ist die S&B 50er Schüttpackung...

Ich bin mir trotzdem nicht sicher ob ich damit auf den Stand soll.

Detnaw86
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Detnaw86 » Di 27. Sep 2016, 17:50

Hallo Leute,

bin mir zwar bewusst das dies ein recht alter Thread ist, jedoch möchte ich hier anknüpfen.
Habe mir vor kurzem eine Interordnance R94 zugelegt und das Schießen am Stand ist doch recht spaßig.

Nun habe ich das Problem, dass ich nur Teilmantel Muni in 7,62x39 Kaliber erstehen darf und sämtliche Händler in meiner Nähe
(Bezirk Schärding, Oberösterreich) führen entweder nur Vollmantel oder dieses Kaliber gar nicht.

Hat jemand von euch Tipps für mich wo ich Teilmantel bekommen könnte? Würde auch nach Wien zum Gewo schauen, aber der hat leider auch nichts auf Lager.

MfG
Detnaw

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von johnbond01 » Di 27. Sep 2016, 18:03

Äusserst mühsam. Ich hab in 2015 meine R94 gekauft inkl. 250 Munition. Zum Nachkaufen in 2016 wollte derselbe Händler dann die WBK sehen...

Wbk machen?!

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Re: Munition kaufen?

Beitrag von Detnaw86 » Di 27. Sep 2016, 21:37

Nachdem ich Zivi gemacht habe, is es ja nicht ganz so einfach die WBK zu machen. Schade, hab ich mich wohl fürs falsche Kaliber entschieden.

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der_Mödlinger
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Re: Munition kaufen?

Beitrag von der_Mödlinger » Di 27. Sep 2016, 23:16

Detnaw86 hat geschrieben:Nachdem ich Zivi gemacht habe, is es ja nicht ganz so einfach die WBK zu machen. Schade, hab ich mich wohl fürs falsche Kaliber entschieden.


Geht schneller als du denkst.
Sollte bei dir in der Nähe gerade ein Bewerb mit 2 Disziplinen sein, hast in max. 2 Monaten die Wbk in der Hand.
Viele Grüße,
Paul

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