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Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK - Update

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Samtex
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Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK - Update

Beitrag von Samtex » So 4. Mär 2012, 22:32

Servus,

ich wollte fragen ob mir jemand sagen kann, wie der Antrag auf Erweiterung der WBK eingebracht werden muss. Persönlich? Per Post? Per Fax? Oder geht das auch per E-Mail?

Mein Rechtfertigungsgrund für die Erweiterung wäre, dass ich demnächst voraussichtlich 2 Kat. B Waffen vererbt bekomme. Sollte ich das lieber nicht angeben? Meine Behörde: Magistrat Innsbruck.

Danke im Voraus!

Sg
Alex
Zuletzt geändert von Samtex am Do 8. Mär 2012, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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quildor82
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von quildor82 » So 4. Mär 2012, 22:54

Persönlich hingehen wäre sicher kein Fehler, somit zeigst du schonmal Interesse & Verantwortungsbewusstsein.
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Irwin J. Finster » So 4. Mär 2012, 22:59

Soweit ich weiß, kannst bei einer Erbschaft sowieso erweitern. Also zuerst hingehen erweitern, Plätze füllen, Erben, noch mal hingehen wieder erweitern.... :whistle:
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Stickhead » Mo 5. Mär 2012, 09:09

§ 43 Abs. (4) Der Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf Erteilung der Berechtigung oder auf
Erweiterung einer bestehenden Berechtigung, die für den Besitz eines gemäß Abs. 1
sichergestellten Gegenstandes erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung, sofern
der Verstorbene den Gegenstand besitzen durfte. Die Frist des Abs. 2 Z 1 läuft jedenfalls bis
zur Entscheidung über diesen Antrag.


Die Erweiterung steht dir somit zu (Einantwortungsbeschluss nicht vergessen)!

zur Einreichung: Möglich ist prinzipiell alles... aber persönlich ist sicher die beste Variante.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Samtex » Mo 5. Mär 2012, 09:13

Danke für die schnellen Antworten (auch wenn es jetzt nicht direkt meine Fragen betraf :) ).

@ Irwin, die WBK proforma zu erweitern möchte ich mir nicht wirklich antun. Ich hab mit meinen 2 Waffen ja eigentlich genug und was man so liest, wollen die ausführliche Nachweise über Beteiligungen an Schießsportveranstaltungen etc. (habe kein großes Interesse solch einem Verein beizutreten).

@Stickhead Danke für die Erklärung. Das heißt ich muss dann wohl warten bis der Fall tatsächlich Eintritt, und hoffen, dass die Gesetzeslage bis dahin nicht geändert wurde :-/

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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Stickhead » Mo 5. Mär 2012, 09:55

Mit der Begründung "ich werde bald erben" wirst du sehr wahrscheinlich keine Erweiterung bekommen.

Die Gesetzeslage ändert sich demnächst geringfügig, für Kategorie B Waffen allerdings nicht.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von doc steel » Mo 5. Mär 2012, 19:22

das erbrecht ist eines der ältesten rechte der menschheit.
du hast lt. waffg im erbfall das recht auf erweiterung, was dir auch ohne weiterer begründung zugestanden wird.
du musst also nicht mit irgendwelchen listen antanzen.
alles was du brauchst ist der einantwortungsbescheid, also der gültige beschluß vom gericht, dass deine erbschaft rechtmäßig und ohne einspruch seitens dritter abgewickelt wurde.

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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von OC Tom » Mo 5. Mär 2012, 22:34

Schau vllt das deine 2 Plätze vor dem Erben voll sind und wenn nur mit Platzhaltern.

Kenn in Wien (WIEN ist anders ja ok) schon einen Fall WBK 2 Plätze 1ner belegt geerbt zwei Kat. B wurde von der BH nur auf 3 gesamt erweitert da ja ein Platz sowieso frei war. Somit nicht auf 4 Plätze sondern nur 3
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....

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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Samtex » Di 6. Mär 2012, 10:14

Danke für die Antworten.

Das mit dem Erbe ist so eine Sache. Die Überlegung war folgende:

Mein Opa ist über 80 und hatte einen Schlaganfall. Keiner weiß wie lange er noch hat, jetzt war die Überlegung seine Kat. B waffen (2 Stk.) abzugeben so lange dies noch möglich ist. Bei unseren Vollidioten in der Regierung weiß man nicht wie lange es noch dauernd wird, bis jemand auf die Idee kommt den Waffenbestand in Österreich zu reduzieren indem das Vererben von Schusswaffen verboten wird.

Da es sich um recht Wertvolle stücke handelt, wüssten wir diese gerne im Familienbesitz. Wird wohl nichts nützen... tret ich eben irgendeinem Verein bei und schieß bei 2-3 Bewerben.

Danke auf jeden Fall für die Hilfe!

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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Promo » Di 6. Mär 2012, 11:14

Du musst nicht schießen um Waffen besitzen zu dürfen. Wenn sie nur im Tresor liegen, ist das auch kein Problem. Lediglich den Waffenführerschein musst du alle 5 Jahre auffrischen, aber das bleibt keinem erspart.
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Samtex » Di 6. Mär 2012, 11:49

Wenn ich sie erst besitze nicht, aber um eine Erweiterung zu erhalten wollen die einen guten Grund hören (bin leider nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land, dort war es problemlos die WBK zu bekommen mit der Begründung den Schießsport als Hobby ausüben zu wollen).

In Innsbruck sieht es lt. Erfahrungsberichten leider etwas anders aus.
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 6. Mär 2012, 13:13

Ich hoffe das sich dein Opa wieder erholt, und es Ihm noch lange gut geht. Aber muss er denn erst das zeitliche segnen um etwas zu vererben, kann man das nicht auch schon zu Lebzeiten tun?
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Stickhead » Di 6. Mär 2012, 13:16

Das geht leider rechtlich nicht (siehe letzter Quote von mir)
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK

Beitrag von Samtex » Do 8. Mär 2012, 15:51

Gestern habe ich mal vorsichtig angefragt... Ich würde gerne den Antrag persönlich einreichen und wollte daher wissen, ob dies während der Amtsstunden möglich ist, oder nur während des Parteienverkehrs.

Heute kam schon die nette Antwort. Das wäre während dem Parteienverkehr möglich (nur Vormittags) und direkt unaufgefordert der Hinweis, dass ich eine gute Begründung vorzuweisen hätte, eine Mitgliedschaft in einem Schiessportverein und eine Bestätigung des Vereins dass ich als Mitglied zur weiteren Ausübung meines Sports unbedingt eine Erweiterung der WBK benötige. Darüber hinaus wurde mir mitgeteilt, dass ich vorab einen Termin vereinbaren soll, da man ein ausführliches Gespräch mit mir führen möchte... Also wenn heut Abend das BKA vor meiner Tür steht und mich interniert, würde mich das nicht überraschen. Komm mir jetzt schon vor wie ein Schwerverbrecher, weil ich nur daran gedacht habe meine WBK zu erweitern. :-)

Lg
Tom
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Re: Einreichung Antrag auf Erweiterung der WBK - Update

Beitrag von Manitu » Do 8. Mär 2012, 16:58

Weil die rede wegen erben war hab ich eine kleine frage.

Mein vater hatte bereits 2 gehirnschläge und ist auch waffenbesitzer.

dazu jetzt meine frage: kann mir jemand sagen wie das aussieht wenn mein vater zum pflegefall wird und er in ein heim muss?

manitu
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