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Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Fr 30. Mär 2012, 21:36
von Stickhead
Hallo Leute!

Heute, am 30.03.2012, ist das Fristende der Begutachtung der Entwürfe der neuen 1. und 2. WaffV.
Von der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung tritt laut vorgeschlagener Fassung § 3 Abs. 2, 2a,
3 und 4, § 4 und § 9a mit 1. Mai 2012 in Kraft.
In § 3 ergeben sich bis auf den neu eingefügten Absatz 2a keine wesentlichen Änderungen.
Nachstehend der vorgeschlagene Absatz 2a, der es den Psychologen ermöglicht, umfangreicher und
individueller vorzugehen:
vorgeschlagene Fassung hat geschrieben:(2a) An Stelle des „MMPI-2, Basisskalen“ kann auch der „Eppendorfer
Schizophrenie-Inventar (ESI)“ gemeinsam mit dem „Kurzfragebogen zur
Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (K-FAF)“,dem „Fragebogen zu
Kontrollüberzeugungen (IPC)“ und dem S-V-F verbunden mit
1. „Persönlichkeits-Stil- und Störungs- Inventar (PSSI)“,
2. „Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP)“,
3. „NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI)“ oder
4. „Big five Plus One Persönlichkeitsinventar (B5PO)“
Verwendung finden. Im Falle der Anwendung des NEO-FFI oder des B5PO
sind diese jeweils mit einem „Allgemeine Depressionsskala (ADS)“ oder „Beck-
Depressions-Inventar Revision (BDI-II)“ zu verbinden. An Stelle des S-V-F
können auch der Mehrfachwahltest „Coping Inventory for Stressfull Situation
(CISS)“ oder „Differentielles Stressinventar (DSI)“ eingesetzt werden.
In § 4 dieses Entwurfs wird die Höhe für das psychologische Gutachten geregelt. Hier
wird eine drastische Erhöhung der Gebühr vorgeschlagen:
geltende Fassung hat geschrieben:Für die Erstellung eines Gutachtens gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein - im
vorhinein zu entrichtendes - Entgelt in der Höhe von 181,68 € incl. USt.
vorgeschlagene Fassung hat geschrieben:Für die Durchführung der Testung samt Erstellung des Gutachtens
gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein im Vorhinein zu entrichtendes Entgelt in der Höhe
von 236,-- € exkl. USt.
Das heisst, mit Inkrafttreten, kostet das psychologische Gutachten nicht mehr € 181,68, sondern € 283,20!

Im neuen § 9a wird festgelegt, dass Gutachten nach den bisherigen gesetzlichen
Bestimmungen bis längstens 30.09.2012 verwendet werden dürfen.

Fazit: Wer vor hat, sich ein waffenrechtliches Dokument zu holen und dafür ein
psychologisches Gutachten benötigt, sollte sich zumindest das Gutachten unbedingt
vor dem 01.05.2012 holen!





Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit.

Edit: Die Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten - es kann aber jederzeit so weit sein!

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 1. Jun 2012, 12:02
von Mr.M
Ist das echt per 1.5. in Kraft getreten?
Meine Frau hat Ende April ihr gutachten gemacht, und die psychologin wusste gar nix von einer bevorstehenden änderung...

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 1. Jun 2012, 12:14
von Doberman
wurde auch noch nicht durchgesetzt!

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 1. Jun 2012, 12:27
von Stickhead
Die Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten - es kann aber jeden Tag so weit sein!

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 11:30
von eusebio-0815
hi,habe am 15. 06. 12 den psychotest gemacht,psychotante meinte,da ich auf soforttermin drängte, änderungen seien erst frühestens im oktober möglich,da noch unklarheiten seien.
bitte nagelt mich nicht fest,punkto termin, ich gebe nur meine letzten infos weiter.
mfg

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Mo 18. Jun 2012, 11:34
von gewo
eusebio-0815 hat geschrieben:hi,habe am 15. 06. 12 den psychotest gemacht,psychotante meinte,da ich auf soforttermin drängte, änderungen seien erst frühestens im oktober möglich,da noch unklarheiten seien.
bitte nagelt mich nicht fest,punkto termin, ich gebe nur meine letzten infos weiter.
mfg
hi

gratuliere zum bestandene test

und danke fuer die info
ist also denkbar dass die das intern an die WaffR Novelle gekoppelt haben ..

die soll ja angeblich mit 1.10 spruchreif werden sagat mann ...

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 20:30
von chukchuk
ich muss mein dodeltest noch machen, was bedeutet die ändereung wirds besser oder schlechter, ich geh mal davon aus wenn man einen gesunden menschen verstand hat is eh kein problem

mfg

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Mi 25. Jul 2012, 19:21
von Starfox
Das vielleicht nicht, aber es wird zumindest sicher saftig teurer. Wer das freiwillig zahlen will, ok. Ich würde mich dahinterklemmen und die 100€ in eine anständige Schießbrille, Ohrenschutz etc. investieren anstatt sie dem Psychologen zu schenken. :idea:

Re: Änderungen ab 01.05.2012 für psychologisches Gutachten

Verfasst: Mi 25. Jul 2012, 20:48
von Sanigel
Der Psychologe bekommt leider auch nicht die vollen €100,-, da naschen Finanz und SVA kräftig mit...

Re: Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Di 21. Aug 2012, 23:35
von Noldi
Bei mir läuft die 15 Jährige Frist für das Kategorie B Verbot im Mai 2014 (Zivildienst) aus. Kann ich den Psychologentest jetzt gleich machen? Wie lange ist dieses Gutachten eigentlich gültig?

Re: Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Di 21. Aug 2012, 23:36
von quildor82
Noldi hat geschrieben:Bei mir läuft die 15 Jährige Frist für das Kategorie B Verbot im Mai 2014 (Zivildienst) aus. Kann ich den Psychologentest jetzt gleich machen? Wie lange ist dieses Gutachten eigentlich gültig?

Suchfunktion !!!!!!!


Soweit mir bekannt ist kannst sofort ansuchen um eine WBK, da diese Regelung mit den 15 Jahren sich geändert hat.
Aber wie gesagt SUCHFUNKTION

Re: Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 07:53
von Stickhead
Der Zweite Thread im Waffenrecht-Bereich bringt Aufschluss: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 11:15
von Noldi
Danke für den Hinweis. Im Rechtsbereich habe ich nicht nachgeschaut, nachdem ich davon ausging dass die 15 Jahresfrist immer noch gilt. Aber so wie es aussieht brauch ich die Zeit bis zum Ablauf meiner Frist 2014 ja nicht mehr warten. :dance:

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Re: Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 16:35
von impact
...bilde mir ein in den heutigen 8Uhr Nachrichten auf Ö3 diesbezüglich etwas gehört zu haben. War leider zu abgelenkt um das ganze sinngemäß wiedergeben zu können. nur irgendein Vergleich mit Führerschein/Autofahren...

Re: Änderungen für psychologisches Gutachten demnächst!

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 17:11
von Bud Spencer
Ja heute auf morgen auch auf Radio OÖ :oops: hüstl

Die psychologenverbände beklagen, dass man den Test so oft wiederholen kann wie man will. Sie beklagen auch einen Psychologen-Tourismus und wollen, dass sich die Psychologen absprechen können.

Ich hab mir nur gedacht Blödsinn :lol: :

1. War nur von Waffenbesitzern die Rede (nix von WBK und Kat. B)
2. Kann man vertrauliche Daten über einen Antragsteller nicht so einfach an andere Psychologen weitergeben (Stichwort: Datenschutz)
3. Irgendwas war noch, hab ich aber schon vergessen (um 7:00 bin ich noch nicht ganz da ;) )

Ich hielt die Meldung für sinnfrei, Typisch ins Sommerloch und die negative Stimmung gegen Waffenbesitzer passend.