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Waffenversand Privat zu Privat
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenversand Privat zu Privat
Guten Abend Gemeinde,
gaaanz dringende Frage..
ist es Rechtlich erlaubt per Postweg (Post - Wertsendung) eine Waffe zu verschicken?
Hab da echt ein ungutes Gefühl im Bauch. Ein Spezl hat nämlich gemeint, was wenn dem Postmann (Worst Case Szenario) die Schachtel runterfällt..er sieht was drin ist und wusch zack wars das mit meiner Waffe. Später dann natürlich auch mit meiner WBK, da ich ja unverlässlich gehandelt habe und mir die Waffe nicht persönlich abgeholt habe.
Wäre es auch möglich, die Waffe vom Verkäufer zum Händler zu schicken? Geht das überhaupt? Wer macht dann die Meldung? Wieviel denkt ihr, würde der Händer dafür verlangen dürfen?
DANKE Leute!!!!!!!!!
gaaanz dringende Frage..
ist es Rechtlich erlaubt per Postweg (Post - Wertsendung) eine Waffe zu verschicken?
Hab da echt ein ungutes Gefühl im Bauch. Ein Spezl hat nämlich gemeint, was wenn dem Postmann (Worst Case Szenario) die Schachtel runterfällt..er sieht was drin ist und wusch zack wars das mit meiner Waffe. Später dann natürlich auch mit meiner WBK, da ich ja unverlässlich gehandelt habe und mir die Waffe nicht persönlich abgeholt habe.
Wäre es auch möglich, die Waffe vom Verkäufer zum Händler zu schicken? Geht das überhaupt? Wer macht dann die Meldung? Wieviel denkt ihr, würde der Händer dafür verlangen dürfen?
DANKE Leute!!!!!!!!!
Re: Waffenversand Privat zu Privat
Viper hat geschrieben:Guten Abend Gemeinde,
gaaanz dringende Frage..
ist es Rechtlich erlaubt per Postweg (Post - Wertsendung) eine Waffe zu verschicken?
Ja.
Hab da echt ein ungutes Gefühl im Bauch. Ein Spezl hat nämlich gemeint, was wenn dem Postmann (Worst Case Szenario) die Schachtel runterfällt..er sieht was drin ist und wusch zack wars das mit meiner Waffe. Später dann natürlich auch mit meiner WBK, da ich ja unverlässlich gehandelt habe und mir die Waffe nicht persönlich abgeholt habe.
Ordentliche Verpackung = mehrfach Luftpolsterfolie, stabiler Karton und ev. Überkarton vorausgesetzt, kann kaum was passieren. Der Rest ist Blödsinn deines Spezis.
Wäre es auch möglich, die Waffe vom Verkäufer zum Händler zu schicken? Geht das überhaupt? Wer macht dann die Meldung? Wieviel denkt ihr, würde der Händer dafür verlangen dürfen?
DANKE Leute!!!!!!!!!
Re: Waffenversand Privat zu Privat
ja, es ist erlaubt Waffen von "privat zu privat" zu verschicken.
Der Verkäufer solls einfach zusätzlich per EMS verschicken, dann ist es am nächsten Tag bis zu Mittag bei dir oder eigenhändig...
lg
Der Verkäufer solls einfach zusätzlich per EMS verschicken, dann ist es am nächsten Tag bis zu Mittag bei dir oder eigenhändig...
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenversand Privat zu Privat
Viper hat geschrieben:ist es Rechtlich erlaubt per Postweg (Post - Wertsendung) eine Waffe zu verschicken?
hi
der varminter hat im prinzip recht
im waffenrecht gibt es dazu nur die - weitgehende - bestimmung dass die waffe immer sorgfaeltig verwahrt werden muss. mir ist dazu ansonsten weder ein erlass noch eine verordnung noch ein OGH urteil bekannt
der einzige der dir dazu verbindliche auskuenfte erteilen kann ist dein (und nur DEIN) zustaendiger bearbeiter bei DEINER waffenbehoerde
denn dem musst du die ganze story dann ja auch schlimmstenfalls melden wenn was schiefgeht (zb weil der empfaenger sagt das paket war leer...)
hab keine ahnung was in so einem fall passiert
vermutlich wuerde ich persoenlich das teil mit einer zweiten person einpacken und zur post bringen, dann hast zumindestens einen zeugen dass die kanone drinnen war ....
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffenversand Privat zu Privat
Incite hat geschrieben:ja, es ist erlaubt Waffen von "privat zu privat" zu verschicken.
Der Verkäufer solls einfach zusätzlich per EMS verschicken, dann ist es am nächsten Tag bis zu Mittag bei dir oder eigenhändig...
lg
hi
ich will ja ned zickig wirken...
aber ausser der schneckenpost nimmt soweit ich weiss keiner in oesterreich waffen zum versand an, oder hat sich da was geaendert?
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Re: Waffenversand Privat zu Privat
Hallo,
okay UFFFFFFF jetzt bin ich mal sehr erleichtert.
Nein gewo.. ICH kaufe diese Waffe, doof wäre halt nur wenn er sagt die Waffe war drin..derweil iss Paket leer. Naja, ich hoffe einmal dass er ein ehrlicher Verkäufer ist
Wird schon schiefgehn.
^^ wenns schiefgeht, berichte ich welche Sanktionen ich dann erhalten habe (Abnahme der WBK sowie allen Waffen, Abnahme des Sprengmeisterscheins, Abgabe des Pyrotechnikerscheins....oooohje )
okay UFFFFFFF jetzt bin ich mal sehr erleichtert.
Nein gewo.. ICH kaufe diese Waffe, doof wäre halt nur wenn er sagt die Waffe war drin..derweil iss Paket leer. Naja, ich hoffe einmal dass er ein ehrlicher Verkäufer ist
Wird schon schiefgehn.
^^ wenns schiefgeht, berichte ich welche Sanktionen ich dann erhalten habe (Abnahme der WBK sowie allen Waffen, Abnahme des Sprengmeisterscheins, Abgabe des Pyrotechnikerscheins....oooohje )
Re: Waffenversand Privat zu Privat
@gewo: Is doch egal, oder deklarierst Du immer was drinnen ist in Deinen Paketen und briefen?
Re: Waffenversand Privat zu Privat
Viper hat geschrieben:Hallo,
okay UFFFFFFF jetzt bin ich mal sehr erleichtert.
Nein gewo.. ICH kaufe diese Waffe, doof wäre halt nur wenn er sagt die Waffe war drin..derweil iss Paket leer. Naja, ich hoffe einmal dass er ein ehrlicher Verkäufer ist
Wird schon schiefgehn.
^^ wenns schiefgeht, berichte ich welche Sanktionen ich dann erhalten habe (Abnahme der WBK sowie allen Waffen, Abnahme des Sprengmeisterscheins, Abgabe des Pyrotechnikerscheins....oooohje )
Wenn jemand etwas zu "verlieren" hat, wie z.B. auch ein anderer Waffenbesitzer wird er mit ziemlicher Sicherheit keine "Linke" drehen, vorallem kaufst du ja bei einem PD-User wenn man in den Verkaufsthread blickt...
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenversand Privat zu Privat
@Incite..ja du hast eh Recht..
Am Telefon hat er ganz sympathisch geklungen.
Ach, ich überweis ihm einfach ein wenig mehr und hoff er ist mir dadurch wohlgesonnen *grins*
Am Telefon hat er ganz sympathisch geklungen.
Ach, ich überweis ihm einfach ein wenig mehr und hoff er ist mir dadurch wohlgesonnen *grins*
Re: Waffenversand Privat zu Privat
therion hat geschrieben:@gewo: Is doch egal, oder deklarierst Du immer was drinnen ist in Deinen Paketen und briefen?
hi
nein, musst du ja ned angeben
aber die bedingungen des transporteurs gelten natuerlich jedenfalls
hier geht es ja ned um nebulosen kram wie dem nicht beachten von befoerderungsbedingungen
das waere mir ned so wichtig
es geht um die quasi "verwahrung" der waffe
was machst denn wenn du angibts "maschienenteile" und die schachtel ist leer wenn sie beim empfaenger ankommt?
das befoerderungsunternehmen lehnt sich im schadensfall zurueck und sagt wohl sinngemaess:
"wir weigern uns genau deshalb waffen zum transport anzunehmen, weil wir eben wissen dass wir nicht gewaehrleisten koennen dass die waffe am transport sorgfaeltig genug "verwahrt" wird. wenn sie am transport verloren gegangen ist dann ist das nicht unser "rechtliches" thema, dass duerfen sie mit ihrer waffenbehoerde ganz alleine klaeren. wir schreiben auf die bestaetigung fuer sie, dass das paket verloren gegangen ist gleich drauf dass die waffe auf diesem weg ueber uns gar nicht haette versendet werden duerfen ..."
wenn dich dein sachbearbeiter mag, dann wird er die augen verdrehen, die waffe aus deinem akt als "verloren" austragen, das teil zur fahndung ausschreiben und das wars
wenn dich dein sachbearbeiter aber nicht mag kann er aus dieser sache wohl auch einen waffenrechtsverstoss konstruieren denn du hast jemandem eine waffe zum transport uebergeben der dir vorher ausdruecklich erklaert hat nicht gut darauf aufpassen zu koennen/wollen ...
muss jeder fuer sich entscheiden ....
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Re: Waffenversand Privat zu Privat
Viper hat geschrieben:Hallo,
okay UFFFFFFF jetzt bin ich mal sehr erleichtert.
Nein gewo.. ICH kaufe diese Waffe, doof wäre halt nur wenn er sagt die Waffe war drin..derweil iss Paket leer. Naja, ich hoffe einmal dass er ein ehrlicher Verkäufer ist
Wird schon schiefgehn.
^^ wenns schiefgeht, berichte ich welche Sanktionen ich dann erhalten habe (Abnahme der WBK sowie allen Waffen, Abnahme des Sprengmeisterscheins, Abgabe des Pyrotechnikerscheins....oooohje )
Wenn du das Paket bekommst, machst du es halt im Kreis von 5 Pulverdampflern aka Schwurzeugen auf, nicht vorher...
Du kannst auch eine Videocam dabei extra laufen lassen...
Re: Waffenversand Privat zu Privat
hi
wenn der versender mit einem zeugen verpackt und aufgibt
der versand ueber ein unternehmen erfolgt welches den waffenversand auch erlaubt
und der Mewtwo mit einem zeugen abholt und auspackt kann eigentlich garnix passieren
und selbst dazu muss man schon ziemlich paranoide sein
ich denke es sind jeden tag hunderte schusswaffen am post- oder speditionsweg unterwegs ohne dass da ein hahn danach kraeht ..
auch die haendler bekommen ihre ware ja per spedition, post oder paketdienst (allerdings mit sondervertrag der den waffentransport einschliesst)
ein klassischer verlust des paketes am postweg eines versenders der waffen annimmt kann wohl kaum dem versender oder empfaenger angelastet werden, das sind die unwaegbarkeiten des taeglichen lebens ...
wenn der versender mit einem zeugen verpackt und aufgibt
der versand ueber ein unternehmen erfolgt welches den waffenversand auch erlaubt
und der Mewtwo mit einem zeugen abholt und auspackt kann eigentlich garnix passieren
und selbst dazu muss man schon ziemlich paranoide sein
ich denke es sind jeden tag hunderte schusswaffen am post- oder speditionsweg unterwegs ohne dass da ein hahn danach kraeht ..
auch die haendler bekommen ihre ware ja per spedition, post oder paketdienst (allerdings mit sondervertrag der den waffentransport einschliesst)
ein klassischer verlust des paketes am postweg eines versenders der waffen annimmt kann wohl kaum dem versender oder empfaenger angelastet werden, das sind die unwaegbarkeiten des taeglichen lebens ...
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Re: Waffenversand Privat zu Privat
§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht ...... 2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von
Waffen und Munition a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder
Aufbewahrung von Gütern obliegt, und b) durch Unternehmungen, die nach den
gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt
sind.
nix Verwahrungsvorschriften nach dem Waffengesetz.... nur Haftung im Zuge der AGB
Re: Waffenversand Privat zu Privat
GSchoenbauer hat geschrieben:§ 46. Dieses Bundesgesetz gilt nicht ...... 2. für die Beförderung oder Aufbewahrung von
Waffen und Munition a) durch öffentliche Einrichtungen, denen die Beförderung oder
Aufbewahrung von Gütern obliegt, und b) durch Unternehmungen, die nach den
gewerberechtlichen Vorschriften zur Beförderung oder Aufbewahrung von Gütern befugt
sind.
nix Verwahrungsvorschriften nach dem Waffengesetz.... nur Haftung im Zuge der AGB
hallo
du hast schon recht
deshalb habe ich den begriff "verwahrung" ja auch immer so schoen in klammer gesetzt
wie vorher skizziert sehe ich eben nur einen ziemlichen entscheidungsspielraum fuer eine waffenbehoerde wenn jemand seine waffe jemanden zum transport uebergibt der (gesetzlich dazu befugt sein mag aber) ausdrucklich verbietet dass man ihm waffen zum transport ueberlaesst
kann gut gehen
oder auch nicht ...
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Re: Waffenversand Privat zu Privat
ja, bin ich bei Dir ... bei privaten Unternehmen.
Bei der Post nicht --- die schließt das in den AGB NICHT aus. Ich versteh auch nicht, warum gerade deswegen immer wieder Diskussionen aufkommen.
Wenn da was verloren geht, dann ist die Post schuld. Zumindest, wenn wenigsten Eingeschrieben, besser noch mit Retourschein, noch besser als Wertpaket aufgegeben worden ist.
GS
Bei der Post nicht --- die schließt das in den AGB NICHT aus. Ich versteh auch nicht, warum gerade deswegen immer wieder Diskussionen aufkommen.
Wenn da was verloren geht, dann ist die Post schuld. Zumindest, wenn wenigsten Eingeschrieben, besser noch mit Retourschein, noch besser als Wertpaket aufgegeben worden ist.
GS