

technische belange sind eben keine frage der philosophie sondern eine frage der belegbarkeit der fakten
- speziell im ingenieurwesen ist zudem persönliche objektivität gefragt - und nur darum geht es !!!
dass ein stoss auf die schaftkappe bei einem ungespannten handspannverschluss ( z.b blaser r 93 und r 8 oder handspannung von kipplaufbüchsen ) zu einer ungewollten schussabgabe, hervorgerufen durch den daraus entstehenden impuls auf den zündstift erfolgen kann ist gelinde gesagt mehr als abenteuerlich.
da ingenieure in der regel keine "pulverdampfplauderer" sein sollten möge der herr "ing." die kritische fallhöhe einer waffe mit handspannsystem einmal rechnen und so mit fakten hinterlegen, die parameter der einzelnen verschlusssysteme dürften ihm bekannt sein
-und damit ich persönlich zukünftig die ansitze auch ja nicht zu hoch baue .....


freundlichster gruss des nordtirolers

______________________________
S&W 1911.45 ACP,Glock IPSC 9 mm Luger, 6mm PPC Atzl Hawk, .243, 8x68 S, 9.3x62, 375 H&H