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Wild durch Auto verletzt
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Re: Wild durch Auto verletzt
Korrigiere mich aber wenn ich dazu das Recht nicht hatte wird mich ein Richter sehr wohl verurteilen!
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Re: Wild durch Auto verletzt
wolpertinger hat geschrieben:Korrigiere mich aber wenn ich dazu das Recht nicht hatte wird mich ein Richter sehr wohl verurteilen!
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Wurde schon weiter oben geschrieben, dass der Richter dich freisprechen könnte bzw. es gar nicht zu einer Anklage kommt. Das Abwägen gegen den Tierschutz/Quälerei wurde schon diskutiert, dieses wir ein Richter hinsichtlich einer etwaigen Strafe (bei guten Argumenten) in die Strafbemessung miteinbeziehen.
Re: Wild durch Auto verletzt
Bei diesem Thema habe ich mich an einen Bericht erinnert, der vor einigen Jahren in einer (österreichischen oder deutschen) Jagdzeitschrift behandelt wurde.
Ein zufällig vorbeikommender Jäger, der in diesem Bereich nicht Jagdausübungsberechtigt war, hat ein angefahrenes Reh mit seiner Jagdwaffe erlegt.
Abgesehen von berechtigt oder nicht ging es denn um folgendes: Ein Beobachter des Vorfalls hat den Jäger, nach dem Tierschutzgesetz, wegen (nicht notwendigen) töten eines Tieres angezeigt. Mit dem Argument, der Jäger kann nicht feststellen wie schwer die Verletzungen des Rehes waren. Unter Umständen hätte das Tier nur einen Schock gehabt und wäre nicht schwer verletzt gewesen. Diese Feststellung steht allein einem Tierarzt zu. Abgesehen davon, dass es mit Jagd nichts zu tun hat, ist der Jäger in diesem Bereich auch nicht Jagdausübungsberechtigt gewesen. Es ging also nur um das töten eines Tieres.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Schütze auch schuldig gesprochen.
Ich versuche diesen Bericht noch irgendwie aufzutreiben.
Über Sinn und Unsinn dieser Entscheidung möchte ich nicht weiter diskutieren.
Jedoch möchte ich zu bedenken geben, dass bei Wildunfällen das größte Problem oft von anwesenden "Zusehern" ausgeht. Wenn dabei dann auch "ungeeigneten" Mittel (erschlagen,...), wenn auch noch so wirkungsvoll, eigesetzt werden und der "richtige" sieht dabei zu, bekommst du leicht ein Problem.
Kann ich auch aus eigener Erfahrung berichten: Wurde zu einem Wildunfall in meinem Jagdgebiet gerufen und wollte dem sichtlich schwer verletzten Reh einen Fangschuss antragen. Der Fahrzeuglenker hat sich jedoch mit Frau und Kind "schützend" vor das Tier gestellt und auf die Verständigung eines Tierarztes bestanden.
Erst nachdem ich ihnen energisch meine Ansicht der notwendigen Handlung erklärt habe, sind sie in ihr Auto eingestiegen und sind weggefahren. Heute bin ich froh, dass ich nichts mehr von ihnen gehört habe.
LG
Ein zufällig vorbeikommender Jäger, der in diesem Bereich nicht Jagdausübungsberechtigt war, hat ein angefahrenes Reh mit seiner Jagdwaffe erlegt.
Abgesehen von berechtigt oder nicht ging es denn um folgendes: Ein Beobachter des Vorfalls hat den Jäger, nach dem Tierschutzgesetz, wegen (nicht notwendigen) töten eines Tieres angezeigt. Mit dem Argument, der Jäger kann nicht feststellen wie schwer die Verletzungen des Rehes waren. Unter Umständen hätte das Tier nur einen Schock gehabt und wäre nicht schwer verletzt gewesen. Diese Feststellung steht allein einem Tierarzt zu. Abgesehen davon, dass es mit Jagd nichts zu tun hat, ist der Jäger in diesem Bereich auch nicht Jagdausübungsberechtigt gewesen. Es ging also nur um das töten eines Tieres.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde der Schütze auch schuldig gesprochen.
Ich versuche diesen Bericht noch irgendwie aufzutreiben.
Über Sinn und Unsinn dieser Entscheidung möchte ich nicht weiter diskutieren.
Jedoch möchte ich zu bedenken geben, dass bei Wildunfällen das größte Problem oft von anwesenden "Zusehern" ausgeht. Wenn dabei dann auch "ungeeigneten" Mittel (erschlagen,...), wenn auch noch so wirkungsvoll, eigesetzt werden und der "richtige" sieht dabei zu, bekommst du leicht ein Problem.
Kann ich auch aus eigener Erfahrung berichten: Wurde zu einem Wildunfall in meinem Jagdgebiet gerufen und wollte dem sichtlich schwer verletzten Reh einen Fangschuss antragen. Der Fahrzeuglenker hat sich jedoch mit Frau und Kind "schützend" vor das Tier gestellt und auf die Verständigung eines Tierarztes bestanden.
Erst nachdem ich ihnen energisch meine Ansicht der notwendigen Handlung erklärt habe, sind sie in ihr Auto eingestiegen und sind weggefahren. Heute bin ich froh, dass ich nichts mehr von ihnen gehört habe.
LG
Re: Wild durch Auto verletzt
RBM hat geschrieben:Der Polizist kann dir keine Weisung geben. Er kann es dir auch nicht anordnen und er kann es dir auch nicht erlauben.
Mein Fehler, du hast natürlich recht. Hatte das Amtsverhältnis eines Jagdschutzorgans im Kopf. In dem Fall können nämlich Weisungen gegeben werden. Ist aber hier fehl am Platz.
Zur Problematik der Autofahrer die das Tier zum Tierarzt bringen wollen: Mein Tipp, das Gebiet immer weiträumig von der Polizei absperren lassen, wegen Gellern beim Fangschuss wärs...

Re: Wild durch Auto verletzt
Ein Einwand, den glaube ich noch niemand erwähnt hat:
Wenn ich das Tier mit stumpfer Gewalteinwirkung (Schlag auf den Kopf/Genick) erlöse wird das doch eh niemand erfahren?
Glaube nicht das die Todesursache pathologisch ermittelt wird.
Wenn ich das Tier mit stumpfer Gewalteinwirkung (Schlag auf den Kopf/Genick) erlöse wird das doch eh niemand erfahren?
Glaube nicht das die Todesursache pathologisch ermittelt wird.
Re: Wild durch Auto verletzt
Spetznas hat geschrieben:Ein Einwand, den glaube ich noch niemand erwähnt hat:
Wenn ich das Tier mit stumpfer Gewalteinwirkung (Schlag auf den Kopf/Genick) erlöse wird das doch eh niemand erfahren?
Glaube nicht das die Todesursache pathologisch ermittelt wird.
am ersten blick ja
aber wennst da auf den falschen jaeger triffst ....und der auf die trophae scharf waere und du zertepperst sie ,,,
dann hast erst recht eine anzeige ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Wild durch Auto verletzt
gewo hat geschrieben:Spetznas hat geschrieben:Ein Einwand, den glaube ich noch niemand erwähnt hat:
Wenn ich das Tier mit stumpfer Gewalteinwirkung (Schlag auf den Kopf/Genick) erlöse wird das doch eh niemand erfahren?
Glaube nicht das die Todesursache pathologisch ermittelt wird.
am ersten blick ja
aber wennst da auf den falschen jaeger triffst ....und der auf die trophae scharf waere und du zertepperst sie ,,,
dann hast erst recht eine anzeige ...
Müsste dir dann aber erst mal beweisen können das das Schädeltrauma / Fraktur nicht vom Aufprall sondern durch spätere Einwirkung erstanden ist.
Ein Jäger der dir das beweisen kann und will möchte ich erst mal sehen.
Re: Wild durch Auto verletzt
ich habe fuer die ganze diesbezuegliche gesetzeslage kein verstaendnis
punktum
in zeiten wo wir autobahnen die stadtgebiete sinnvoll vom verkehr und von schadstoffen entlasten wuerden jahre, wenn nicht jahrzehntelang NICHT bauen weil irgendwo entlang der projektierten trasse drei eulenpärchen nisten oder so .... ist es fuer mich unverstaendlich das tierleid in diesem aussmass unter seltsamen begruendungen in kauf genommen wird
moralisch nicht zu vertreten.
punktum
in zeiten wo wir autobahnen die stadtgebiete sinnvoll vom verkehr und von schadstoffen entlasten wuerden jahre, wenn nicht jahrzehntelang NICHT bauen weil irgendwo entlang der projektierten trasse drei eulenpärchen nisten oder so .... ist es fuer mich unverstaendlich das tierleid in diesem aussmass unter seltsamen begruendungen in kauf genommen wird
moralisch nicht zu vertreten.
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Re: Wild durch Auto verletzt
Wieviele Verurteilungen wegen Eingriff in Fremdes Jagdrecht durch Erlösen nach einem Verkehrsunfall gibt es?
Re: Wild durch Auto verletzt
Hane hat geschrieben:Wieviele Verurteilungen wegen Eingriff in Fremdes Jagdrecht durch Erlösen nach einem Verkehrsunfall gibt es?
keine ahnung
wieviel fallwild ist stundenlang wo in einem strassengraben dahingesiecht weil unverstaendliche gesetzesbestimmungen eine schnelle loesung verhindert haben?
das thema ist schlecht geloest
ich kann nicht einmal im entfertesten irgend einen grund erkennen warum sich da die entscheidungstraeger nicht mal zusammensetzen und eine praktikable loesung finden
die exekutive ist vor ort
fuer die faelle in denen der jahdausuebungsberechtigte nicht erreichbar ist oder er nicht in einer vernuenftigen zeitspanne vor ort sein kann ..... warum darf das die exekutive nicht "erledigen"?
wird ja wohl vermutluch am "kleinen dienstweg" eh vorkommen hie und da
warum kann man das nicht institutionalisieren?
an einer basisschulung und einer haftpflichtversicherung wird es ned scheitern...
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- hari
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Re: Wild durch Auto verletzt
Da die Meinungen hier ja wild durcheinander gehen und teilweise nicht auf Sachkunde basieren, habe ich das ganze gestern mit einem Jagdkursvortragenden erörtert. Der hatte die gleiche Diskussion vor kurzem, bei der waren sich er selbst, der Rechtskunde-Vortragende und ein Hegeringmeister in folgenden Punkten einig, und das deckt sich mit der Aussage meines Anwaltes:
- kein Eingriff in fremdes Jagdrecht nach dem Strafgesetzbuch da kein Vorsatz
- Tierschutz geht in dem Fall vor Jagdrecht
- Tötung ist "Erlegen" nicht gleich zu setzen, die Tötungsabsicht zielt in dem Fall ja darauf ab offensichtliches Tierleid zu beenden und nicht um die Jagd auszuüben oder Beute zu machen, also kein Verstoss gegen St. JagdG.
- Selbst mit Langwaffe kein "Durchstreifen" nach St. JagdG. da auf öffentlichem Weg (Bankett/Böschung zählt da auch noch dazu) [wobei allgemein beim Steirischen Jagdgesetz im Gegensatz zum StGB kein Vorsatz notwendig ist, fahrlässiges Handeln wäre ausreichend - Eine Nachsuche mit Langwaffe wäre ohne Übereinkunft in dem Fall also nicht zulässig]
- Aneigung ist selbstverständlich zu unterlassen, das wäre ein klarer Eingriff
Das Thema ist fuer mich damit abschliessend geklärt.
- kein Eingriff in fremdes Jagdrecht nach dem Strafgesetzbuch da kein Vorsatz
- Tierschutz geht in dem Fall vor Jagdrecht
- Tötung ist "Erlegen" nicht gleich zu setzen, die Tötungsabsicht zielt in dem Fall ja darauf ab offensichtliches Tierleid zu beenden und nicht um die Jagd auszuüben oder Beute zu machen, also kein Verstoss gegen St. JagdG.
- Selbst mit Langwaffe kein "Durchstreifen" nach St. JagdG. da auf öffentlichem Weg (Bankett/Böschung zählt da auch noch dazu) [wobei allgemein beim Steirischen Jagdgesetz im Gegensatz zum StGB kein Vorsatz notwendig ist, fahrlässiges Handeln wäre ausreichend - Eine Nachsuche mit Langwaffe wäre ohne Übereinkunft in dem Fall also nicht zulässig]
- Aneigung ist selbstverständlich zu unterlassen, das wäre ein klarer Eingriff
Das Thema ist fuer mich damit abschliessend geklärt.
Re: Wild durch Auto verletzt
tja
wenn das nicht nur die privatmeinung der herren beteilgten der diskussion war sondern im (problem) fall dann auch juristisch so gesehen wird dann waere ja alles in butter
um ehrlich zu sein habe ich da doch noch ein wenig zweifel ....
wenn das nicht nur die privatmeinung der herren beteilgten der diskussion war sondern im (problem) fall dann auch juristisch so gesehen wird dann waere ja alles in butter
um ehrlich zu sein habe ich da doch noch ein wenig zweifel ....
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Re: Wild durch Auto verletzt
hari hat geschrieben:
Das Thema ist fuer mich damit abschliessend geklärt.
Es ist natürlich jedem unbenommen für sich selbst einen Schluss zu ziehen, aber der Gebrauch einer Schusswaffe von nicht jagdausübungsberechtigten Personen gegen Wild ist gesetzeswidrig!!!
Edit: auf öffentlichen Wegen etc. ruht die Jagd nur, dh. nicht, dass alles Wild darauf vogelfrei ist!!! Es steht immer noch dem Jagdausübungsberechtigten zu!
Meine Aussagen sind auf das NÖ Jagdrecht bezogen, welches, soweit ich informiert bin, in diesen Punkten fast deckungsgleich mit den anderen 8 Bundesländern ist.
- hari
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Re: Wild durch Auto verletzt
BullsEye hat geschrieben:Es ist natürlich jedem unbenommen für sich selbst einen Schluss zu ziehen, aber der Gebrauch einer Schusswaffe von nicht jagdausübungsberechtigten Personen gegen Wild ist gesetzeswidrig!!!
Das kannst Du gerne behaupten obwohl es im klaren Widerspruch zu dem steht was ich ausführlich erörtert habe. Ich bin jetzt hier raus, denn es gibt anscheinend hier im Thread zu dem Thema sehr viele Meinungen, Zweifel und Behauptungen, aber wenig handfestes.
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Re: Wild durch Auto verletzt
Eines würd mich noch interessieren: ich darf im Rahmen der Jagdausübung eine Langwaffe der Kat. C und D (ohne WP) in meinem Revier führen! Wenn ich jetzt außerhalb meines Revieres die die Langwaffe in die Hand nehme, lade und dann schieße führe ich die Waffe!
Im Übrigen sind das von deinen befragten Herren auch nur Meinungen und wenig handfestes...etwas Handfestes liegt dann vor wenn es ein Gerichtsurteil gibt und man sich nach einem Urteil richten kann! Leider find ich oben besagten Artikel nicht mehr wo so ein Fall vor Gericht landete!
Wie schon einmal erwähnt....vor Gericht und auf hoher See....
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Im Übrigen sind das von deinen befragten Herren auch nur Meinungen und wenig handfestes...etwas Handfestes liegt dann vor wenn es ein Gerichtsurteil gibt und man sich nach einem Urteil richten kann! Leider find ich oben besagten Artikel nicht mehr wo so ein Fall vor Gericht landete!
Wie schon einmal erwähnt....vor Gericht und auf hoher See....
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