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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 10:43
von MauserM03
kingharald hat geschrieben:Schauen wir mal.
Wo steht das eigentlich im Waffengesetz, dass ich bei An und Abfahrt führen darf? Wohnort Wien Revier Vorarlberg??
Ich bin da nicht so eingelesen, da es mir nicht wichtig ist.


Lass doch bitte diese fiktiven Beispiele die sind doch an der Realität vorbei....
Wer würde sich da mit der Puffn so von Wien bis Vbg in das Auto setzen? :tipphead:

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 11:29
von kingharald
Bourne hat geschrieben:Ich habe eben schon von Jägern gehört, dass sie die Waffe auch führen wollen, wenn sie nicht auf dem Weg zur und von der Jagd sind. Weil es ja nicht wirklich nachweisbar ist. Mir persönlich wäre das zu heiß. Aber jeder wie er meint ...


Fiktiv? :tipphead:

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 11:54
von Ferrum
kingharald hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Ich habe eben schon von Jägern gehört, dass sie die Waffe auch führen wollen, wenn sie nicht auf dem Weg zur und von der Jagd sind. Weil es ja nicht wirklich nachweisbar ist. Mir persönlich wäre das zu heiß. Aber jeder wie er meint ...


Fiktiv? :tipphead:


Da ist aber ein Unterschied, wenn wer vorsätzlich was falsch machen will oder du einen absoluten Bullshit-Fall ohne Grundlage konstruierst, wie deine Bundesland-Behauptung.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 13:03
von Lindenwirt
Seits mir nicht böse aber was wird hier schon wieder für ein Schwachsinn geschrieben.
Falls ein Jäger gesagt hat er wird im neuen Jahr die FFW auch ohne jagdlichen Grund führen, so macht er sich damit strafbar und fertig. Hat hier nichts verloren. Wozu schreibe ich solche sinnfreien, nicht nachvollziehbaren Aussagen in dieses Forum, wenn nicht rein aus Provokation?
Die konstruierten Fälle von KingHarald scheinen als will hier jemand Hilfssheriff spielen und Einschränkungen in den Raum stellen wo es keine gibt. Du kannst gerne auf diese Fälle warten, meine Einschätzung ist das dies aber nie passieren wird. In ein paar Monaten, wenn sich das Ganze eingespielt hat, kräht kein Hahn mehr danach, die FFW und der SD bei der Jagd sind dann Normalität und das ist gut so.
Mein Vorschlag an die, wie es scheint Nichtjäger, die jetzt gerade Panik schieben, abwarten und Tee trinken.
Schreiben wir doch in ein paar Monaten weiter und schauen was dann wirklich alles passiert ist.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 13:41
von Bourne
Lindenwirt hat geschrieben:Seits mir nicht böse aber was wird hier schon wieder für ein Schwachsinn geschrieben.
Falls ein Jäger gesagt hat er wird im neuen Jahr die FFW auch ohne jagdlichen Grund führen, so macht er sich damit strafbar und fertig. Hat hier nichts verloren. Wozu schreibe ich solche sinnfreien, nicht nachvollziehbaren Aussagen in dieses Forum, wenn nicht rein aus Provokation?
Die konstruierten Fälle von KingHarald scheinen als will hier jemand Hilfssheriff spielen und Einschränkungen in den Raum stellen wo es keine gibt. Du kannst gerne auf diese Fälle warten, meine Einschätzung ist das dies aber nie passieren wird. In ein paar Monaten, wenn sich das Ganze eingespielt hat, kräht kein Hahn mehr danach, die FFW und der SD bei der Jagd sind dann Normalität und das ist gut so.
Mein Vorschlag an die, wie es scheint Nichtjäger, die jetzt gerade Panik schieben, abwarten und Tee trinken.
Schreiben wir doch in ein paar Monaten weiter und schauen was dann wirklich alles passiert ist.

Meine Frage, ob er sich das trauen würde und die anschließende Aussage, dass ein Jäger das gesagt hat, waren auf den Post von Gewo (die 0-8-15 ausrede fuer dauerndes fuehren) bezogen. Das ist weder sinnfrei noch nicht nachvollziehbar. Provokation ist es auch keine. Und Panik schiebe ich auch nicht. Ich weiß also nicht, wo Dein Problem liegt. Und es passt ganz klar zum Thema.

Ich habe keine Angst, wenn ein Jäger eine KW führt. Er hat ja die Jagdprüfung abgelegt und besitzt eine WBK. Ich wollte nur wissen, wie andere das mit dem Führen außerhalb der Jagd sehen. Ein Forum ist da, um Meinungen auszutauschen. Und dass es strafbar ist, ist mir auch klar.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 13:49
von hari
Zum Fuehren ausserhalb der Jagdausuebeung braucht man einen WP. Das ist Gesetz und daran haelt man sich. So einfach ist das zu sehen.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 13:52
von Lindenwirt
Bourne hat geschrieben:Ich wollte nur wissen, wie andere das mit dem Führen außerhalb der Jagd sehen. Ein Forum ist da, um Meinungen auszutauschen. Und dass es strafbar ist, ist mir auch klar.

Ist ja ok, du wirst hier aber niemanden finden der dir sagt das er zukünftig illegal eine FFW führen wird. Hoffe ich zumindest. :D
Ich hoffe außerdem dass dies auch niemand tatsächlich machen wird, im Sinne aller LWB.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 14:01
von Bourne
Hari und Lindenwirt, ich gebe Euch natürlich Recht. Aber nach dem Post "NÖ Landesjagdverband - Newsletter - Info" ging's mMn ein bisschen in die Richtung. Darum habe ich nachgefragt.

Ich finde die Verbesserung "Führen bei der Jagd" sinnvoll und hoffe im Sinne aller LWB, dass es niemand übertreibt ...

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 14:12
von Lindenwirt
Beim Newsletter NÖ wurde meiner Meinung nach zu viel hineininterpretiert.
Es ist keine "Serviceleistung" des LJVB sondern 1:1 der Text der Erläuterung zum Gesetzestext.
(s. Erläuterungen PDF hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... Uebersicht)
Dort steht auch die Passage mit der Jagdhütte.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 14:25
von Elyna
Für mich stellt sich immer wieder die frage warum jemand der bis jetzt NICHT illegal geführt hat dies jetzt machen sollte.
Hätte derjenige mit 1.1.19 sein unrechtsbewusstsein verloren oder macht er jetzt einen auf "no risk no fun".

Ohne WP wars ihm bis jetzt ned erlaubt und wirds auch nachher ned sein also warum sollte eun rechtstreuer LWB von heute auf morgen ein verbrecher werden.
Das ergibt einfach keinen Sinn.

Aber was weiß ich schon.
Lg & WmH

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 14:30
von Bourne
Elyna hat geschrieben:Für mich stellt sich immer wieder die frage warum jemand der bis jetzt NICHT illegal geführt hat dies jetzt machen sollte.
Hätte derjenige mit 1.1.19 sein unrechtsbewusstsein verloren oder macht er jetzt einen auf "no risk no fun".

Ohne WP wars ihm bis jetzt ned erlaubt und wirds auch nachher ned sein also warum sollte eun rechtstreuer LWB von heute auf morgen ein verbrecher werden.
Das ergibt einfach keinen Sinn.

Aber was weiß ich schon.
Lg & WmH

Na weil er sagen kann, dass er auf dem Weg zur oder von der Jagd ist, falls man ihn doch mal kontrollieren sollte. Diese "Ausrede" hat er jetzt nicht. Das könnte den ein oder anderen vielleicht dazu verführen. Ich selber wäre ja auch nicht auf die Idee gekommen, bevor es mir ein Jäger gesagt hat. Aber lassen wir das. Es reizt es hoffentlich keiner bis zum letzten aus bzw. übertreibt es sogar.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 17:11
von Hane
Kann man als Zusammenfassung sagen:
Ab 2019
Gewehrscheinwerfer
Schalldämpfer
Kat. B-Waffe
Für Jäger bei der Jagdausübung erlaubt?
Hab ich was vergessen?
Jeweilige Jagdgesetze sind natürlich zu berücksichtigen.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 19:42
von Hirschberg
Weiß jemand was definitives darüber ob, und wenn ja, in welcher Form es eine Registrierung der Schalldämpfer geben wird?

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 19:50
von gewo
Hirschberg hat geschrieben:Weiß jemand was definitives darüber ob, und wenn ja, in welcher Form es eine Registrierung der Schalldämpfer geben wird?


da scheint es keine plaene zu geben ...

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 20. Dez 2018, 12:20
von Lindenwirt
Gibts eigentlich irgendeine Info bezüglich Schalldämpfern und Änderung im Jagdgesetz?
Nur weil es im Waffengesetz jetzt erlaubt ist gibt es ja immer noch die Problematik dass die SD in den meisten Landesjagdgesetzen verboten sind. Also nichts mit 1.1 sinds erlaubt.
z.B.: OÖ § 62 Verbote sachlicher Art Absatz 3