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Waffenpass für Jäger
Re: Waffenpass für Jäger
Das Problem ist halt, dass die meisten sich ärgen und dann nix machen, und genau darum halten sich solche Idioten auf den Posten, und nix passiert.

Re: Waffenpass für Jäger
KGR84 hat geschrieben:Das Problem ist halt, dass die meisten sich ärgen und dann nix machen, und genau darum halten sich solche Idioten auf den Posten, und nix passiert.
Naja viel kannst ja eh nicht machen, da du ja:
a) dir es nicht mit dem zuständigen Beamten vertuen willst, weil du ihn ja event. noch "brauchst"
b) einige sich selbst mit dem Gesetz und VwGH-Urteilen nicht besonders auskennen und so die meinung des Beamten akzeptieren
c) Weil Beschwerden und Einsprüche einen Haufen Arbeit bzw. Geld benötigen und der Ausgang ist ungewiss (Ja klar Rechtsschutzversicherung

d) "des hamma immer scho so gmocht" steht über "wir sind dienstleister für den Bürger" Eine Beschwerde bei einem anderen Beamten wegen Beamtenmentalität und einer Richtung (speziell Waffen) die vom BMI vorgegeben wird, wird nicht gut ankommen.
Re: Waffenpass für Jäger
Man muss ja nicht gleich Einspruch erheben und klagen. Ein paar Beschwerden wuerden da schon reichen.

Re: Waffenpass für Jäger
Der Ansatz von Noldi ist komplett falsch. Wenn man sich nämlich Noldis Auffassung auf die anderen Paragrafen übernimmt, hätte ein Jäger nach § 22 Abs. 2 WaffG überhaupt keinen Bedarf.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: AW: Waffenpass für Jäger
Wie wäre es mit einer Argumentation?
Meine Meinung zum Bedarf deckt sich mit der Erklärung des BMI im aktuellen Runderlass. Und die sagen ja auch ausdrücklich dass eben keine Gefährdungslage vorliegen muss. Defakto sind es jagdliche Gründe aus denen derer Bedarf sich ergibt. Gefährdung braucht nicht vorhanden sein, ergo kein Antrag nach § 21 Abs 4 sondern nach Abs 2. Eine Einschränkung des WP steht aber in Abs 4 für gefährdete Personen, was Jäger laut dem BMI ja aber nicht sein müssen. Eine Argumentation nach Abs 4 wäre bei Jägern zwar einfach, ist aber gar nicht nötig und wegen möglicher Einschränkungen nach Abs 4 sogar kontraproduktiv.
Nächstes mal bitte eine Argumentation. Bei lediglich "ist falsch" kann man nichts erwiderrn, weil nirgends steht was genau als falsch empfunden wird und vor allem auch warum.
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Meine Meinung zum Bedarf deckt sich mit der Erklärung des BMI im aktuellen Runderlass. Und die sagen ja auch ausdrücklich dass eben keine Gefährdungslage vorliegen muss. Defakto sind es jagdliche Gründe aus denen derer Bedarf sich ergibt. Gefährdung braucht nicht vorhanden sein, ergo kein Antrag nach § 21 Abs 4 sondern nach Abs 2. Eine Einschränkung des WP steht aber in Abs 4 für gefährdete Personen, was Jäger laut dem BMI ja aber nicht sein müssen. Eine Argumentation nach Abs 4 wäre bei Jägern zwar einfach, ist aber gar nicht nötig und wegen möglicher Einschränkungen nach Abs 4 sogar kontraproduktiv.
Nächstes mal bitte eine Argumentation. Bei lediglich "ist falsch" kann man nichts erwiderrn, weil nirgends steht was genau als falsch empfunden wird und vor allem auch warum.
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Re: Waffenpass für Jäger
almerisch hat geschrieben:hallo leute!
anscheinend ist es überhaupt kein thema, dass man in der steiermark als jäger mit ausgeh-erlaubniss (schein) und gültiger jagdkarte einen wp bekommt. hab letzte woche meinen wp beantragt und diese woche bekommen.![]()
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habt ihr auch schon diese erfahrung geacht?
gruß und wh
welche bh ist denn bei dir zuständig?
ich bin nämlich grad am überlegen mit meiner wbk einen wp zu beantragen
ausgangschein hab ich ebenfalls
glg
.222; .243; 7x64; 16/70; und vielleicht bald mal eine 9x19para
fange niemals an aufzuhören; höre niemals auf anzufangen
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- Registriert: Di 5. Feb 2013, 16:59
Re: Waffenpass für Jäger
hallo zusammen, anbei meine erfahrungen zum waffenpass in oö:
folgendes wurde von der behörde benötigt:
- bestätigung des jagdleiters als jagderlaubnisscheininhaber über mindestens einen schalenwild und raubwildabschuß
- bedarfsbestätigung des ljv
ausgestellt wurde ein waffenpass für eine (1) genehmigungspflichtige schußwaffe, wobei das recht zum führen eingeschränkt wurde. folgendes wurde von der behörde am waffenpass vermerkt: "das recht zum führen von genehmigungspflichtigen schusswaffen ist beschränkt auf selbstladebüchsen bzw. -flinten für zwecke der jagd und im rahmen der jagdrechtlichen bestimmungen"
lt. behörde reichen die bestätigungen nicht aus, um einen wp für kurzwaffen auszustellen.
folgendes wurde von der behörde benötigt:
- bestätigung des jagdleiters als jagderlaubnisscheininhaber über mindestens einen schalenwild und raubwildabschuß
- bedarfsbestätigung des ljv
ausgestellt wurde ein waffenpass für eine (1) genehmigungspflichtige schußwaffe, wobei das recht zum führen eingeschränkt wurde. folgendes wurde von der behörde am waffenpass vermerkt: "das recht zum führen von genehmigungspflichtigen schusswaffen ist beschränkt auf selbstladebüchsen bzw. -flinten für zwecke der jagd und im rahmen der jagdrechtlichen bestimmungen"
lt. behörde reichen die bestätigungen nicht aus, um einen wp für kurzwaffen auszustellen.
Re: Waffenpass für Jäger
crowcall66 hat geschrieben:hallo zusammen, anbei meine erfahrungen zum waffenpass in oö:
folgendes wurde von der behörde benötigt:
- bestätigung des jagdleiters als jagderlaubnisscheininhaber über mindestens einen schalenwild und raubwildabschuß
- bedarfsbestätigung des ljv
ausgestellt wurde ein waffenpass für eine (1) genehmigungspflichtige schußwaffe, wobei das recht zum führen eingeschränkt wurde. folgendes wurde von der behörde am waffenpass vermerkt: "das recht zum führen von genehmigungspflichtigen schusswaffen ist beschränkt auf selbstladebüchsen bzw. -flinten für zwecke der jagd und im rahmen der jagdrechtlichen bestimmungen"
lt. behörde reichen die bestätigungen nicht aus, um einen wp für kurzwaffen auszustellen.
Das ist glatter amtsmissbrauch!
Ich rate dir dich umgehend mit der Verband in verbindung zu setzen und einen einspruch zu formulieren!
Hast du den bmi-erlass vorgelegt?
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Di 5. Feb 2013, 16:59
Re: Waffenpass für Jäger
nein den bmi-erlass hab ich nicht mitgenommen.
Re: Waffenpass für Jäger
crowcall66 hat geschrieben:nein den bmi-erlass hab ich nicht mitgenommen.
Druck ihn aus, und geh nochmal hin und mach den beamten deutlich, dass solche beschränkungen durch den erlass nicht gedeckt sind.
Du BRAUCHST eine kurzwaffe für den fangschuss. Vll. sehens den fehler dann auch ohne einspruch ein.
Achtung ich glaube du hast nur 14 tage einspruchsfrist!!!
Re: AW: Waffenpass für Jäger
...
Zuletzt geändert von Noldi am So 10. Mär 2013, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AW: Waffenpass für Jäger
Darf man die BH erfahren die sich hier überhaupt nicht ans Gesetz hält?
Falsche nicht zulässige Beschränkung und lediglich ein Platz, das Gesetz sieht als Minimum 2 vor. Vermutlich liegt sogar ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch vor ...
Ich hoffe die Einspruchsfrtist ist noch nicht vorbei! Als OÖ Jäger bist du ja bei der Verband. Rechtsschutz hast du hoffentlich abgeschlossen?
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Falsche nicht zulässige Beschränkung und lediglich ein Platz, das Gesetz sieht als Minimum 2 vor. Vermutlich liegt sogar ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch vor ...
Ich hoffe die Einspruchsfrtist ist noch nicht vorbei! Als OÖ Jäger bist du ja bei der Verband. Rechtsschutz hast du hoffentlich abgeschlossen?
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- Kapselpracker
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- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: AW: Waffenpass für Jäger
Hi!
Das stimmt nicht ganz:
mfg Andi
Noldi hat geschrieben:...Falsche nicht zulässige Beschränkung und lediglich ein Platz, das Gesetz sieht als Minimum 2 vor.....
Das stimmt nicht ganz:
§ 23. (1) Im Waffenpass und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der
Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist
grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen.......
mfg Andi
-
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- Registriert: Fr 8. Mär 2013, 08:49
Re: Waffenpass für Jäger
almerisch hat geschrieben:hallo leute!
anscheinend ist es überhaupt kein thema, dass man in der steiermark als jäger mit ausgeh-erlaubniss (schein) und gültiger jagdkarte einen wp bekommt. hab letzte woche meinen wp beantragt und diese woche bekommen.![]()
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habt ihr auch schon diese erfahrung geacht?
gruß und wh
Hallo, beantragt habe ich jetzt auch, ging ohne weitere grosse Probleme, allerdings war schon davon die Rede, dass der WP eine Einschränkung bekommt (deiner hat ja keine).
Jetzt hoffe ich nur, dass keine unzulässige zeitliche oder örtliche Formulierung der Beschränkung wird, sondern lediglich auf die Tätigkeit als Jäger abgestellt wird.
Gruß und Wh
Re: Waffenpass für Jäger
@Kapselpracker: Wörtlich stehts ein bißchen anders dort, ich weiß. Bedeutet aber rechtlich falls 2 beantragt werden dann ist dieses Minimum auch auszustellen ... Lies dazu die Runderlässe vom BMI wie das Gesetz auszulegen ist. Die Anzahl 1 ist nur auszustellen wenn der Antragsteller diese Zahl ausdrücklich beantragt, ansonsten sind 2 auszustellen! Hier hat die BH keinen Spielraum für eigenes Gutdünken.