ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Wild durch Auto verletzt

Weidmannsheil! Jagdprüfung, Jagderlebnisse, Ausrüstung und alles was sonst zur Jagd gehört.
DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von DerDaniel » Mo 16. Jan 2017, 04:48

gewo hat geschrieben:soweit ich weiss ist jedwedges toeten eines wildes immer nur durch den zustaendigen revierjaeger zulaessig
[...]
ist aber nur hoerensagen aus dem jagdkurs, kenne keine paragraphen dazu

Da Jagdrecht Landessache ist, steht es überall wo anders aber es setzt sich meistens aus den beiden Teilen Begriff des Jagdrechtes und Jagdberechtigt oder Jagdausübungsberechtigte zusammen. Bsp. NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) § 1 Begriff des Jagdrechtes sagt

    (1) Das Jagdrecht besteht in der ausschließlichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes in freier Wildbahn dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; es umfaßt ferner die ausschließliche Befugnis, sich verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen sowie die Eier des Federwildes anzueignen. Diese Befugnis besteht auch in umfriedeten Eigenjagdgebieten.
und ergibt in Verbindung mit § 4 Jagdrecht des Grundeigentümers

    (2) Jagdberechtigt im Sinne dieses Gesetzes sind
    1. in Eigenjagdgebieten (§ 6) und umfriedeten Eigenjagdgebieten (§ 7) die Grundeigentümer,
    2. in Genossenschaftsjagdgebieten (§ 10) die Jagdgenossenschaft (§ 18).
die recht klare Aussage, dass kein dritter (weder Autofahrer noch Polizei) das Tier erlegen darf.

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von aurum » Mo 16. Jan 2017, 08:51

doorman hat geschrieben:Der Herr Jäger hat nur noch rumgeschimpft und geplärrt das dies seine Autorität untergräbt???

Das ist doch wohl klar, denn durch die aktuelle Gesetzeslage erhält auch der Hobbyjäger die höheren Weihen der Notwendigkeit.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1689
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von hari » Mo 16. Jan 2017, 09:49

gewo hat geschrieben:soweit ich weiss ist jedwedges toeten eines wildes immer nur durch den zustaendigen revierjaeger zulaessig

wenn es ein anderer macht ist das wildern

im fall eines jaehers -> entzug der jagdkarte und anzeige
beim nichtjaeger -> nur anzeige

das gild auch bei fallwild
ob das arme tier stundenlang vor sich hinleidet interssiert offenbar nicht ...

ist aber nur hoerensagen aus dem jagdkurs, kenne keine paragraphen dazu


Fuer den Tatbestand der "Wilderei" (Eingriff in fremdes Jagdrecht) fehlt der Vorsatz. Keine Ahnung wer so was verbreitet, laut meinem Anwalt ist es Blödsinn.

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1689
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von hari » Mo 16. Jan 2017, 09:56

DerDaniel hat geschrieben:[...] zu erlegen [...]
[...] dass kein dritter (weder Autofahrer noch Polizei) das Tier erlegen darf.

In dem Fall wird das Wild aber nicht "erlegt" um Beute zu machen und sich das Stück anzueignen, sondern getötet um die Qualen eines schwer verletzten wilden Tieres zu beenden. Einen Widerspruch zum Tierschutzgesetz gibt es auch nicht da die Tötung des Wirbeltieres ja nicht grundlos stattfindet.

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von aurum » Mo 16. Jan 2017, 10:20

hari hat geschrieben:In dem Fall wird das Wild aber nicht "erlegt" um Beute zu machen und sich das Stück anzueignen, sondern getötet um die Qualen eines schwer verletzten wilden Tieres zu beenden. Einen Widerspruch zum Tierschutzgesetz gibt es auch nicht da die Tötung des Wirbeltieres ja nicht grundlos stattfindet.

Darauf will ich es erst gar nicht ankommen lassen. Ich hatte erst einmal das Pech.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von kuni » Mo 16. Jan 2017, 10:37

Der Strafreferent unserer BH hat bei der Aufsichtsjäger Nachschulung folgende Aussagen gemacht:

1) Tierschutz geht immer vor Jagdrecht. Eingriff in fremdes Jagdrecht ist FÜR IHN in so einem Fall nicht möglich.
2) Waffengesetz geht vor Tierschutz - Schuss mit einer FFW nur mit WBK ist nicht möglich (wobei wieder das mit Kläger und Richter). Es gibt keine rechtliche Maßnahme. Notwehr-/hilfe greift nicht, da dass Tier lt. Gesetz noch immer eine Sache ist.
3) Es gibt kein Gesetz, dass die Polizei das Wild nicht erschießen darf. Im Polizeibericht ist auch ein eigenes Feld für den Munitionsverbrauch - also eigentlich keine Ausrede. ABER z.b. in der Steiermark gibt es eine Weisung vom Landespolizeikommando, dass die Polizisten nur den Jäger zu verständigen haben - und nicht mehr. Angeblich aus Angst vor Medien "zur Hilfe gerufener Polizist tötet armes Reh".

Und ihr könnt euch gar nicht vorstellen, was da alles vorkommt wenn man ein Reh erschießen will. Schon öfters mussten wir diskutieren, warum wir nicht zum Tierarzt fahren. Das endete schon in den wildesten Beschimpfungen.

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1689
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von hari » Mo 16. Jan 2017, 10:38

aurum hat geschrieben:Darauf will ich es erst gar nicht ankommen lassen. Ich hatte erst einmal das Pech.

Worauf willst Du es nicht ankommen lassen?

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von aurum » Mo 16. Jan 2017, 10:40

hari hat geschrieben:Worauf willst Du es nicht ankommen lassen?

Angefahrenes Wild zu töten!
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1689
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von hari » Mo 16. Jan 2017, 10:43

aurum hat geschrieben:
hari hat geschrieben:Worauf willst Du es nicht ankommen lassen?

Angefahrenes Wild zu töten!

Dann solltest überlegen die Jagdkarte gleich abzugeben. Ein Reh 2h im Strassengraben verrecken zu lassen ist weder weidgerecht noch moralisch in Ordnung.

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von aurum » Mo 16. Jan 2017, 10:47

hari hat geschrieben:Dann solltest überlegen die Jagdkarte gleich abzugeben. Ein Reh 2h im Strassengraben verrecken zu lassen ist weder weidgerecht noch moralisch in Ordnung.

Wenn ich ein Reh in einem fremden Revier töte (wie möchte ich jetzt außen vor lassen), bin ich die Jagdkarte sowieso los.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

Benutzeravatar
hari
Supporter 6,5x55 TTSX
Supporter 6,5x55 TTSX
Beiträge: 1689
Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
Wohnort: Graz Umgebung

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von hari » Mo 16. Jan 2017, 10:50

aurum hat geschrieben:Wenn ich ein Reh in einem fremden Revier töte (wie möchte ich jetzt außen vor lassen), bin ich die Jagdkarte sowieso los.

Laut der Rechtsauskunft die ich erhalten habe ist das nicht der Fall.

aurum
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 644
Registriert: Do 18. Aug 2016, 19:02
Wohnort: Südliches NÖ, Cajamarca

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von aurum » Mo 16. Jan 2017, 10:56

hari hat geschrieben:Laut der Rechtsauskunft die ich erhalten habe ist das nicht der Fall.

Das mag schon sein. Es klingt auch logisch, aber schon die Probleme durch eine solche Handlung, auch wenn sie sich im Nachhinein als rechtlich in Ordnung herausstellt, spare ich mir grundsätzlich. Ich kenne die Pappenheimer in meiner Umgebung.
Psssst!

Corruptissima re publica plurimae leges.

"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove

Benutzeravatar
unicornfirearms
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 156
Registriert: So 29. Mai 2016, 08:43
Wohnort: 4320 Perg - OÖ
Kontaktdaten:

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von unicornfirearms » Mo 16. Jan 2017, 11:49

Tierschutz geht immer über Jagdrecht.

Du hast keine Probleme - du darfst dir nur das Stück nicht in den Kofferraum legen und auch den "Tatort" nicht verlassen bis zum Eintreffen der Exekutive.

Falls der zuständige Jäger nicht binnen vertretbarer Zeit auftaucht und dann auch noch Probleme macht, würde ich im Gegenzug sogar diesen anzeigen, wenn es keinen triftigen Grund für die Verzögerung gibt und eine Meldung an den Landesjagdverband machen.

edit: wenn du die Exekutive verständigst, kannst du auch am Telefon erwähnen, dass du Jäger bist und im Sinne des Tierschutzes eine umgehende Erlösung des Tieres möglich ist. Wenn die dir das ok geben (du musst es halt richtig und verständlich formulieren), gibt's keine Diskussion. KEINE SCHUSSWAFFE VERWENDEN.
Anfragen jederzeit als PN oder unter unten aufgeführter Adresse. Ich bemühe mich um rasche Bearbeitung.

pulverdampf@unicorn-firearms.eu - die Website findet ihr unter der gleichen Domain, die Seite ist im Moment noch im Aufbau.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von Lindenwirt » Mo 16. Jan 2017, 12:06

kuni hat geschrieben:Der Strafreferent unserer BH hat bei der Aufsichtsjäger Nachschulung folgende Aussagen gemacht:

1) Tierschutz geht immer vor Jagdrecht. Eingriff in fremdes Jagdrecht ist FÜR IHN in so einem Fall nicht möglich.
2) Waffengesetz geht vor Tierschutz - Schuss mit einer FFW nur mit WBK ist nicht möglich (wobei wieder das mit Kläger und Richter). Es gibt keine rechtliche Maßnahme. Notwehr-/hilfe greift nicht, da dass Tier lt. Gesetz noch immer eine Sache ist.
3) Es gibt kein Gesetz, dass die Polizei das Wild nicht erschießen darf. Im Polizeibericht ist auch ein eigenes Feld für den Munitionsverbrauch - also eigentlich keine Ausrede. ABER z.b. in der Steiermark gibt es eine Weisung vom Landespolizeikommando, dass die Polizisten nur den Jäger zu verständigen haben - und nicht mehr. Angeblich aus Angst vor Medien "zur Hilfe gerufener Polizist tötet armes Reh".

Und ihr könnt euch gar nicht vorstellen, was da alles vorkommt wenn man ein Reh erschießen will. Schon öfters mussten wir diskutieren, warum wir nicht zum Tierarzt fahren. Das endete schon in den wildesten Beschimpfungen.


Gut zusammengefasst, mehr gibts nicht zu sagen. Und eigentlich auch ganz einfach.

Als Jäger werde ich ein Stück verunfalltes Wild immer erlösen, egal wo der Unfall war. Danach die Polizei bzw. ortsansässige Jägerschaft informieren und die weiteren Schritte mit ihnen besprechen. Eine Schusswaffe würde ich dazu nicht verwenden. Dafür liegt bei mir auch immer ein Nicker im Handschuhfach. Wer sich das abnicken nicht zutraut -> Drosselschnitt ausführen, nicht wie im fernsehen einmal drüberziehen sondern kräftig dreimal hin und her bis die Pulsadern beideitig komplett offen sind. Weggehen. In 30sec ist alles vorbei. Aber ich denke das führt jetzt zu weit...

Wer weder Jäger ist und das auch nicht anderweritg gelernt hat, Polzei und/oder Jägerschaft informieren.

Kurze Anekdote zum Schluß von mir:
Bei uns hat ein Autofahrer der kein Jäger war, einmal ein Rehkitz mit einem Holzprügel mit einem Schlag das Genick gebrochen und so erlöst. Auch ok. Solange man beherzt und mit Verstand rangeht sollte es nicht allzu schwer sein. Wer sich das nicht zutraut informiert eben die Polizei. Unnötiges Quälen sollte jedenfalls klarerweise unbedingt vermieden werden.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5756
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Wild durch Auto verletzt

Beitrag von yoda » Mo 16. Jan 2017, 13:10

Wenn man den Jäger oder die Polizei anruft und dann das Tier tötet, wird wohl niemand ein Problem damit haben. Haben selber mal einen Rehbock mit ca. 80 km/h angefahren und dann erschlagen weil er röchelnd mit gebrochenen Knochen im Graben gelegen ist und der Jäger den erst am nächsten Tag holen wollte. Kein Tierschützer wird je fordern, dass man ein Tier stundenlang mit großen Qualen liegen lässt.

Antworten