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Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

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Poirot
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Poirot » Di 26. Nov 2024, 14:07

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13

Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Da wird dir der Pächter oder die Jagdgemeinschaft wohl freiwillig keine Liste aushändigen.
Wenn du dir sicher bist das solche Personen an einer Jagd teilnehmen kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Die geht dem nach, es wäre aber sehr peinlich wenn die nichts finden und die Sache zum Boomerang wird.
Persönliche Anmerkung: Leben und Leben lassen. Man kann es mit dem Hass auch übertreiben.

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Ares
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 15:02

Poirot hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 14:07
Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13

Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Da wird dir der Pächter oder die Jagdgemeinschaft wohl freiwillig keine Liste aushändigen.
Wenn du dir sicher bist das solche Personen an einer Jagd teilnehmen kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Die geht dem nach, es wäre aber sehr peinlich wenn die nichts finden und die Sache zum Boomerang wird.
Persönliche Anmerkung: Leben und Leben lassen. Man kann es mit dem Hass auch übertreiben.
Da ist kein Hass. Ganz im Gegenteil. Sollte doch auch im Sinne der Veranstalter sein, oder nicht?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von RR1000 » Di 26. Nov 2024, 15:46

Wirkt auf mich wie eine Alibi-Begründubg, um zu verhindern, dass in deinem Wald die Jagd ausgeübt wird
Wie schon geschrieben, sofern ein begründeter Verdacht besteht, Anzeige bei der Polizei (würde ich nur machen, wenn ich mir 100% ig sicher bin), dann hast deinen Seelenfrieden.
Auf die Jagd in deinem Wald wird das keinen Einfluss haben, das kannst du ohne triftigen Grund nicht verhindern.

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Exitus
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Exitus » Di 26. Nov 2024, 16:06

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Ist dir langweilig oder möchtest einfach Leute sekkieren?
Ich schließe aus deinen Postings mal dass du kein Jäger bist.
Somit kann dir eigentlich egal sein wer von der Jägerschaft deinen Teil der Gemeindejagd bejagt, sonst würdest du es ja selber machen.
Zu kontrollieren ob alles anwesenden Jäger eine gelöste Jagdkarte haben ist auch nicht deine Aufgabe.
Genausowenig wie das Thema Wilderei.
Dafür gibt es die Jäger, den Aufsichtsjäger, den Landesjägermeister usw.
Die sind deine Ansprechpartner.
Und nur weil DU jemanden nicht magst kannst DU ihm das nicht verbieten.
„Ich will aber nicht!“ ist weder eine Begründung noch Ausrede.
Mach die Jagdprüfung und wenn deine Waldfläche groß genug ist wirst du sich auch in der Gemeindejagd bejagen dürfen.
Wenn halt nur 5ha sind dann mach nicht so einen Wind darum.

Poirot
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Poirot » Di 26. Nov 2024, 16:26

Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 15:02

Da ist kein Hass. Ganz im Gegenteil. Sollte doch auch im Sinne der Veranstalter sein, oder nicht?
Störe meine Kreise nicht.
Archimedes

Es ist dir überlassen ob du aktiv gegen Mitmenschen vorgehst oder deine Lebenszeit sinnvoller nutzen willst.

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Ares
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 17:29

Die Antworten die ich benötigte, habe ich bereits erhalten. Danke nochmals.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Donau
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 19:42

Hallo Ares,
Deine Frage im Startbeitrag lautet:
Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Gibt es dafür irgendwo in Österreich schon einen Präzedenzfall? Oder hast Du Dir das so ausgedacht?

Wie es aussieht, bist Du mit der Jagdgesellschaft im Kleinkrieg. Da dies auf Deinem Grund und Boden geschieht (Wald), bist Du der Leidtragende und hast keine guten Karten.
Und das von Dir gewünschte Betretungsverbot wird - falls überhaupt - nur sehr schwer erreichbar sein.
Ich hatte bereits geschrieben:
Donau hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:56
Wälder sind seit 1848 öffentlich zugänglich, im Falle einer Jagdgesellschaft könnte zusätzlich die Thematik des Kontrahierungszwangs ins Spiel kommen.
Aber Du kannst die "Jagdgesellschaft" verhandlungswillig machen. Lade eine Pfadfindergruppe kostenlos für drei Tage in den Wald ein.

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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Nov 2024, 19:51

Geocaching ned vergessen 😂
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Nov 2024, 20:05

Bin auch Jäger, kann aber deine Bewegründe im Ansatz verstehen.
Sache ist, der Wald ist öffentlich und das Jagdrecht setzt sich über privaten Besitz hinweg.
Wenn du genug Fläche hättest, was ich allerdings bezweifle, könntest du eine Eigenjagd geltend machen und deine Jagd selber bewirtschaften oder jemanden suchen dem du vertraust.
Somit kannst du bestimmen wer in deinem Revier jagen darf.
Dann bist du aber auch verantwortlich für etwaige Wildschäden.

Du kannst natürlich auch 1-2 Tage vor der geplanten Jagd holzarbeiten machen und so das Wild vergrämen. Fremde hast aber trotzdem im Wald.
Und wild dauerhaft zu vergrämen nur um die Jagd unattraktiv zu machen ist ungut für die Wildtiere.
Dann werden’s halt beim Nachbar geschossen…..
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 20:09

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 19:51
Geocaching ned vergessen 😂
Du meinst GPS-Schnitzeljagd ?

Donau
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 20:10

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 20:05
Du kannst natürlich auch 1-2 Tage vor der geplanten Jagd holzarbeiten machen und so das Wild vergrämen.
So eine Benzin-Motorsäge ist aber schon extrem laut!

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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Nov 2024, 20:18

Donau hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 20:09
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 19:51
Geocaching ned vergessen 😂
Du meinst GPS-Schnitzeljagd ?
Ja genau.
War mal 1 Jahr in einem Revier dabei, da sind diese deppen überall rumgeschlichen. An Jagd war da nicht zu denken.
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Nov 2024, 20:18

Donau hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 20:10
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 20:05
Du kannst natürlich auch 1-2 Tage vor der geplanten Jagd holzarbeiten machen und so das Wild vergrämen.
So eine Benzin-Motorsäge ist aber schon extrem laut!
Naja, selber hat man ja einen gehörschutz. 🙈
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Ares » Di 26. Nov 2024, 20:19

Donau hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 19:42
Hallo Ares,
Deine Frage im Startbeitrag lautet:
Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 08:22
Hallo zusammen.
Kann ich als Grundstückseigentümer von einer Jagdgesellschaft vorab eine Liste der Teilnehmenden verlangen, aufgrund derer ich ein rechtlich bindendes Betretungsverbot aussprechen darf?
Danke
lg
Ares
Gibt es dafür irgendwo in Österreich schon einen Präzedenzfall? Oder hast Du Dir das so ausgedacht?

Wie es aussieht, bist Du mit der Jagdgesellschaft im Kleinkrieg. Da dies auf Deinem Grund und Boden geschieht (Wald), bist Du der Leidtragende und hast keine guten Karten.
Und das von Dir gewünschte Betretungsverbot wird - falls überhaupt - nur sehr schwer erreichbar sein.
Ich hatte bereits geschrieben:
Donau hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:56
Wälder sind seit 1848 öffentlich zugänglich, im Falle einer Jagdgesellschaft könnte zusätzlich die Thematik des Kontrahierungszwangs ins Spiel kommen.
Aber Du kannst die "Jagdgesellschaft" verhandlungswillig machen. Lade eine Pfadfindergruppe kostenlos für drei Tage in den Wald ein.
Es gibt keinen Kleinkrieg mit irgendwelchen Jagdgesellschaften.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen

Beitrag von Donau » Di 26. Nov 2024, 20:24

Poirot hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 14:07
Ares hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 10:13

Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Da wird dir der Pächter oder die Jagdgemeinschaft wohl freiwillig keine Liste aushändigen.
Wenn du dir sicher bist das solche Personen an einer Jagd teilnehmen kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Die geht dem nach, es wäre aber sehr peinlich wenn die nichts finden und die Sache zum Boomerang wird.
Persönliche Anmerkung: Leben und Leben lassen. Man kann es mit dem Hass auch übertreiben.
Hallo Ares,
Du kannst als Grundeigentümer des Waldanteils nicht selbst Polizei spielen und Papiere von Jagdteilnehmern verlangen und kontrollieren. Das wäre "Amtsanmaßung" und könnte Folgen für Dich haben.

§ 314 StGB Amtsanmaßung
"Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

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