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Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Frage: im §35 Waffengesetz steht doch:
Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.
als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.
sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
außer bei den Sportschützen steht da nirgends "ungeladen". Eine Schußwaffe führt wer sie bei sich hat, ob geladen oder ungeladen ist doch unwichtig, sehe ich da etwas falsch.?
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Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.
als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.
sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
außer bei den Sportschützen steht da nirgends "ungeladen". Eine Schußwaffe führt wer sie bei sich hat, ob geladen oder ungeladen ist doch unwichtig, sehe ich da etwas falsch.?
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- tschuttl
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Ticket hat geschrieben:Frage: im §35 Waffengesetz steht doch:
Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1.
Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
2.
im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;
3.
als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;
dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;
4.
sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.
außer bei den Sportschützen steht da nirgends "ungeladen". Eine Schußwaffe führt wer sie bei sich hat, ob geladen oder ungeladen ist doch unwichtig, sehe ich da etwas falsch.?
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Stimmt. Abei bei dieser Sache ist es so dass einfach das Jagdgesetz das unterschiedlich in den Bundesländern ist auch beachtet werden muss. Und im Tiroler Jagdgesetz ist es so wie erwähnt. Auch wird es keinem vernünftigen Menschen einfallen mit einer geladenen Waffe zum Schießstand zu fahren, oder doch? Ich habe seit 1986 die Jagdkarte und habe das auch bei anderen Jägern nie gesehen.
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- snakedocter
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
BigBen hat geschrieben:in wien heisst es sinngemäß "während der ausübung der jagd darf man die waffe geladen führen" - das beinhaltet laut eines jagdkursleiter (polizist im ruhestand) auch die anfahrt ins revier. bezgl. jägernotweg gibts es davon glaub ich keine ausnahme - allerdings darf man bei einer nachsuche die waffe NICHT mit ins nachbarrevier nehmen. sehr mysteriös diese gesetzgebung.
jägernotweg
zu ludwig ganghofers zeiten noch,oder?
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- tschuttl
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
snakedocter hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:in wien heisst es sinngemäß "während der ausübung der jagd darf man die waffe geladen führen" - das beinhaltet laut eines jagdkursleiter (polizist im ruhestand) auch die anfahrt ins revier. bezgl. jägernotweg gibts es davon glaub ich keine ausnahme - allerdings darf man bei einer nachsuche die waffe NICHT mit ins nachbarrevier nehmen. sehr mysteriös diese gesetzgebung.
jägernotweg
zu ludwig ganghofers zeiten noch,oder?
Weiß nicht ob der Ludwig bei der Novelle 2004 dabei war
§ 44
Jägernotweg
(1) Wenn die Jagdausübungsberechtigten oder das Jagdschutzpersonal das Jagdgebiet oder Teile desselben nicht auf einer öffentlichen Straße oder auf einem Weg im Sinne des § 42 Abs. 1 oder nur auf einem unverhältnismäßig großen Umweg erreichen können, hat die Bezirksverwaltungsbehörde mangels Zustimmung des anderen Jagdausübungsberechtigten zu bestimmen, welcher Weg (Jägernotweg) durch das fremde Jagdgebiet zu nehmen ist. Der Eigentümer des Grundstückes, über das der Notweg führt, kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die im Streitfall von der Bezirksverwaltungsbehörde festgesetzt wird. Gegen die Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde über die Entschädigung ist die Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat zulässig.
(2) Bei Benützung des Notweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
(3) Jagdgäste dürfen Jägernotwege nach Maßgabe des Abs. 2 dann benützen, wenn sie in Begleitung eines Jagdausübungsberechtigten oder Jagdschutzorganes desjenigen Jagdgebietes sind, für welches der Jägernotweg bestimmt wurde.
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
tschuttl hat geschrieben:Also bei uns in Tirol sagt das Jagdgesetz eindeutig dass das Führen von geladenen Langwaffen ausschließlich im eigenen Revier erlaubt ist Sogar wenn man durch ein Nachbarrevier gehen muss (z. Bsp. Jägernotweg wenn das eigene Gebiet mit dem Auto nicht erreichbar) ist die Waffe zu entladen und der Verschluss offen zu halten
Bei uns in Kärnten sagt das Gesetz das man sich nicht in die Füße oder Arme oder Gesicht....schießen soll...
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Leonardo hat geschrieben:tschuttl hat geschrieben:Also bei uns in Tirol sagt das Jagdgesetz eindeutig dass das Führen von geladenen Langwaffen ausschließlich im eigenen Revier erlaubt ist Sogar wenn man durch ein Nachbarrevier gehen muss (z. Bsp. Jägernotweg wenn das eigene Gebiet mit dem Auto nicht erreichbar) ist die Waffe zu entladen und der Verschluss offen zu halten
Bei uns in Kärnten sagt das Gesetz das man sich nicht in die Füße oder Arme oder Gesicht....schießen soll...
ÖHA, wie sieht es in Kärnten mit Herz, Lunge und Hoden aus?
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
snakedocter hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:in wien heisst es sinngemäß "während der ausübung der jagd darf man die waffe geladen führen" - das beinhaltet laut eines jagdkursleiter (polizist im ruhestand) auch die anfahrt ins revier. bezgl. jägernotweg gibts es davon glaub ich keine ausnahme - allerdings darf man bei einer nachsuche die waffe NICHT mit ins nachbarrevier nehmen. sehr mysteriös diese gesetzgebung.
jägernotweg
zu ludwig ganghofers zeiten noch,oder?
Durchaus noch aktuell. Stell dir die Situtuation vor, wenn du ein Jagdrevier im Gebirge erreichen willst, wo keine feste Strasse vorhanden ist oder zb. aus Naturschutzgründen nicht gebaut werden darf... dann bleibt dir nix anderes übrig, als zb. auf einem festgelegten Wandersteig oder Forstweg durch ein umschliessendes Revier in das eigene Revier zu latschen... hatte ich 15 Jahre als Jagdausgeher in Form eines einstündigen Marsches.
Also Waffe umgehängt, entladen, Hund angeleint.
Du hast dich dran zu halten, wenn du auf die Idee kommst, da zb. 50 m neben dem Weg samt Gewehr Schwammerl zu suchen, ist Ärger vorprogrammiert...
Varminter
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
rhodium hat geschrieben:In NÖ ist es zu einem Jagdunfall gekommen:Die Arbeit war getan, der Mann freute sich auf den Feierabend - doch dieser sollte äußerst schmerzhaft werden. Als ein 40-jähriger Jäger aus dem Burgenland am späten Sonntagabend von der Pirsch heimkam und vor seinem Haus aus dem Wagen stieg, löste sich ein Schuss aus seinem Gewehr. Der Mann wurde am Oberschenkel getroffen und schwer verletzt.
Quelle: Krone-Artikel
So wie der Fall beschrieben ist, habe ich übrigens NULL MITLEID.
Geladene (Jagd)-Waffen sind immer ein Risiko, wer sie in diesem Zustand ins Auto legt oder wieder entnimmt, muss sich (unabhängig von der Gesetzlage) eindeutig klar sein, was er tut und sich eben hinter und nicht vor dem Waffenlauf aufhalten.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
tschuttl hat geschrieben:ÖHA, wie sieht es in Kärnten mit Herz, Lunge und Hoden aus?
Hoden sind bei den meisten nur dafür da das der Sac....nicht so leer runterhängt.
Lunge ,deswegen haben wir zwei Lungenflügel.....
Und das Herz haben wir sowie so in der Hose.....
Lg Leonardo
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Varminter hat geschrieben:
Geladene (Jagd)-Waffen sind immer ein Risiko, .
Nicht die Waffe ist das Risiko sondern der Mensch ist es.
Shit Happens könnte man in diesem Fall sagen,aber unter normalen Umständen "dürfte" solch ein Unfall nicht passieren.
Wünsche ich trotzdem keinen ,und sei er noch so bescheuert.
Gruß Leonardo
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Ein Arbeitskollege von mir hat sich vor 3 Wochen mit dem Schußapparat in die Hand geschossen, die Sau wollte eben nicht so richtig.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
wene010676 hat geschrieben:Ein Arbeitskollege von mir hat sich vor 3 Wochen mit dem Schußapparat in die Hand geschossen, die Sau wollte eben nicht so richtig.
das wär mit einer glock nicht passiert!
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Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Wollte keinen neuen Thread aufmachen.
Hier wieder ein tragischer Jagdunfall mit tödlichem Ausgang: http://news.orf.at/stories/2030845/
Hier wieder ein tragischer Jagdunfall mit tödlichem Ausgang: http://news.orf.at/stories/2030845/
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Falls dem Mann zuvor noch nie ein Schuss auf ähnliche Weise "abgegangen" ist, finde ich es unheimlich tragisch
Jeder sollte die Chance bekommen, aus einem Fehler zu lernen (ja, je nach Maßstab).
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When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.
Re: Jagdunfall - Jäger schiesst sich ins Bein
Nun ja, tragisch ist es natürlich, allerdings wie Jäger anscheinend teilweise die Waffe handhaben find ich gelinde gesagt bescheuert. Und um zu wissen, was passieren kann wenn man eine geladene Waffe ungesichert in der Gegend spazieren führt muss man eigentlich auch kein Experte sein, geschweige denn schonmal die Erfahrung gemacht haben das es doch mal schiefgehen kann.
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