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Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Wie gesagt.
Die einzige Option ist die Eigenjagd.
Ansonsten kannst außer ein „Ungustl“ sein, ned viel machen.
Der Schuss kann aber massiv nach hinten losgehen.
Ob du das nicht besser abhakst, so wirst keinen Frieden finden.
Die einzige Option ist die Eigenjagd.
Ansonsten kannst außer ein „Ungustl“ sein, ned viel machen.
Der Schuss kann aber massiv nach hinten losgehen.
Ob du das nicht besser abhakst, so wirst keinen Frieden finden.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Das so ein Begehren im rechtlichen Rahmen sein soll, muss, ist klar. Deswegen auch "vorab".Donau hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 20:24Hallo Ares,Poirot hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 14:07Da wird dir der Pächter oder die Jagdgemeinschaft wohl freiwillig keine Liste aushändigen.Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:13
Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Wenn du dir sicher bist das solche Personen an einer Jagd teilnehmen kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen. Die geht dem nach, es wäre aber sehr peinlich wenn die nichts finden und die Sache zum Boomerang wird.
Persönliche Anmerkung: Leben und Leben lassen. Man kann es mit dem Hass auch übertreiben.
Du kannst als Grundeigentümer des Waldanteils nicht selbst Polizei spielen und Papiere von Jagdteilnehmern verlangen und kontrollieren. Das wäre "Amtsanmaßung" und könnte Folgen für Dich haben.
§ 314 StGB Amtsanmaßung
"Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Wenn es dann nicht geht, habe ich es wenigstens probiert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
. . .Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 20:33Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:13Es geht aber in Richtung Betretungsverbot wegen mutmaßlicher Wilderei aufgrund bestehenden Waffenverbots und jene die das decken.
Kann man das als Begründung anführen, eine Liste der Jagdgesellschaft zu erhalten um ggf. ein entsprechendes Betretungsverbot vorab zu erwirken?
Wie stellst Du Dir das praktisch vor? Selbst wenn Dir die Jagdgesellschaft eine Liste der Jagdgäste gibt (was ich bezweifle), hilft Dir das gar nichts. Du willst auch gleich die Vorlage der Jagdkarte und den Zahlungsabschnitt (der kommt übrigens mit abgestempelter Rückseite aus dem Automaten und der Einzahler kann dann noch immer auf Storno drücken; somit ist das rechtlich kein Zahlungsbeleg) und du willst von der Polizei eine Bestätigung, dass gegen diese Leute kein Waffenverbot besteht.
Der Polizist wird eine Anspielung machen und dich fragen, ob du mit dem Auto gekommen
bist

Vergiss diese Idee
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Ja!Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 20:27Wie gesagt.
Die einzige Option ist die Eigenjagd.
Ansonsten kannst außer ein „Ungustl“ sein, ned viel machen.
Der Schuss kann aber massiv nach hinten losgehen.
Ob du das nicht besser abhakst, so wirst keinen Frieden finden.
Auch ich rate Ares von dieser Idee des Versuchs der Erwirkung eines Betretungsverbots für Jäger und Jägerinnen dringend ab
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Du hast es dann probiert, hast aber Schaden genommen, denn Du bist dadurch in der Gegend zur persona non grata geworden.
Das Porzellan des sozialen Friedens wegen irgend einer unausgegorenen Idee in einer aussichtslosen Sache zu zerschlagen, würde ich höflich als "kontraproduktiv" bezeichnen
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Von mir aus kann der Thread geschlossen werden.
Danke an Alle
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Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Zum Thema Beunruhigung von Wild durch jagdfremde Personen hat bereits der OGH entschiedenEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 20:18Ja genau.
War mal 1 Jahr in einem Revier dabei, da sind diese deppen überall rumgeschlichen. An Jagd war da nicht zu denken.
Siehe A-65/66
vielleicht auch für den Threadstarter interessant:
Untersagung der Jagd aus ethischen Motiven durch
den Grundeigentümer?
Siehe A-66-68
https://eplus.uni-salzburg.at/download/pdf/2337168.pdf
Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Den Groll und scheinheilige Rechtfertigung die man hier rauslesen.....Bedauerlich
Der Beitrag zeigt schön auf wo wir 2024 als Gesellschaft angekommen sind.
Wenn du Grund und Boden für deine Erben in einem sauberen Zustand halten willst geh zu den einschlägig bekannten Organisationen.
Wenn du speziell für deinen Besitz etwas machen willst: Wildwiesen, Vogelkästen etc. pp. Ich kann Dir dazu auch gerne Literatur zur Verfügung stellen.
Wenn jemand über den ein Waffenverbot vhängt wurde dort mit Waffen hantiert -> Polizei. Das ist ein Strafbestand. Aber da ist kein Platz für Mutmaßungen.
Wilderei -> anzeigen, da kannst ja mitm Aufsichtsjäger sprechen.
Leute die nachweislich braunes Gedankengut verteilen -> Da gibts eine Meldestelle vom DSN, und die nehmen das SEHR ernst!
Edit: Rechtschreibung / Grammatik
Der Beitrag zeigt schön auf wo wir 2024 als Gesellschaft angekommen sind.
Wenn du Grund und Boden für deine Erben in einem sauberen Zustand halten willst geh zu den einschlägig bekannten Organisationen.
Wenn du speziell für deinen Besitz etwas machen willst: Wildwiesen, Vogelkästen etc. pp. Ich kann Dir dazu auch gerne Literatur zur Verfügung stellen.
Wenn jemand über den ein Waffenverbot vhängt wurde dort mit Waffen hantiert -> Polizei. Das ist ein Strafbestand. Aber da ist kein Platz für Mutmaßungen.
Wilderei -> anzeigen, da kannst ja mitm Aufsichtsjäger sprechen.
Leute die nachweislich braunes Gedankengut verteilen -> Da gibts eine Meldestelle vom DSN, und die nehmen das SEHR ernst!
Edit: Rechtschreibung / Grammatik
Zuletzt geändert von turrikan am Mi 27. Nov 2024, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
"aaaauuuuuuutsch"

(dieser Schluss ließe sich daraus fassen)
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
...ich habe Dich dahingehend ja zitiert
(mir fiel gestern als Allererstes dazu ein, dass auch in Kärnten Jemand, aus ethischen Gründen, auf Befriedung seiner Grundstücke geklagt hat.
Hat sich wohl ein Beispiel an den Marmeladingern, vulgo BRD, genommen und ist damit krachend gescheitert.
Ok, zugegebenermaßen schon eine etwas heftigere Nummer

Das Kärntner Jagdgesetz gibts halt, zum Glück, nicht her.
Jagd ist, politisch anerkannt, systemrelevant und somit steht das Allgemeinwohl über diversen Einzelinteressen!
https://www.google.com/search?client=fi ... emrelevant
Da ist für Dich mit rein persönlich motiviertem Ausschluss einiger Einzelpersonen halt auch nichts drin. Auch mir fielen bei Deinem Thread, so ganz spontan und rein zufällig, Benko & Konsorten ein...

Ares hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2024, 10:52Jägern die fragwürdige Lobhuldigungen in Büchern mitgestalten, welche die die Vorgehensweise geschichtlich anerkannter Massenmördern wiederum salonfähig machen wollen, deren Steigbügelhalter, deren Gegenspieler usw..
Leuten die für die zunehmende Bodenversiegelung verantwortlich sind zählen auch dazu.
In meinem Fall wären dass wohl am ehesten Jagdgäste...
Aber, wie schon geschrieben, nimm Geld in die Hand und lasse Dich anwaltlich beraten )
.................
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Zugegebenermaßen ist die Idee vom Ares etwas seltsam aber eigentlich auch kein Grund so auf ihn hin zu pecken.
(und als etwas anderes stellt es sich mir nicht dar auch wenn Meldungen kommen wie: War doch alles sachlich und nicht angriffig)
Ähnliche Frage:
Mein Wäldchen (lang und schmal) grenzt direkt an meinen (bebauten) Baugrund .
Dürfte es bejagt werden obwohl es nirgends weiter als 50 Meter vom Wohnhaus entfernt ist? (war aber noch nie der Fall)
LG Wolfgang
PS Sollte ich jemals die Zeit dafür haben würde ich auch den Jagdschein machen.
(und als etwas anderes stellt es sich mir nicht dar auch wenn Meldungen kommen wie: War doch alles sachlich und nicht angriffig)
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Dürfte es bejagt werden obwohl es nirgends weiter als 50 Meter vom Wohnhaus entfernt ist? (war aber noch nie der Fall)
LG Wolfgang
PS Sollte ich jemals die Zeit dafür haben würde ich auch den Jagdschein machen.
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag

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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
gänzlich anderer Sachverhalt...
Wenn es nicht zu einem Gehöft oder einem Haus gehört, nicht im Ortsgebiet liegt, also per Defintion kein befriedetes Grundstück ist, dann spricht absout nichts dagegen.
Offenschtlich macht die Bejagung dort aber auch keinen Sinn.... oder es sind dort Jäger mit Fingerspitzengefühl am Werke.
Schaust halt einfach einmal in Dein Landesjagdgesetz
Lass es sein.. Du sparst Dir Geld, Zeit und schonst u.U. Deine Nerven.
Du erkennst es ja am Thread, welche Menschen Dir dabei begegnen werden.
"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn sein Mitmensch es nicht will!"
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
gipflzipfla hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2024, 14:46gänzlich anderer Sachverhalt...
Wenn es nicht zu einem Gehöft oder einem Haus gehört, nicht im Ortsgebiet liegt, also per Defintion kein befriedetes Grundstück ist, dann spricht absout nichts dagegen.
Offenschtlich macht die Bejagung dort aber auch keinen Sinn.... oder es sind dort Jäger mit Fingerspitzengefühl am Werke.
Man muss ja nicht zwingend jeden Flecken bejagen, der zum bejagbaren Revier zählt.
Schaust halt einfach einmal in Dein Landesjagdgesetz
Lass es sein.. Du sparst Dir Geld, Zeit und schonst u.U. Deine Nerven.
Du erkennst es ja am Thread, welche Menschen Dir dabei begegnen werden.
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Waidmonns Gruaß, vom gipfl.....
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Wiso den Jagdschein nicht machen?
Was man hat, hat man.
Und das dir nur solche begegnen ist einfach nicht wahr.
Ich bin seit mittlerweile 5 Jahren in einem Revier mit insgesamt 10 anderen Mitjägern und es funktioniert reibungslos.
Jeder hat seine gewissen Bereiche, seine Aufgaben die er zu erfüllen hat und für alles andere gibt es einen Jagdherren der sich um die übergeordneten Dinge kümmern muss.
Klar gibts überall Trottln, die hast aber im Tennisclub auch...
Also wenns dich interessiert,......mach die Jagdprüfung, auch wennst kein Jäger werden wirst sieht man danach die Natur/Walt oft mit anderen Augen.
Was man hat, hat man.
Und das dir nur solche begegnen ist einfach nicht wahr.
Ich bin seit mittlerweile 5 Jahren in einem Revier mit insgesamt 10 anderen Mitjägern und es funktioniert reibungslos.
Jeder hat seine gewissen Bereiche, seine Aufgaben die er zu erfüllen hat und für alles andere gibt es einen Jagdherren der sich um die übergeordneten Dinge kümmern muss.
Klar gibts überall Trottln, die hast aber im Tennisclub auch...
Also wenns dich interessiert,......mach die Jagdprüfung, auch wennst kein Jäger werden wirst sieht man danach die Natur/Walt oft mit anderen Augen.
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Re: Betretungsverbot für Jäger und Jägerinnen
Wurde von Niemandem mit keiner Silbe so geschrieben.....Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2024, 16:12...
Und das dir nur solche begegnen ist einfach nicht wahr.
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