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Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 08:53
von DerDaniel
@hari: Fährst du das Wild an und es stirbt sofort hast du keine Handlung begangen deren Ziel es ist da Wild zu töten (die Intention der Handlung war von A nach B zu kommen). Nickst du es ab, gibst du ihm einen Schlag ins Genick oder schießt auf den Träger war die klare Intention deiner Handlung das Tier zu töten. Daher erlegst du es im ersten Fall nicht, im zweiten schon. Und genau diese Überlegung wird auch ein Richter machen und wenn es dumm für dich läuft zu dem Ergebnis kommen, dass es doch Eingriff in fremdes Jagdrecht war, weil du das Tier erlegt hast obwohl dies nur den in meinem Gesetzeszitat genannten zusteht.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 08:56
von BullsEye
Nur mal so als Anregung für die weitere Diskussion:
Wer ist denn eurer Meinung nach geeignet ein Urteil über ein verunfalltes und verletztes Tier zu fällen?
Schwere der Verletzung, gefährdet das Töten des verletzten Tieres evtl. andere (Menschen) und und und.
Und im Übrigen, es sind nicht nur - relativ wehrlose - Rehe Straßenverkehrsopfer sondern durchaus auch wehrhaftere Geschöpfe wo es absolut nicht indiziert ist mit dem Schweizermesser oder von mir aus auch Knicker den Fang (Töten um weitere Qualen zu vermeiden) zu geben.

Bei alldem nicht vergessen: die Jäger machen das noch gratis und nach bestem Wissen und Gewissen - keine Frage, es gibt aber auch dort so wie überall schwarze Schafe, Besserwisser und Djangos. Das zusammengekratzte Wild dürfen sie dann auch noch gratis entsorgen. Denn in "Verkehr bringen" (so der Terminus für Lebensmittel) dürfen sie das Fleisch nicht und von der Abschussliste müssen sie im Falle von Schalenwild (Paarhufer) das Tier auch noch streichen - heißt sie dürfen um jedes im Straßenverkehr zu Tode gekommene Stück Schalenwild 1 Stück weniger erlegen und essen/verkaufen. Nicht vergessen, viele Jäger bezahlen für die Jagd! Ob das alles moralisch vertretbar ist steht auf einem anderen Blatt - so ist die Faktenlage! Jedenfalls halte ich persönlich einen ausgebildeten Jäger als kompetent genug um den "Job" zu machen. Und es hat schon jemand hier geschrieben, das Wild ist eine Sache und steht als solche dem Jagdausübungsberechtigten zu.

Nun zur Frage ob ihm das auch in anderen Revieren erlaubt sein sollte? Ich meine grundsätzlich nein, also so wie es ist ist's ganz gut. Es gibt nämlich nicht immer eindeutige Sachlagen und der Gedanke, dass jemand nur aus Tierliebe, oder um seinem Ego einen Gefallen zu tun mit Büchse oder Flinte durchs Land reist um ggf (potentielles) Kfz-Fallwild (durch Verkehrsunfälle zu Tode gekommenen Wildtiere) zu erlösen gefällt mir gar nicht.
Allerdings hat jemand die Sachkenntnis und die Ei.r um selbst in der Situation zu entscheiden was gut und angemessen ist, so soll er das bitte zum Wohl des Wildes tun! Ich frage jetzt nur noch provokant nach wie dann das Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit einem Haustier oder Nutztier zu sein hätte, dürfte dann jeder töten!? Wohl eher nicht!

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 09:24
von unicornfirearms
Für Wild ist grundsätzlich der jagdausübungsberechtigte Jäger zuständig, für "Haustiere" der Tierarzt.

Alles andere ist eine rechtliche Grauzone, die man über den Tierschutz argumentieren kann/könnte. Hier entscheidet im Extremfall der Richter - das Ergebnis lässt sich nicht abschätzen.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 09:29
von BullsEye
unicornfirearms hat geschrieben:Für Wild ist grundsätzlich der jagdausübungsberechtigte Jäger zuständig, für "Haustiere" der Tierarzt.

Alles andere ist eine rechtliche Grauzone, die man über den Tierschutz argumentieren kann/könnte. Hier entscheidet im Extremfall der Richter - das Ergebnis lässt sich nicht abschätzen.

So sehe ich das auch :D

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 10:34
von BigBen
Ich glaub im Endeffekt sind wir uns eh alle einig :mrgreen:

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 10:38
von aurum
unicornfirearms hat geschrieben:Hier entscheidet im Extremfall der Richter - das Ergebnis lässt sich nicht abschätzen.

Über die Justiz habe ich die selbe Meinung wie Hr. Alfred Nobel.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 10:47
von Ferrum
aurum hat geschrieben:
unicornfirearms hat geschrieben:Hier entscheidet im Extremfall der Richter - das Ergebnis lässt sich nicht abschätzen.

Über die Justiz habe ich die selbe Meinung wie Hr. Alfred Nobel.


Alfred Nobel hat geschrieben:"Juristen sind Blutsauger, die sich am Geld mästen, wenn sie ein paar kurzsichtige Erklärungen über ein paar kurzlebige Vorschriften abgegeben haben, die so obskur sind, dass die Dunkelheit durch sie noch dunkler wird."

Gilt deine Meinung auch für studierte Rechtswissenschaftler ohne nur für aktive Juristen? Wie auch immer, dein üblicher Beitrag aus der Kategorie "nichts zum Thema, aber gegen meine Feinde".

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 10:51
von BigBen
Ferrum hat geschrieben: Wie auch immer, dein üblicher Beitrag aus der Kategorie "nichts zum Thema, aber gegen meine Feinde".


Lange schau ich mir das auch nicht mehr an...

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 11:08
von jab01
Ich hab heuer im Herbst einen Rehbock angefahren. Bin stehn geblieben, hab den Jäger angerufen und gewartet.
Das Reh ist dabei mit abgebrochenem Geweih und zerschmettertem Kiefer am Straßenrand gelegen.
Ich hab auf den Jäger gewartet, obwohl ich ein KK Gewehr und eine 9mm im Auto hatte.
Der Jäger ist dann irgendwann gekommen, altes Männlein, KK Repetierer und eine Taschenlampe. Der Bock war schon aufgesprungen und weg.
Nach nicht mal 3 Sekunden war die Batterie seiner Lampe leer und er stand im Finstern da. Nach 5 Minuten in die Dunkelheit schaun hat er dann gemeint: "Na, da komm i morgen mitn Hund wieder."
Ca. 1 Woche später hab ich ihn wieder getroffen, er hat das Tier nicht gefunden.

Ein anders Mal wurde ein Reh ca 100m von meinem Büro angefahren.
Es hat sich dann auf den Vorderläufen über die Wiese geschleppt und furchtbar geschrien.
Nach mehrmaligem Anrufen beim zuständigen Jäger ist er nach 45 Minuten endlich gekommen und hat das Tier erschossen.
Dabei war ich echt kurz davor, es selber zu tun, hätte mich keine 3 Minuten gekostet.

Ich weiß nicht, ob ich das nächste Mal wieder warte, erlaubt oder nicht.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 11:35
von unicornfirearms
Beruhigt euch mal - auch (wir) Jäger sind Menschen und auch wenn 45 Minuten lange dauern mögen, kein Jäger hat die Waffe unter Tags ständig im Auto liegen.

Bis 30 min ist sogar schnell, denn das wird kaum vor seiner Haustür passieren.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 11:56
von jab01
Natürlich sind die Jäger nicht immer Gewehr bei Fuß in Bereitschaft. (in meinem Fall weiß ich aber, dass er keine 3km von hier arbeitet und wohnt)
Ich will auch gar nicht sagen, dass es ihm egal war, vielleicht konnte er wirklich nicht schneller da sein.
Weiters will ich auch nicht sagen, dass der andere Jäger unfähig war, weil er das Reh nicht gefunden hat.

Aber in beiden Fällen, wo es mich betroffen hat, wäre es für mich eine Sache auf Minuten gewesen, das Tier zu erlösen.
Es hätte dem Tier Leid und dem Jäger Arbeit erspart.
Nur darf ich das nicht.

Re: RE: Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 12:44
von wolpertinger
unicornfirearms hat geschrieben:Für Wild ist grundsätzlich der jagdausübungsberechtigte Jäger zuständig, für "Haustiere" der Tierarzt.

Alles andere ist eine rechtliche Grauzone, die man über den Tierschutz argumentieren kann/könnte. Hier entscheidet im Extremfall der Richter - das Ergebnis lässt sich nicht abschätzen.

So sehe ich das auch!

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Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 13:42
von Coolhand1980
Rechtlich gesehen darf hier das Prinzip nicht übersehen werden, dass der zuständige Jäger gar nichts anderes hätte machen können, als derjenige, der das Wild selbst erlöst hat. Es geht hier also nicht darum, dass der zuständige Jäger um seine Entscheidung gebracht wurde. Er hätte auch nicht anders entscheiden können. Dafür gibt's einen juristischen Fachbegriff. Irgendwas mit Einverständnis.

Viele LPD (ich weiß es nicht sicher von allen) haben Dienstanweisungen erlassen, wonach Beamte keine Tiere erlösen dürfen. Warum kann man sich denken. Fakt ist aber auch, dass das Nichtstun hier den Tatbestand der Tierquälerei darstellt durch Begehung durch Unterlassung. Strafrecht sticht Dienstanweisung. Was man macht, man kann es juristisch falsch machen.
Deswegen ist viel wichtiger, moralisch richtig zu handeln. Nicht nur beim Jagen...:-)

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 14:05
von Hane
Warum soll der Jäger nicht anders handeln können?
Ich habe schon von Rehen gehört, die gesund gepflegt wurden. Auch Greifvögel nach Unfall wurden schon in Greifvögelstationen behandelt...
Dem Jäger traue ich es eher zu, zu beurteilen ob und was man tun kann, als dem Durchschnitts Autofahrer.

Meistens wird der Fahrer eh nichts machen können, das meiste Wild, das nicht schon innerhalb Minuten verendet, muss mit Hund nachgesucht werden. So meine Erfahrung.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 14:56
von RBM
Die Frage ist der Interpretationsspielraum von "erlegen" - "töten"- "erlösen". Wenn du das nicht vorsätzlich angefahrene und schwer verletzte Tier selber tötest wird dich wahrscheinlich kein Richter verurteilen. Ob du das Recht dazu aufgrund einer gesetzlichen Regelung dazu hattest, wage ich zu bezweifeln.