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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:23
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:
Pirker hat geschrieben:Der Schalldämpfer wird für je eine Waffe genehmigt, KW werden meines Wissens nicht dazu zählen.

Bitte um entsprechende Passage im Text oder sonstige Quelle, egal welche. Danke.


das wird wohl am verordnungsweg kommen
die ÖVP wollte um nix in der welt SD auf kurzwaffen genehmigen
ich denke nicht dass sie davon abgegangen sind ...

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:26
von Radetz
Pirker hat geschrieben:Der Schalldämpfer wird für je eine Waffe genehmigt, KW werden meines Wissens nicht dazu zählen.


Kann ich mir nicht vorstellen, im Moment ist es eine Ausnahmegenehmigung die sagt, 1 Stk gem. § 17 Abs 1 Z5, nix von zugehöriger Waffe

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:28
von Maddin
hari hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Oder wieso führt er auch im Gasthaus (Deutschland) ?

in Österreich wäre es im Gasthaus kein führen wenn der Wirt die Zustimmung gibt:

P7
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.


Geholstert ist eine FFW auf jeden fall immer besser versorgt als in irgendeinem Behältnis. Da hast sie am Mann und sie kann nicht leicht entwendet werden.


Ja sicher, aber in Deutschland sieht es ganz anders aus.

Und auch bei uns müsste man prüfen wie weit die Jagdausübung reicht, ob zB. der Jäger erst im Revier "führen" darf oder schon auf der Hinfahrt, oder auf der Rückfahrt etc.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:28
von Temudjin
Grad weils ned wollen, dass pro Jäger x SD rumkugeln, werdens eben auf den SD als genehmigtes Teil unabhängig von der Waffe gehen,..mit den meisten BüxnSD hast ja schon n Kaliberproblem wegen durchlassöfnung, wennst es auf ne KW schrauben willst

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:29
von hari
Von Meldepflicht im ZWR steht da nix. Nur die Ausnahme vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des
Überlassens und des Führens. Wozu brauche ich dann also bitte eine Genehmigung? Und was soll man da verordnen, das Gesetz gibt doch keinen Spielraum fuer eine Verordnung (wie z.B. bei der sicheren Verwahrung). IANAL, aber so wie ich das sehe kann ich mit Inkrafttreten ohne extra Genehmigung legal erwerben, besitzen, führen, etc.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:32
von hari
Maddin hat geschrieben:Und auch bei uns müsste man prüfen wie weit die Jagdausübung reicht, ob zB. der Jäger erst im Revier "führen" darf oder schon auf der Hinfahrt, oder auf der Rückfahrt etc.


Auch am Weg:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1562441/COO_2026_100_2_1562461.pdf hat geschrieben:Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 18:37
von Sauer202
Wird die Stückzahl der Schalldämpfer pro Jäger beschrenkt. Im Gesetzesentwurf ist davon nichts zu lesen bzw. hab ich nichts gefunden.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:51
von Freddy
Die Interessante Frage wird auch sein...was passiert mit einem Sportschützen der zb. krank wird...deshalb nicht mehr die Jährlichen 12 Bewerbe schießen kann....Werden ihm seine Waffen abgenommen ? Oder muss er seine Kat. A Waffe abgeben ?

Dieses Gesetz ist wie alles was aus der Politik kommt....weltfremd und nicht durchgedacht...

Im Grunde wird dem Deutschen Waffengesetz nachgeeifert....Ohne Bedürfnis.....keine Waffe mehr... :whistle:

lg Freddy..

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 19:57
von Lindenwirt
Bitte in dem Thread beim Jagdbezug bleiben. Sportschützen und Bewerbe werden in den anderen Threads behandelt.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:04
von Freddy
Lindenwirt hat geschrieben:Bitte in dem Thread beim Jagdbezug bleiben. Sportschützen und Bewerbe werden in den anderen Threads behandelt.



Sorry mein Fehler..... :doh: Habe nur die Beiträge gelesen und nicht den Threadtitel.

lg Freddy

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 20:20
von Lindenwirt
Kein Problem, ist ja schon ein bisschen unübersichtlich heute.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 14:09
von Elyna
Die frage ist auch bekommt man überhauot einen WP nochmal wenn man lange mags meldet.

Weil den bedarf den man als Jäger geltend gemacht hat den gibts nimmer da man ja KatB sowieso im revier führen darf.
Und den 21 Abs 3 habens rausgestrichen für jäger.

Gut die alten werden bleiben aber ne neuausstellung werde ich ned riskieren damit ich vielleich dann nem A halbautomat führen dar welcher aber laut Nöljg sowieso ned bei der jagt erlaubt ist unabhängig von der 2 Patronenregel.

Lg & WmH

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 18:11
von Pirker
gewo hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:
Pirker hat geschrieben:Der Schalldämpfer wird für je eine Waffe genehmigt, KW werden meines Wissens nicht dazu zählen.

Bitte um entsprechende Passage im Text oder sonstige Quelle, egal welche. Danke.


das wird wohl am verordnungsweg kommen
die ÖVP wollte um nix in der welt SD auf kurzwaffen genehmigen
ich denke nicht dass sie davon abgegangen sind ...

Es gibt einen Richterspruch, der besagt, daß ein Jäger auch ohne Kurzwaffe eine Nachsuche durchführen kann. (Dass dies in einigen Situationen Blödsinn ist brauchen wir nicht disskutieren) Und genau danach wird sich die Verordnung zur Bewilligung eines SD erstrecken.Sollte es anders kommen wäre ich sicher erfreut aber noch mehr überrascht.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Di 9. Okt 2018, 20:45
von Radetz
Eines ist mir unklar, Jäger mit bestehendem WP verliert sein Dokument. Nach zukünftiger RL reicht ja Jagdkarte und WBK für das Führen der Kat B bei der Jagd aus. Wird trotzdem ein Ersatzdokument ausgestellt, oder wird die Neuaustellung verwehrt?