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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 14:23
von Glock1768
ich finde es so lächerlich ... vertraue ich einem Menschen, dass es mit einer geladenen Waffe umgehen kann, dann tue ich das oder eben nicht ... dazwischen gibt es nichts

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 14:30
von kuni
Hane hat geschrieben:Zur Fallenkontrolle fahre ich auch ohne Langwaffe nur mit Kurzwaffe.


Das ist eben einer der Punkte die nicht aufgeführt sind, da Fallenjagd "gesellschaftspolitisch" nicht so erwünscht ist (Was passiert dann mit den Tieren in der Falle?!?). Alternativ wäre auch noch ein Unfallreh - wobei ich hier immer auch die LW mit habe.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 14:34
von bino71
gewo hat geschrieben:das ist eine serviceleistung des jagdverbandes fuer dich

die 0-8-15 ausrede fuer dauerndes fuehren

weil kein beamter der dich anhaelt und erkennt dass du fuehrst darf ohne sonstigen anfangsverdacht dich auffordern mit ihm zu deiner jagdhuette zu fahren

du erklaerst du bist am weg und das gewehr ist dort und das wars
amtshandlung beendet

Da bin ich der Pessimist, weil in Verbindung mit "Organe der öffentlichen Aufsicht" dürfen Waffenverbot aussprechen wird es ein schöner Zusatzverdienst der Anwälte und Gerichte.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 16:19
von Elyna
Wie kommen eigentlich immer wieder leute auf die ide das man nur 1stk SD haben dürfe.
Ganz im Gegenteil wird im Gesetz immer die mehrzahl benutzt.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 19:03
von Holadrio
Habe ich da etwas missverstanden oder wird bei einem (vorläufigen) Waffenverbot, aus welchen Gründen auch immer, die Jagdkarte in Zukunft auch eingezogen? Soll in einer Abänderung des Entwurfes stehen.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 19:20
von Lindenwirt
kingharald hat geschrieben:In Deutschland darf die Kurzwaffe erst im Revier geladen werden. Bis dahin darf sie im Holster ungeladen geführt werden.
So hätte ich das verstanden.
Jäger passts da wirklich auf und machts keinen Blödsinn!!

Deutschland ist für uns irrelevant.
Aktuell darf man lt. Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit der Jagd, lt. beiliegenden Erklärungen also auch am Weg von und zum Revier, führen. So hätte ich das zumindest verstanden. Wird sich aber wohl alles noch zeigen.

Das mit der Beweisführung mit der Langwaffe ist doch auch Blödsinn. Ich kann auch nur eine FFW jagdlich führen, Stichwort Fallenjagd oder Nachsuche mit dem Hund oder was weiß ich. Es ist jedenfalls nicht Pflicht eine Langwaffe dabei zu haben, es entfällt damit wohl aber eine größere Diskussion. Ansonsten muss man den Beamten halt überzeugen das man wirklich jagdlich unterwegs ist. Wenn berechtigte Zweifel bestehen kommts dann eh auf. Wenn ich mit voller Montur und Hund mit Schweissleine im Revier bin (Jagderlaubnisschein) wird's wohl keine Zweifel geben.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 19:24
von kuni
Lindenwirt hat geschrieben:
kingharald hat geschrieben:In Deutschland darf die Kurzwaffe erst im Revier geladen werden. Bis dahin darf sie im Holster ungeladen geführt werden.
So hätte ich das verstanden.
Jäger passts da wirklich auf und machts keinen Blödsinn!!

Deutschland ist für uns irrelevant.
Aktuell darf man lt. Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit der Jagd, lt. beiliegenden Erklärungen also auch am Weg von und zum Revier, führen. So hätte ich das zumindest verstanden. Wird sich aber wohl alles noch zeigen.


genauso steht es auch im Gesetzt

@kingharald in Dtland darfst auf gewissen Strecken auch schneller als 130/140 fahren - ist für uns auch schei..egal - es zählt das Österreichische Recht

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 19:47
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben: ...Es ist jedenfalls nicht Pflicht eine Langwaffe dabei zu haben, es entfällt damit wohl aber eine größere Diskussion. ....


das ist ja der sinn der aussendungen der einzelnen jagdverbaende
wenn die langwaffe "in der jagdhutte" ist dann ist das eben so

ohne sonstigen anfangsverdacht ist die amtshandlung damit beendet

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 20:24
von kingharald
Ich hab nur drauf hingewiesen wie es in Deutschland gehandhabt wird. Da darf auch jeder Jäger IM Revier führen.
Ich glaub dass es da einige Jäger erwischen wird.
Was ist wen man das Bundesland verlässt wo die Jagdkarte gelöst ist???
Genau: keine Jagdkarte=kein Jagen=unerlaubtes Führen....

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 20:35
von 75reinhard
kingharald hat geschrieben:Was ist wen man das Bundesland verlässt wo die Jagdkarte gelöst ist???
Genau: keine Jagdkarte=kein Jagen=unerlaubtes Führen....


Nein. Das steht so nirgends im kommenden WaffG geschrieben.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 20:43
von hari
@kingharald IANAL aber das würde ich nicht so interpretieren. Dort wo Du die Jagd ausübst hast Du ja wohl eine Jagdkarte gelöst. Und die An/Abfahrt steht eben im Näheverhaeltnis zu dieser Jagdausübung, egal in welchem Bundesland.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 21:13
von kingharald
Schauen wir mal.
Wo steht das eigentlich im Waffengesetz, dass ich bei An und Abfahrt führen darf? Wohnort Wien Revier Vorarlberg??
Ich bin da nicht so eingelesen, da es mir nicht wichtig ist.

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 22:27
von kuni
kingharald hat geschrieben:Schauen wir mal.
Wo steht das eigentlich im Waffengesetz, dass ich bei An und Abfahrt führen darf? Wohnort Wien Revier Vorarlberg??
Ich bin da nicht so eingelesen, da es mir nicht wichtig ist.

In den Erläuterungen steht es...

Bitte lass deine Gerüchte und Schauermärchen, lies es dir vorher durch

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 05:12
von Elyna
Ok, ohne das mir jetzt jemand böse ist aber ihr liefert jetzt schon Steilvorlagen für alle welche ein Problem mit diesem Gesetzespassus haben ohne das selbiger bereits wirksam ist.
Ohne schmarn überlegt lieber positive Argumentationen und nicht wie man daraus einen Strick drehen kann, da kommen gewisse Leute von ganz alleine noch drauf.
Mit ein wenig Hausverstand kann sich jeder eine passende Erklärung bereitlegen, das Gesetz ist nicht sooo schwer geschrieben.

Wie Gewo schon schrieb hat der NÖLJV hier eine schöne 0 8 15 Erklärung geliefert welche, wenn man ned grade mit schlappen, kurzer Hose und Hawaishirt im Donauplex sitzt, für 98% der kommenden Amtshandlungen ausreichend sein wird.
Nebenbei werden das ned so viele sein, ich führe seit 5 jahren eine Glock20 und mich hat nicht einmal jemand nach nem Dokument für das Teil gefragt, ich schätze mal die meisten Leute merkens einfach ned und die Polizisten denen es aufgefallen ist die hats ned interessiert,
Geht verantwortungsvoll mit euren Waffen um, macht nix offensichtlich provokanntes (am tiefzieholster einkaufen gehen), bedenkt was für eine verantwortung man mit einer Waffe mitführt und überlegt euch wo ihr das Teil wirklich mitnehmen wollt, denn nicht alles was glänzt ist Gold.

Naja seis drum, wie gesagt wer vernünftig verdekt führt wird meiner Erfahrung nach keine Probleme haben.

Lg & WmH

Ps.: Nach der Jagd im Gasthaus hat ned eimal eine offen geführte Waffe am IWB für reaktionen beim Polizisten gesorgt.
2 schnelle Blicke zu mir, einer in die Runde von 20 Leuten der Lodenfraktion und der gute Mann ging wieder seines weges. Ist nicht mal stehen geblieben, wozu auch.
Die meisten Beamten gehen davon aus das jemand der eine Waffe offen trägt in der öffentlichkeit und gemütlich ein Almdudler Gśpritz trinkt. 1 ein Dokument hat und 2. nix böses will

Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 09:44
von kingharald
@Kuni, in 1,5 Jahren wenn dann die ersten Urteile Online sind, sehen wir was Schauermärchen sind.