Bud Spencer hat geschrieben:Ich sehe die tötung mittels schusswaffe serwohl als erlaubt an, da der schussautomat auch fachgerecht ist. Ausserdem wäre jagen nach dem tierschutzgesetz verboten.
Die Jagd ist vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Wäre sie es nicht, wäre sie verboten.
Das Tierschutzgesetz sagt schon sehr viel über die Sichtweise der Verwaltung/Poltik zum töten von Tieren aus. -> Das Töten von Tiere ist grundsätzlich verboten.
Nur in Ausnahmefällen dürfen Tiere getötet werden:
Gefahr in Verzug -> "nicht behebbare Qualen"
Tierarzt
Kammerjäger
Jäger (+ Grundeigentümer laut Jagdgesetz)
Deswegen sehe ich nicht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung für den Abschuss von Krähen.