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Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Weidmannsheil! Jagdprüfung, Jagderlebnisse, Ausrüstung und alles was sonst zur Jagd gehört.
nominus
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von nominus » Fr 28. Sep 2012, 12:01

Bud Spencer hat geschrieben:Ich sehe die tötung mittels schusswaffe serwohl als erlaubt an, da der schussautomat auch fachgerecht ist. Ausserdem wäre jagen nach dem tierschutzgesetz verboten. :headslap:


Die Jagd ist vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Wäre sie es nicht, wäre sie verboten.
Das Tierschutzgesetz sagt schon sehr viel über die Sichtweise der Verwaltung/Poltik zum töten von Tieren aus. -> Das Töten von Tiere ist grundsätzlich verboten.
Nur in Ausnahmefällen dürfen Tiere getötet werden:
Gefahr in Verzug -> "nicht behebbare Qualen"
Tierarzt
Kammerjäger
Jäger (+ Grundeigentümer laut Jagdgesetz)

Deswegen sehe ich nicht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung für den Abschuss von Krähen.
Rechtschreibfehler sind Ausdruck künstlerischer Freiheit und geistiges Eigentum des Urhebers.

Bud Spencer

Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Bud Spencer » Fr 28. Sep 2012, 13:38

nominus hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Ich sehe die tötung mittels schusswaffe serwohl als erlaubt an, da der schussautomat auch fachgerecht ist. Ausserdem wäre jagen nach dem tierschutzgesetz verboten. :headslap:


Die Jagd ist vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Wäre sie es nicht, wäre sie verboten.
Nicht unbedingt. Eigentl. nur tlw. Denn auch bei der Jagd dürfen Tiere nicht gequält werden. Oder wenn man einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat ist dies ein Verweigerungs- /Einzugsgrund für die Jagdkarte.
Das Tierschutzgesetz sagt schon sehr viel über die Sichtweise der Verwaltung/Poltik zum töten von Tieren aus. -> Das Töten von Tiere ist grundsätzlich verboten.
Nur in Ausnahmefällen dürfen Tiere getötet werden:
Gefahr in Verzug -> "nicht behebbare Qualen"
Tierarzt
Kammerjäger
Nein auch die "Schädlingsbekämpfung" für normalos
Jäger (+ Grundeigentümer laut Jagdgesetz)

Deswegen sehe ich nicht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung für den Abschuss von Krähen.


Krähenjagd geht sowieso nix, da kein Raubwild aber:

Verbot der Tötung

§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.
(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit zulässig, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.
(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht


1.
für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),

2.
für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,

3.
für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,


4.
in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.


gepaart mit den OÖ Landesgesetz
§ 60
Schädliches Wild
3) In Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und in den umfriedeten Hausgärten kann der Besitzer Füchse, Marder, Iltisse und Wiesel fangen oder töten und sich aneignen, wenn es zur Verhütung ernster Schäden, insbesondere an Kulturen, in der Tierhaltung und an sonstigen Formen von Eigentum erforderlich ist. (Anm: LGBl. Nr. 13/1988, 24/2004, 138/2007)


und nochmals gepaart mit den Regeln zur sicheren Abgabe eines Schusses auf einem Privat gelände. Halte ich das sehrwohl für eine fachgerechte und dem Tierschutzgesetz konforme vorgehensweise.

Varminter

Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Varminter » Fr 28. Sep 2012, 15:24

sandman hat geschrieben:Wo soll da ein Widerspruch sein?

Es geht um die fachgerechte Tötung und was fachgerecht ist bestimmt in Ö die zuständige Abteilung in der WKO, bzw ein Sachverständiger. Man kann aber davon ausgehen, dass ein Schädlingsbekämpfer das Abschießen von Tieren nicht zwingend als fachgerecht ansieht.

Grüße

Sandman



;) Servus,

ich kenne zwar nicht sooo viel Schädlingsbekämpfer, aber die, welche ich kenne, die sehen das Abschiessen von Tieren als durchaus fachgerecht an... :laughing-rollingred:

Alternativen wie Gift & Gas sind höchstens aus wirtschaftliche Hinsicht fachgerechter.

nominus
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von nominus » Fr 28. Sep 2012, 15:45

Bud Spencer hat geschrieben:
nominus hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Ich sehe die tötung mittels schusswaffe serwohl als erlaubt an, da der schussautomat auch fachgerecht ist. Ausserdem wäre jagen nach dem tierschutzgesetz verboten. :headslap:


Die Jagd ist vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Wäre sie es nicht, wäre sie verboten.
Nicht unbedingt. Eigentl. nur tlw. Denn auch bei der Jagd dürfen Tiere nicht gequält werden. Oder wenn man einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat ist dies ein Verweigerungs- /Einzugsgrund für die Jagdkarte.
Das Tierschutzgesetz sagt schon sehr viel über die Sichtweise der Verwaltung/Poltik zum töten von Tieren aus. -> Das Töten von Tiere ist grundsätzlich verboten.
Nur in Ausnahmefällen dürfen Tiere getötet werden:
Gefahr in Verzug -> "nicht behebbare Qualen"
Tierarzt
Kammerjäger
Nein auch die "Schädlingsbekämpfung" für normalos
Jäger (+ Grundeigentümer laut Jagdgesetz)

Deswegen sehe ich nicht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung für den Abschuss von Krähen.


Ähm, überleg mal:
Als Jäger schießt du auf einen Vogelschwarm, bzw. in dessen Richtung.
Als Jäger hetzt du ein Tier auf ein anderes. Auch versetzt du Tiere in Angst, wenn du ein andere Tier draufhetzt, bzw. es aufstöberst mit Treibern.
Als Jäger verletzt/tötest du zumeist gesunde Tiere.

Da du mit der Jagd das Tierschutzgesetz mehrfach brechen würdest, steht diese außerhalb davon.

Ich sehen den "Tierschutz-Paragraphen", im Jagdgesetz, als Abgrenzung. Damit amtsbekannte Tierquäler keinen Zugang zur Jagd haben, um dort nicht ihre Triebe/Phantasien,etc ausleben können.
Rechtschreibfehler sind Ausdruck künstlerischer Freiheit und geistiges Eigentum des Urhebers.

Varminter

Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Varminter » Fr 28. Sep 2012, 16:19

nominus hat geschrieben:Ich sehen den "Tierschutz-Paragraphen", im Jagdgesetz, als Abgrenzung. Damit amtsbekannte Tierquäler keinen Zugang zur Jagd haben, um dort nicht ihre Triebe/Phantasien,etc ausleben können.


Naja... wenn du dir anschaust, wegen welchen Nichtigkeiten :tipphead: Anzeigen nach dem Tierschutzgesetz erfolgen, dann greifst du dir an den Kopf, weil Tiere auf eine Stufe hinaufgestellt werden, auf die sie nicht gehören.

Damit will ich nicht bewusste Tierquälereien gutheissen, aber wir haben eine Grenze der Sinnhaftigkeit überschritten und irgendwann wird man uns vorschreiben wollen, dass wir Tiere überhaupt nicht mehr nutzen dürfen.

Zur Logik in einer Welt, wo Zipfel kupieren erlaubt ist, Ruten kupieren aber nicht, will ich mich nicht äussern, sonst wird´s wieder politisch... :roll:

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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Gumbar » Fr 28. Sep 2012, 16:48

Varminter hat geschrieben:
Zur Logik in einer Welt, wo Zipfel kupieren erlaubt ist, Ruten kupieren aber nicht, will ich mich nicht äussern



Wenn Du noch zwei mal einen Moslemzipfel mit einem Hundeschwanz vergleichst stehen im ganzen Morgenland die Ösibotschaften in Flammen. :at2: :mrgreen: :at2:

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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Irwin J. Finster » Fr 28. Sep 2012, 20:50

Gumbar hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
Zur Logik in einer Welt, wo Zipfel kupieren erlaubt ist, Ruten kupieren aber nicht, will ich mich nicht äussern



Wenn Du noch zwei mal einen Moslemzipfel mit einem Hundeschwanz vergleichst stehen im ganzen Morgenland die Ösibotschaften in Flammen. :at2: :mrgreen: :at2:



Geh Bitte, wer von der Friedensreligion würde sich denn durch so was angegriffen fühlen.... :whistle: :mrgreen: Duck-Und-Weg
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Bud Spencer » Fr 28. Sep 2012, 20:53

Geh bitte lassts doch die pauschalisierende Religionskritik auf Kindergartenniveau. Gibt eh in jeder Religion Spinner! Eh ois der gleiche sch...!
:lol: 8-)
BTT!!!
Bevor es gsperrt wird. ;)

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Charles
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Charles » Fr 28. Sep 2012, 20:57

Zipfel kupieren - herrlich! :lol:

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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von alfacorse » Mo 1. Okt 2012, 16:16

...wenn es dem TS lediglich ums Töten von Tieren geht, dann soll er statt EF doch einfach ein Jahr beim Fleischer machen.

Varminter

Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Varminter » Mo 1. Okt 2012, 17:47

alfacorse hat geschrieben:...wenn es dem TS lediglich ums Töten von Tieren geht, dann soll er statt EF doch einfach ein Jahr beim Fleischer machen.


Naja... es mag vielleicht ein Tabu für der Öffentlichkeit sein, aber ich bin sicher, die Anzahl der Jäger, die nur auf die Jagd gehen, weil sie gerne Tiere töten, ist weit höher, als du annimmst.

Kannst du eigentlich auf jede Niederwildjagd auf Kistlfasane oder für jede Saudrückjagd anwenden, da kommen vielleicht noch gesellschaftliche Gründe dazu, aber viele Teilnehmer tun es, weil es ihnen einfach Spass macht.

Wir sollten uns nicht soviel in die Tasche lügen.

alfacorse
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von alfacorse » Mo 1. Okt 2012, 18:25

Tja, da hast du nicht ganz unrecht - aber ich muss sowas nicht auch noch fördern.

Manches Mal denke ich darüber nach und mir kommts so vor, als würden die Jagdkarten in Ö viel zu leichtsinnig "verteilt" - ein "Praxisjahr" mit einem Jäger im Revier draussen wäre da nicht schlecht, dass trennt mal einen Teil der Spreu vom Weizen. Und alle die es ernst meinen, können viel lernen, haben bereits einen Zugang zur Jagd und konnten in der Jägerschaft Kontakte knüpfen. DIES GILT FÜR MEIN PERS. UMFELD - DA MACHEN JEDES JAHR 50-80 LEUTE DEN KURS UND 20% DAVON MACHEN DEN NUR, WEIL SIE SICH DAS LEISTEN KÖNNEN UND WEIDWERKEN DANN WIE BERSERKER WO IMMER ES NUR GEHT.

Ging oder geht ja vielen aus dem Forum so - "ich hab die Jagdkarte - was oder wo mach ich jetzt was damit?". Eigentlich traurig, denn nur mit jagdlichem Hintergrund in der Familie oder nahen Verwandtenkreis kommt man schnell zu einer vernünftigen Möglichkeit.

Thomas92
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von Thomas92 » Mo 1. Okt 2012, 20:10

Es geht mir rein ums töten!
Aber wenn ich die Jagd Prüfung dann gemacht habe, traue ich mich sicher eher an einen Bock heran, wenn ich vorher etwas üben konnte.
Ich bin mir sicher, dass sobald ich die Lizenz habe, ich mindestens die ersten 3 Böcke mit Finger am Abzug und Schweiß an der Stirn vor bei laufen lasse, weil ich nicht weiß ob ich abdrücken soll oder nicht.

Jeder hat einmal irgendwie angefangen.
Nur weil aus meiner Familie keiner Jäger ist, darf ich das waidwerk nicht erlernen?
Klar mag der thread, gepaart mit meinen 2 blöden Späßen, für die ich mich endschuldigt habe einen blöden Eindruck vermittelt. Aber habt ihr mit 18 Jahren nicht auch mal was blödes geschrieben oder eher gesagt, bei dem ihr nicht viel nachgedacht habt?

Lg

therion
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Re: Sondergenehmigung für die Krähenjagd ohne Jagdschein

Beitrag von therion » Mo 1. Okt 2012, 20:31

Der erste Satz war doch Ironie.

Gesperrt