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Waffenpass für Jäger

Verfasst: Sa 9. Feb 2013, 22:29
von almerisch
hallo leute!

anscheinend ist es überhaupt kein thema, dass man in der steiermark als jäger mit ausgeh-erlaubniss (schein) und gültiger jagdkarte einen wp bekommt. hab letzte woche meinen wp beantragt und diese woche bekommen. :dance: :dance: :dance:

habt ihr auch schon diese erfahrung geacht?

gruß und wh

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: Sa 9. Feb 2013, 23:42
von KGR84
Das hängt sehr stark vom Bundesland ab. Eigentlich von Landesjagdverband, ob der die Bestätigung für die Notwendigkeit bestätigt.

In manchen Bundesländern geht das eher locker, da reicht das wie von dir erwähnt, in anderen stellen sie sich richtig quer, und man braucht sowohl eine Ausgehberechtigung als auch den Nachweis über eine bestimmte Zahl von Abschüssen.

Das Problem ist bei manchen Bundesländern auch, dass man um beim LJV einen Bedarf "glaubhaft" machen zu können, eine Bestätigung vom Jagdausübungsberechtigten vom Revier braucht, wenn man nur eine Ausgehberechtigung hat, und leider gibts unter den Jägern viele ... sagen wir traditionelle altbackene, die das Tragen von Kurzwaffen strickt ablehnen, und einem diese Bestätigung nicht geben.


Schau nur, dass sie dir keine örtliche oder zeitliche Einschränkung in den WP geschrieben haben. Dies wäre laut WaffG nicht zulässig.

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 01:11
von charly01
Bei mir (NÖ) wars jetzt auch nicht so ein Problem. Hab aber ein bisschen mehr gebraucht, ich hoff ich geb es jetzt richtig wieder:

Eine Bestätigung über die Sw-Abschüsse im Revier, damit eine Bestätigung vom LJV und damit dann zur BH. Bei mir steht im WP hinten "Eingeschränkt auf die Dauer der Tätigkeit als Jäger" drauf

mfg und wh

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 01:43
von KGR84
charly01 hat geschrieben:
...

Bei mir steht im WP hinten "Eingeschränkt auf die Dauer der Tätigkeit als Jäger" drauf

mfg und wh


Das ist meines Erachtens nach in Ordnung, da du deine Waffe, solange du Jäger bist, führen darfst wann, wo und wozu du möchtest, also nicht nur zur Jagd. Das ist keine örtliche oder zeitliche Einschränkung.

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 18:30
von Bud Spencer
In OÖ gilt die alte Leier:
"Abwarten, ... wir (Sicherheitsdirektion) arbeiten an einem neuen Erlass" :evil:

Die werden die 6 Monate voll auskosten!.. Naja hoffentlich wird was :think:

Edit: Hab übrigens alles wie KGR84 gesagt hat eingebracht:
JK, Jagderlaubnisschein, Bedarfsbestätigung LJV, Abschussbestätigung Schalenwild und den BMI-Erlaß
naja bin gespannt!

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 20:31
von almerisch
meiner hat keine beschränkung.

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 21:01
von buckshot
einschränkung ist auch lt. bmi erlass nicht zulässig - gibts hier eh irgendwo an fred dazu.... -- hab mir den erlass ausgedruckt und von einem forumsjuristen nochmal ausdeutschen/bestätigen lassen!

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 22:12
von charly01
viewtopic.php?f=20&t=4672&hilit=waffenpass+einschr%C3%A4nkung&start=10

Der genannte Fred. Danke buckshot! Da wird meiner Mutter Sohn morgen mal auf der BH anrufen und sich schlau machen, ob man das Satzl nicht streichen lassen kann. Hat mich zwar bis jetzt nicht wirklich gestört, dass ich das Satzl dabeistehen hatte, aber wenn man sich das so auf der Zunge zergehen lässt bleibt halt viel Interpretationsspielraum über.

mfg und wh

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 22:18
von BigBen
Nein, zu dem Satz gibt es keinen Interpretationsspielraum: der WP ist gültig und räumlich und zeitlich unbegrenzt solange du eine gültige Jagdkarte hast. Hast du die Jagdkarte nicht mehr, dann fällt dein Bedarf weg und der WP wird zur WBK.

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: So 10. Feb 2013, 23:39
von KGR84
BigBen hat geschrieben:Nein, zu dem Satz gibt es keinen Interpretationsspielraum: der WP ist gültig und räumlich und zeitlich unbegrenzt solange du eine gültige Jagdkarte hast. Hast du die Jagdkarte nicht mehr, dann fällt dein Bedarf weg und der WP wird zur WBK.


Genau, und auch wenn Noldi das in den Link den du da rausgesucht hast anders sieht (ich kann seinen Gedankengang auch nachvollziehen), glaube ich kaum, dass du da bei deiner Behörde darum streiten brauchst, dass sie dir den Satz entfernen. Das ist doch noch eine gewisse Auslegungssache, was Noldi da anspricht, und ich denke deine Behörde sieht das sicher anders als Noldi ;)

Aber kannst ja mal nett anfragen :at1:

Re: AW: Waffenpass für Jäger

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 10:42
von Noldi
@Bud Spencer: Ich glaubs ja nicht, die stellen sich immer noch quer?!?

Die drehen in OÖ überhaupt grad wegen dem WP für Jäger durch. Auf den Homepages der BHs steht dass sie die WP in Zukunft maximal noch für einen einzigen Platz ausstellen werden. Dass sie mind . 2 müssten ist denen egal. Also Rechtsschutzversicherung bei der Verband (12€ für OÖ Jäger, da die alle bei der Verband sind) mind. 3 Monate vor dem WP-Antrag abschließen!

Einer der Jagdkursleiter in OÖ meinte vor kurzem zu mir dass er wegen dem nächsten Kurs die Waffen Referentin der BH und einen Polizisten gefragt hat wie die Einschränkungen am WP für Jäger aktuell im Bezirk auszulegen sind: Die behaupten angeblich dass das bedeutet dass der WP nur im Revier während der tatsächlichen Jagdausübung gilt. Dass das eine illegale örtliche und zeitliche Einschränkung ist, ist denen mit Verweis darauf dass der WP Werber ja eine Einschränkung durch die Nichtanfechtung akzeptiert hat, egal. Sie legen die Einschränkung einfach strengstdenkmöglich aus ...
Gilt für die Dauer der Ausübung der Jagd -> Wo und wann übt man denn die Jagd aus?! Im Revier und eben auch nur dann wenn man "tatsächlich" gerade auf der Jagd ist. -> Einschränkung akzeptiert durch die Nichtanfechtung ...
Ein Urteil des VwGH dass diese Rechtsansicht stimmt und diese WP wären Österreichweit tatsächlich beschränkt und was das BMI dann in seine Runderlässe schreibt wäre dann wurscht.

Also das Thema wird dank OÖ schon wieder traurig und alles gedeckt und gewollt durch die herrschenden Politiker (die Farbe kennen die Oberösterreicher eh) in OÖ.

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Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 12:53
von nominus
Nicht nur in OÖ sind die empfindlich. In NÖ ist es genauso eine Quälerei.

Die Deutschen haben zwar einen strengeren Zugang zu Waffen. Was man so liest ist das mit dem führen von Kurzwaffen auf der Jagd kein Problem.

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 14:59
von DerDaniel
Jop, wir dürfen lustig fein so viele Kurzknallgeräte mitnehmen wie der Mann tragen kann. Aber dafür nur während der Jagdausübung, also nix mit WP.

Deshalb immer am Oberschenkel die 9mm fürs Reh am Strassenrand, im Hosenbung die 454 casull für die Sau im Gebüsch und im Knöchelholster die 22er für den dahergelaufenen Dachs. :violence-shootself:

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 20:55
von almerisch
ja das komische an der sache ist, das hier von bh zu bh so große unterschiede sind. im bez. gmunden wird dir die faustfeuerwaffe obwohl du den wp hast und aufsichtsjäger bist nicht einmal in den eu-wp eingtragen. der zuständige bearbeiter meinte zu meinem kollegen, "wenn ich dir jetzt die faustfeuerwaffe eintrage, dann kommt jeder daher..." tja dabin ich doch froh steirer zu sein ;)

Re: Waffenpass für Jäger

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 21:49
von BigBen
aha und wie stellt der werte beamte es sich vor dass man ipsc bewerben im ausland teilnehmen kann? das schreit nach einer formalen beschwerde und ist eigentlich amtsmissbrauvch.

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