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Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

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Barry08
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Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Barry08 » Mo 17. Feb 2014, 13:15

Ein Jagdfreund aus dem östlichen Ausland hat bei einem Jagdvermittler/-veranstalter aus Österreich eine Afrikajagd gebucht, die nicht den Erwartungen entsprach, weil vor Ort der Jagdblock nicht zwei Wochen sondern nur wenige Tage bejagt werden konnte, da dort ein anderer Jäger unterwegs war und der Block nicht wie vereinbart über die ganze Periode für meinen Freund freigegebn war. Entsprechend blieb auch der Jagderfolg aus. Eine daraufhin vereinbarte preisgünstige Ersatzjagd im Folgejahr verlief sehr ähnlich (Jagdblock wieder anstatt der vereinbarten Zeit nur zwei Tage frei), woraus doppelte Reisekosten und kein Jagderfolg entstanden.

Nun ersucht er mich, ihm einen Anwalt in Österreich zu nennen, der seine Ansprüche gegen den Veranstalter durchsetzt, da sich dieser nun taub stellt.
Der Anwalt sollte natürlich mit den Spezifikas der Auslandsjagd betraut sein, da diese Reisen sich vom üblichem Touristenprogramm der Reisebüros signifikant unterscheiden.

Antworten gerne auch per PN.
WH vom Barry
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Freiwild » Mo 17. Feb 2014, 13:47

Hi Barry,

hast Du Dich schon an's Verband gewendet? Dr. Zakrajesek ist zB selber Jäger und so weit ich weiß, auch jagdlich in Afrika unterwegs.
Lg
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Barry08 » Mo 17. Feb 2014, 14:27

Servus Freiwild!

Ich (bzw. mein Spezi) brauche wahrscheinlich keinen Notar i.R. oder Waffenrechtsexperten sondern eher einen Anwalt, der sich mit Konsumentenschutz, Vertragsrecht und nebenbei Auslandsjagd auskennt.
Auf der Jagdmesse in Salzburg wird die Reklamation nochmals erörtert, vielleicht geht es ohne Klage...
(aber der diskutierte Betrag ist fünfstellig, also sollte man gewappnet sein)
Trotzdem Danke für den Tipp!
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Doc-Blei » Mo 17. Feb 2014, 14:42

Freiwild hat geschrieben:Hi Barry,

hast Du Dich schon an's Verband gewendet? Dr. Zakrajesek ist zB selber Jäger und so weit ich weiß, auch jagdlich in Afrika unterwegs.
Lg
FW


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Ja der Mann kennt sich auch in Afrika aus!
Grüße
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Incite » Mo 17. Feb 2014, 14:59

Doc-Blei hat geschrieben:
Freiwild hat geschrieben:Hi Barry,

hast Du Dich schon an's Verband gewendet? Dr. Zakrajesek ist zB selber Jäger und so weit ich weiß, auch jagdlich in Afrika unterwegs.
Lg
FW


Mit Tapatalk gesendet.

Ja der Mann kennt sich auch in Afrika aus!


Es gibt Leute die halten von der Verband nichts und sind dort auch nicht Mitglied.

ich war mit Herrn Rippels Arbeit zufrieden

lg
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Doc-Blei » Mo 17. Feb 2014, 15:21

Man sollte im Leben immer kritisch sein denn wir leben doch in einer pluralistischen Gesellschaft und das betrifft auch die Verband, wobei doch wichtig ist das gemeinsame, sprich waffenspezifische und damit verbundene rechtliche Fragen als Ziele zu erreichen.
Im übrigen ist es so das fragen nichts kostet und ein guter Rat Goldes Wert sein kann, deshalb muß ich niemand wählen oder seine Ansichten teilen deshalb denke ich das er ruhigen Gewissens den Gen. Sek. der Verband in der Frage anschreiben kann ohne irgend jemand zu verärgern!
Grüße
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von gewo » Mo 17. Feb 2014, 15:56

hi

ich bezweifle dass jagdliche nichterfuellung als prozentsatz auf der frankfurter tabelle stehen die auch von heimischen gerichten als entschadigungsbasis herangezogen werden

http://www.europakonsument.at/cs/util/g ... 647d369549

im wesentlichen wird es wichtig sein was genau im prospekt oder den reiseunterlagen zugesagt wurde

je nachdem was da drinnen gestanden ist und schriftlich zugesichert wurde kann ein allfaeliger entschaedigungsbetrag zwischen weiss nicht .... 5 und 25% rauskommen ...

reine schaetzung
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Barry08 » Mo 17. Feb 2014, 17:04

Incite hat geschrieben:Es gibt Leute die halten von der Verband nichts und sind dort auch nicht Mitglied.
Es soll nicht der Eindruck entstehen, ich bin für oder gegen Verband.
Ich glaube nur, dass es sich beim eingangs beschriebenen Problem nicht um Waffen sondern um Vertragserfüllung und erweitert eventuell um Konsumentenschutz handelt.

Dass die frankfurter Tabelle da nicht greift, nehme ich ohnehin an. Es wird juristisch zu bewerten sein, ob eine vermittelte Jagd in zwei Resttagen ordnungsgemäß die vereinbarte Leistung brachte, oder ob einem Jäger seine gebuchten 10 Jagdtage plus Ruhetage zustehen, um seine Jagdchanzen zu nützen. Dass man immer wieder als Schneider nach Hause fahren kann, ist etwas anderes, aber wenn man bei einer gebuchten Jagd den Großteil der Zeit nicht jagen darf, weil der Block noch anderwertig besetzt ist, deutet aus meiner Sicht auf eine weitgehende Nichterfüllung einer Vereinbarung hin.

Deshalb soll ich einen Rechtsanwalt suchen, der mit solchen Streitigkeiten vertraut ist.

Ich selber hatte bisher keine Probleme, da ich mich nur von Freunden an deren Freunde weiterreichen lasse. Bisher immer zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von gewo » Mo 17. Feb 2014, 17:33

hi

Barry08 hat geschrieben:.
Dass die frankfurter Tabelle da nicht greift, nehme ich ohnehin an.

ich glaube schon dass die im prinzip greift
lediglich ist das zugrundeliegende probem noch nicht im detail darin enthalten
nicht zustande gekommene ausfluege ect sind ja drinnen
die frage ist wie hoch der "wertverlust" der gesamtreise ist wenn die nicht erbrachten leistungen der hauptbeweggrund waren

Barry08 hat geschrieben:.
Es wird juristisch zu bewerten sein, ob eine vermittelte Jagd in zwei Resttagen ordnungsgemäß die vereinbarte Leistung brachte, oder ob einem Jäger seine gebuchten 10 Jagdtage plus Ruhetage zustehen, um seine Jagdchanzen zu nützen.

wenn in den reiseunterlagen von zehn tagen die rede war und der gast nachweisen kann dass nur zwei tage erfuellt wurden dann ist das mit hoher sicherheit ein mangel

da wird es dem veranstalter auch nicht helfen wenn im kleingedruckten steht dass geringfuegige abweichungen vom leistungsumfang keinen anspruch auf rueckerstattung bewirken (denn das ist nicht geringfuegig)

sollte im kleingedruckten aber stehen dass auch der komplette ausfall des programmes nicht zu einem rueckerstattungsanspruch fuehrt dann wird dieses passus vermutlich sittenwidrig sein und damit nicht gelten

wie gesagt:
ein anwalt fuer reise- bzw. konsumentenfragen ist da der geeignetste ansprechpartner

der anwalt muss kein spezialist fuer jagdreisen sein, denn es wird wohl sowieso vom gericht ein sachverstaendiger bestellt
hier wird es also eher darum gehen im verfahren einen geeigneten SV aus der liste zu picken der sich mit derlei themen auskennt

der betreffende kann hoffen eine vertragsrechtschutzversicherung zu haben, der ganze gerichtsauftritt wird sicher sauber vierstellig ...
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Barry08 » Mo 17. Feb 2014, 18:38

@gewo,
im Prinzip liegst du in den meisten Punkten richtig, ABER:
bei Jagdreisen geht vieles ohne detailierte Aufstellung sondern es wird mit drei oder vier Mails eine gegenseitige Übereinkunft getroffen. Da werden die Hauptparameter fixiert und dann geht man davon aus, dass alles passen wird.
Dann kannst du dich herumstreiten, wer ist der Veranstalter, wer ist der Vermittler, hat der Jagdblockinhaber eine Garantie gegeben, dass der Block zu dieser Zeit frei ist - oder hat er nicht und we hat was verbrockt.
Vieles wird am Telefon besprochen... und Schriftliches gibt es wenig ausser den drei Mails und einer Zahlungsbestätigung.
Dann kommt der Afrikafaktor dazu: alles ist sowieso anders und die Schuld hat immer wer nicht greifbar ist.
Deshalb braucht man einen seriösen Anwalt, der einerseits die Gegebenheiten des üblichen Geschäftsablaufes kennt und andererseits eine vernünftige Risikoabwägung vornimmt, wie der Richter im Klagsfall die Situation bewerten wird, sonst verdienen nur die Advokaten und man verliert noch mehr.
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von gewo » Mo 17. Feb 2014, 20:37

Barry08 hat geschrieben:...
Deshalb braucht man einen seriösen Anwalt, der einerseits die Gegebenheiten des üblichen Geschäftsablaufes kennt und andererseits eine vernünftige Risikoabwägung vornimmt, wie der Richter im Klagsfall die Situation bewerten wird, sonst verdienen nur die Advokaten und man verliert noch mehr.


hi

der veranstalter ist im zweifelsfall immer der der das geld bekommen hat
wenn das geld direkt an den dienstleister in afrika ueberwiesen wurde... vergiss es

wenn das geld hier in oesterrech wer bekommen hat dann ist er entweder veranstalter oder vermittler
BEIDE brauchen eine reisebuerolizenz und beide sind haftbar fuer getaetigte zusagen

ggf laesst sich ja durch einen "informativen" anruf beim reisebuerofachverband mehr erreichen, die sind scharf wie kettenhunde auf "organisatoren" solcher "events", da ist fuer den veranstalter eine (teil)rueckzahlung des problemfalles deutlich billiger als denen in die haende zu fallen

ich fuerchte ein "serioeser" anwalt wird dem kollegen ned helfen koennen

im gesetz ist eine "uebliche gegebenheit" zwar in sachfragen zu bewerten, aber ned beim vertragsabschluss
der fand wohl zweifelsfrei in europa unter europaern statt, die regeln dafuer sind klar, es gelten auch muendliche absprachen, helfen tut das aber nur wenn man es beweisen kann

je WENIGER an schriftwerk es dazu gibt desto SCHLECHTER fuer den veranstalter
nur mit aufwaendigen vertragsgeruesten kann er sich zu teil aus den gesetzlich festgelegten haftungen befreien und wenn er nicht ausdruecklich drauf hinweist WER der veranstaler ist, dann ist es automatisch er selber ...

wenn a vertrags - rechtsschutzversicherung da ist -> klagen

wenn nicht kommt es eben wirklich sehr auf die vorhandenen unterlagen an

aber evt meldet sich ja wer der so einen fall schon hatte, das koennte evt helfen
und a paar anwaelte krebsen eh auch hier im forum herum, evt hoerst ja was von wem ....
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Bud Spencer » Mo 17. Feb 2014, 20:57

cnvfgkjf
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Barry08 » Mo 17. Feb 2014, 21:45

Danke fur die Zusatzinfo.
Deckt sich mit der Hauptrichtung, die ich meinem Spezi empehlen wollte.
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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von quildor82 » Mi 19. Feb 2014, 07:46

Halt uns bitte auf dem laufenden.


Alles gute deinem Bekannten
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen

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Re: Rechtsanwalt für Ersatzansprüche Auslandsjagd

Beitrag von Barry08 » Di 15. Apr 2014, 07:52

Ok, kurzes Update, obwohl die Sache eigentlich seit Monaten gegessen ist:

Mein Freund aus Polen hatte bei einem österreichischen Jagdvermittler, der eine Beteiligung an einer Firma in Simbabwe hält, gebucht. Obwohl alles in Österreich vereinbart worden ist, steht auf dem Briefkopf die Adresse der Firma in Harare.
Auf der Jagdmesse in Salzburg habe ich den Jagdvermittler kurz besucht. Sein arroganter Hinweis auf den Firmenstandort und den Gerichtsstand in Afrika ("wenn er will, kann er uns in Simbabwe klagen") haben mir dann schnell die Aussichtslosigkeit jedweder gerichtlichen Aktion klar gemacht.
Ich selber wäre auf den Typen sicher nicht hereingefallen, da ich prinzipiell nur bei Leuten buche, die mir einerseits sympatisch sind, andererseits von Freunden empfohlen werden und wo entsprechende Referenzen vorliegen. Der Typ war aalglatt.
Entsprechend "sauber" war auch die Vereinbarung der Jagdleistungen formuliert, die ich erst nach dem kurzen Treffen in Salzburg genau durchgelesen habe. Es ist hauptsächlich aufgelistet, wofür der Vermittler nicht verantwortlich ist und dass er nur an einen anderen Blockbetreiber weitervermittet. Juristisch ist der Typ also gut abgesichert. Man muss Verträge inhaltlich so lesen, wie sie die andere Seite zur Absicherung aufgesetzt hat. Mein Spezi hat sich einfach von seiem Wunschdenken leiten lassen und auf die Details nicht geachtet. Mit dem Jagdveranstalter vor Ort hatte er überhaupt keine vertraglich geregelte Vereinbarung...

Ich habe meinem Polen geraten, die Angelegenheit unter "Lehrgeld bezahlt" abzulegen.
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