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Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

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kuni
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von kuni » Mo 14. Mär 2016, 18:07

Räuber Hotzenplotz hat geschrieben:Die Dinger funktionieren auch bei Nebel noch recht zuverläsig. WärmebildVORsatzgerät (kenn ich derweil nur 2 Stück) kosten richtig Kohle und sind mit ca. 8000 € schon a andere Hausnummer.


Bei Nebel ist auch mit WBG schnell Schluss. Die feinen Wassertröpfchen verwaschen das Bild.

Die Pulsar Geräte haben aber leider einen sehr "billigen" Sensor, welcher sehr häufig einen Abgleich benötigt (nicht zu vergleichen mit einem Flir Gerät)

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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von gewo » Mo 14. Mär 2016, 18:26

buckshot hat geschrieben:@gewo: hast du da zufällig auch die quelle? Müsste in einer der durchführungsverordnungen stehen - im Text vom §17 steht da nix... - kann mich nur erinnern das damals gelesen zu haben als es aktuell wurde;

Im grunde eh a halbe gschicht - weil lt. zB NÖ Jagdgesetz §95/4 ist es verbote diese zu benutzen...


hab damals schon danach gefragt

da es niemals einen erlass oder eine verordnung gab, in denen die geraete mit strichplatte verboten worden sind hat man auch keinen erlass gemacht mit dem sie jetzt erlaubt worden sind

es hat sich schlichtweg die rechtsansicht des BMI geaendert

nach aussen wirkt das in den entsprechend ausgestellten rechtsmeinungen zu den bisher eingereichten geraeten
von den pulsar und armasaght importeuren ist mir bekannt dass die jedes einzelne NS-modell dass sie auf den markt bringen vom BMI absegnen lassen

ob die anderen hersteller das auch tun ist mir nicht bekannt
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Di 15. Mär 2016, 10:43

*ups* doppelpost
Zuletzt geändert von Räuber Hotzenplotz am Di 15. Mär 2016, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Di 15. Mär 2016, 10:44

kuni hat geschrieben:Bei Nebel ist auch mit WBG schnell Schluss. Die feinen Wassertröpfchen verwaschen das Bild.

Die Pulsar Geräte haben aber leider einen sehr "billigen" Sensor, welcher sehr häufig einen Abgleich benötigt (nicht zu vergleichen mit einem Flir Gerät)


Ist schon klar, daß tw. Abstriche gemacht werden müssen, vor allem bei dem Preis.
Wie gesagt ich habe durch so ein Gerät schon mal durchgesehen bei Nebl, und muß sagen, daß es für jagdliche Zwecke bei den üblichen Kirrungsdistanzen mehr als ausreichend wäre.
gewo hat geschrieben:von den pulsar und armasaght importeuren ist mir bekannt dass die jedes einzelne NS-modell dass sie auf den markt bringen vom BMI absegnen lassen

ob die anderen hersteller das auch tun ist mir nicht bekannt

Bei den Vorsatzgeräten ist das ja auch nicht wirklich erforderlich, denn wenn nicht auf der Waffe montiert ist auch keine absegnung notwendig.....
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von chriwo5 » Di 15. Mär 2016, 17:56

Gibts für die Geräte von Pulsar dann auch eine Bescheinigung, wenn sie schon angeblicht "abgesegnet" sind?

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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von gewo » Di 15. Mär 2016, 18:33

chriwo5 hat geschrieben:Gibts für die Geräte von Pulsar dann auch eine Bescheinigung, wenn sie schon angeblicht "abgesegnet" sind?


es handelt sich auch in diesem fall - wie auch bei den waffen - um einen rechtsakt zwischen dem antragsteller und der behoerde

er steht dritten nicht offen

ich als haendler habe eine bestaetigung des lieferanten, dass die durch ihn ausgelieferten geraete den geltende oesterreichischen waffenrechtsbestimmungen entsprechen
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von chriwo5 » Do 17. Mär 2016, 22:29

Auch eine Taschenlampe entspricht den Waffenrechtsbestimmungen wenn man sie nicht auf ein Gewehr montiert. Der Lieferant sollte genauere Info geben unter welchen Umständen das Ding legal ist. Also nur Besitz legal oder auch die Montage legal.

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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 22:35

chriwo5 hat geschrieben:Auch eine Taschenlampe entspricht den Waffenrechtsbestimmungen wenn man sie nicht auf ein Gewehr montiert. Der Lieferant sollte genauere Info geben unter welchen Umständen das Ding legal ist. Also nur Besitz legal oder auch die Montage legal.


dann waere er dafuer auch haftbar
warum sollte er das tun

die verwaltung wird in vielen waffenrechtlichen belangen ihrer verfassungsmaessigen determinierungspflicht nicht gerecht und sagt nicht klar allgemein was sache ist

und da soll sich der lieferant jetzt aus dem fenster lehnen und irgendwelche erklaerungen abgeben?

irgendwie logisch dass er das nocht tut, oder?
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von chriwo5 » Do 17. Mär 2016, 22:47

Nicht logisch. Immerhin geht es um teure Produkte.

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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von gewo » Do 17. Mär 2016, 22:54

chriwo5 hat geschrieben:Nicht logisch. Immerhin geht es um teure Produkte.


und deswegen soll sich der lieferant rechtliche schwierigkeiten machen?
es ist nicht aufgabe eines lieferanten juristische fragen zu beantworten finde ich
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von chriwo5 » Fr 18. Mär 2016, 09:24

Wer wäre deiner Meinung nach verantwortlich für die richtige Aufklärung des Kunden?

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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Fr 18. Mär 2016, 09:53

Der Kunde, ist meiner Meinung nach selbst verantwortlich was er tut oder nicht tut.
Du kannst dir ja wie oben schon geschrieben eine Taschenlampe kaufen. (Da wird dir niemand beim Kauf sagen, daß du das Teil nicht an eine Langwaffe montieren darfst)
Du kannst dir ebnfalls ein Gewehr kaufen, wobei dir von Haus aus ebenfalls niemand sagen wird, daß da keine Lampe dran darf.
Es hindert dich auch niemand dran die beiden Trümmer zu verbinden.
Wenns damit erwischt wirst, hast ein Problem, wobei die Aussage, hab i ned gwußt, dich wohl nicht vor den Konsequenzen retten wird.
Der Autoverkäufer wird dich sicher auch nicht beim Kauf eines Fahrzeuges darauf hinweisen, daß man damit im Ortsgebiet ned schneller als 50 fahren darf...
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von chriwo5 » Fr 18. Mär 2016, 12:48

Der Autoverkäufer verkauft dir aber ein Auto, dass der gültigen Rechtslage entspricht für die geplante Verwendung. Bei den Nachtsichtgeräten sagt niemand ob oder wie man sie verwenden darf. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich Herr Hotzenplotz.

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Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von Räuber Hotzenplotz » Fr 18. Mär 2016, 13:11

Schau, i wil da jetzt ned des langen und breiten diskutieren drüber...
nachtsichtvorsatzgeräte dürfen einen ir aufheller haben, wenn sie auch als beobachtungsgeräte eingesetzt werden können.
nachtsichtzielfernrohre nicht.
und klar sagt dir das keiner weil du sie einfach nur am schießstand verwenden darfst und sonst nix. in jagdlicher hinsicht bist fällig weil verboten ganz einfach.
seriöse händler weden dir nix illegales andrehen weil sie sonst auch gewaltige probleme kriegen.
egun ist immer mit vorsicht zu genießen...
aber grundsätzlich sollt ma halt selber schon auch selber wissen was man tut herr chriwo5
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Re: Pulsar dfa 75 Nachtsichtvorsatzgerät

Beitrag von gewo » Mi 12. Okt 2016, 13:30

Räuber Hotzenplotz hat geschrieben:....WärmebildVORsatzgerät (kenn ich derweil nur 2 Stück) kosten richtig Kohle und sind mit ca. 8000 € schon a andere Hausnummer.


hi

die wärmebildoptik pulsar XD75 (kein vorsatzgeraet) kostet dzt in aktion nur rund die haelfte dieses betrages ...
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