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Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 12:16
von gewo
Hane hat geschrieben:Dann gäbe es weder Bixnspanner noch Hundeführer ohne Jagdkarte und das glaube ich nicht.


hat man uns vor einem jahr so erklaert im kurs

und zb auf eine VGB darfst mit deinem hund auch nur dann wennst eine jagdkarte hast ...

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 13:11
von hari
grew hat geschrieben:hat man uns vor einem jahr so erklaert im kurs

Also das einzige was meines Wissens nach in ganz .AT greift ist § 137 StGB Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht. Da steht nichts vom fermen Jagdhund. Im steirischen Jagdgesetz finde ich dazu nur dass der Hund beim Jaegernotweg angeleint werden muss (§ 52 - 4).
IANAL und keine Ahnung wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber das alleinige führen eines fermen Jagdhundes macht einen meiner Meinung nach nicht zum Wilderer (dies ist keine Rechtsauskunft und die Nachricht zerstört sich in 5 Sekunden von selbst)

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 13:41
von gewo
hari hat geschrieben:Da steht nichts vom fermen Jagdhund. Im steirischen Jagdgesetz finde ich dazu nur dass der Hund beim Jaegernotweg angeleint werden muss (§ 52 - 4).


ich find auch nix
hab grad ein bisserl rumgesucht ...

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 14:13
von Lindenwirt
gewo hat geschrieben:selbst das fuehren eines femen jagdhundes in einem revier ohne eine jagdgastkarte zu besitzen gilt (auch ohne mitnahme einer waffe) fuer einem oesterreicher als wildern
egal ob der paechter dabei ist oder nicht

Hi,
In dem Satz ist sowieso irgendwo ein Hund drin (und ich mein nicht den fermen Jagdhund ;) ). Würde ja heißen das ich bei jedem Gassi gehen mit meinem Hund "wildere", sofern ich nicht gerade im eigenen Revier wohne. Man bewegt sich ja schließlich fast immer im fremden Jagdrevier. Möglicherweise meinst du dass du mit einem Hund in einem fremden Jagdrevier im Wald nicht die öffentlichen Wege verlassen darfst. Das darfst du in nämlich wirklich nicht, das freie Begehungsrecht im Wald betrifft nur Menschen, sobald du einen Hund führst musst du am Weg bleiben.
lg

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 14:32
von Hane
Ja und das das Gewehrtragen im fremden Revier ohne Jagdkarte aber mit Pächter verboten ist, ist auch ein Blödsinn. Wenn ich jemanden auch ohne Jagdkarte erlaube in meinem Jagdrevier sein Gewehr einzuschließen oder einen Probeschuss zu machen, ist das auch OK.

Zum Topic: ich kenne jemanden, der pirscht nur in seinem Revier, nutzt keine Ansitzmöglichkeit, ist auch OK aber wie schon geschrieben, man kann ein Revier auch leerpirschen.

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 15:16
von gewo
Lindenwirt hat geschrieben:.. Möglicherweise meinst du dass du mit einem Hund in einem fremden Jagdrevier im Wald nicht die öffentlichen Wege verlassen darfst. Das darfst du in nämlich wirklich nicht, das freie Begehungsrecht im Wald betrifft nur Menschen, sobald du einen Hund führst musst du am Weg bleiben.
lg


naja

uns wurde das halt so gesagt

gemeinsam mit schmankerkl wie "nur inhaber einer jagdwaffe duerfen in oesterreich buechsen und flinten kaufen" und "eine waffe ist nur dann geladen wenn eine patrone in der kammer ist, ein eingestecktes volles magazin ist also problemlos..:" und aehnlichem ...

apropos: "am weg blieben"
forststrasse sind zb nach interpretation des NOE LJG keine "verbindungswege zwischen ortschaften" und duerfen tatsaechlich ja auch nicht oeffentlich befahren werden, lt den quellen die ich im intrernet gefunden habe muesste der hund auch wenn er am forstweg dahinlaeuft angeleint sein ....

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 15:24
von BigBen
gewo hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:.. Möglicherweise meinst du dass du mit einem Hund in einem fremden Jagdrevier im Wald nicht die öffentlichen Wege verlassen darfst. Das darfst du in nämlich wirklich nicht, das freie Begehungsrecht im Wald betrifft nur Menschen, sobald du einen Hund führst musst du am Weg bleiben.
lg


naja

uns wurde das halt so gesagt

gemeinsam mit schmankerkl wie "nur inhaber einer jagdwaffe duerfen in oesterreich buechsen und flinten kaufen" und "eine waffe ist nur dann geladen wenn eine patrone in der kammer ist, ein eingestecktes volles magazin ist also problemlos..:" und aehnlichem ...


Damit weisst du doch eh selbst welche "Qualität" die Aussagen haben die so ein Vortragender triff :mrgreen:

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 15:58
von Lost Fletcher
Also viel gelernt... :-)
Zusammenfassend kann eine Jagdkarte fuer das entsprechende Bundesland wohl nicht schaden.

Bleibt noch (ohne Bewertung, persoenliche Meinung sinnvoll/nicht sinnvoll, persoenliche Neigungen) :

Lost Fletcher hat geschrieben:Na dann...Erweiterung der Frage:

Findet sich ein "Coach" fuer einen Jagd-Interessierten im Raum Kaisersteinbruch bis ins Burgenland, der absolut keine Erfahrung hat, nichts von Hochstandjagd und dem "Schnapsel-davor" haelt ?

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 16:05
von BigBen
Sorry für das Kapern deines Threads!

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 19:36
von Hane
Mein Tipp: mach den Jungjägerkurs, eventuell lernst dabei wen kennen. Anschließend oder auch vorher gehst zum Jagdleiter deiner Ortschaft und fragst ob du als Treiber einmal bei einer Gesellschaftsjagd mitgehen kannst und Schaudt ob die Chemie passt.
Leichter geht es, wenn du einen fernen Jagdhund hast oder Jagdhornblasen kannst.

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Mo 25. Jul 2016, 22:05
von Weide
gewo hat geschrieben:und zb auf eine VGB darfst mit deinem hund auch nur dann wennst eine jagdkarte hast ...


Also in Niederösterreich ist das so. Es gibt nur hin und wieder ausnahmen wenn gerade der Kurs besucht wird das man VGB machen kann. Ansonten kannst du nicht ohne NÖ Jagdkarte antreten in Niederösterreich.

lg

Re: Deutscher Jungjaeger in BGL oder NOe moeglich ?

Verfasst: Sa 19. Nov 2016, 11:05
von escard
Lindenwirt hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht, die dt. Jagdkarte bringt dir in Ö gar nichts, die ist völlig irrelevant. Als Jagdgast benötigst du als Ausländer nicht einmal eine Jagdkarte wenn ich dich zb. in meine Jagd einlade. Ich muss nur dabei sein. Ein Österreicher müsste zumindest eine Jagdkarte besitzen. Macht auch Sinn, die österr. Jagdkarte hilft mir in Afrika ja auch nichts, da brauche ich auch kein österr. jagdrechtliches Dokument für eine Safari.
Selber kann du natürlich kein Revier pachten bzw. einen Jagderlaubnisschein für ein Revier in Ö erlangen wenn du keine Jagdkarte hast.


Ich empfehle Dir diese Vorstellung zur jagdlichen Zulassung Deinem Jagdreferenten an der Bezirksverwaltungsbehörde zur rechtlichen Beurteilung vorzulegen (mit kleiner Einschränkung: dies könnte allerdings etwas unangenehm für Dich werden, wenn Du womöglich auch noch Jagdaufseher sein solltest).

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