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Revier pachten

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Coolhand1980
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Revier pachten

Beitrag von Coolhand1980 » Di 25. Okt 2016, 10:17

Servus!

Hier gibt es sicher Waidmänner, die Erfahrung mit dem Pachten von Revieren haben.
Ich hätte da einige Fragen dazu...

Warum werden manche Reviere ganz normal verpachtet, und für andere gibt's nur einen
Abschussvertrag?
Was ist da der Hintergedanke beim Grundbesitzer? Speziell bei unseren Bundesforsten?
Geht's da darum, die Vertragsdauer einer Jagdperiode von 9J unterschreiten zu können?
Oder gibt's da andere Faktoren?

Wäre super, wenn mir da wer helfen könnte...

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Lindenwirt
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Re: Revier pachten

Beitrag von Lindenwirt » Di 25. Okt 2016, 10:41

Hallo,

ich kann dir nur meine Erfahrungen weitergeben. Die Bundesforste vergeben soweit ich weiß nur mehr Abschussverträge in OÖ.
Ich habe so einen Vertrag, dabei gibt es einige Unterschiede zur Pacht.

Bei meinem Vertrag muss ich keine Wildschäden bezahlen, alles erlegte Wild (Wildbret) gehört mir. Fütterungen und Kirrungen sind verboten. In dem Vertrag ist außerdem die Pacht für eine Jagdhütte zur Nutzung enthalten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jedes Jahr wenn es nicht zu gröberen Versäumnissen kommt. Das Wichtigste ist dabei die Erfüllung des Abschussplans. Die Pläne sind Mindestabschüsse, speziell beim Kahlwild ist Überschießen erwünscht. Trophäenträger sind natürlich auch dabei (Dreier Hirsche, ein Einser Hirsch in der Periode, etc.)
Die einzigen Berührungspunkte die wir aktuell mit den Bundesforsten haben betreffen immer den Abschussplan, hier sind sie wirklich dahinter dass dieser eingehalten wird. Kommt man neu in ein Revier ist das natürlich erst mal gar nicht so leicht.

Bezüglich der Dauer kann ich dir sagen dass ich von Jägern weiß die Bundesforstreviere über 20 Jahre und länger hatten.

Alles in allem ist mir so ein Vertrag lieber als eine reguläre Pacht, der Preis ist halt entsprechend eher hoch angesiedelt.
Dafür kommt im Prinzip nichts mehr dazu (kein Futter, kein Wildschaden, etc.).

Angebote der Bundesforste findest du hier: http://www.bundesforste.at/produkte-lei ... viere.html
So ein Revier zu bekommen ist aber das eigentlich Schwierige, bei uns waren sehr viele Leute dran und nur durch einen recht engagierten Einheimischen bin ich dort zu einem Revier gekommen.

Bei Fragen einfach melden.

mfg
Michael
Zuletzt geändert von Lindenwirt am Di 25. Okt 2016, 10:47, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Revier pachten

Beitrag von Coolhand1980 » Di 25. Okt 2016, 11:30

Warum keine Kirrung? Wie soll man dann den Sauen nachstellen?

Danke für die Infos jedenfalls!

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Re: Revier pachten

Beitrag von Mindfreeq » Di 25. Okt 2016, 11:39

Ist vielleicht jemand so nett und erklärt mir bitte was eine "kirrung" ist?
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Re: Revier pachten

Beitrag von BigBen » Di 25. Okt 2016, 11:41

Das ist ein gut einsehbarer Platz an dem man Futter platziert und damit Wild - insbesondere Wildschweine - anlockt und denen dann dort z.B. von einem Hochstand aus auflauert. Ist eine relativ effiziente Form der Schwarzwildbejagunder, anders ist Sauen fast nicht beizukommen.
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Re: Revier pachten

Beitrag von Lindenwirt » Di 25. Okt 2016, 11:43

Wir haben heuer 2 Sauen am Tag erlegt, ganz ohne Kirrung. Einmal haben heuer ein paar Sauen neben mir gekämpft, leider aber in der Dickung, das wäre fast die dritte Sau geworden. :)
Ankirren ist nicht erlaubt weil die Bundesforste hier einfach keine Sauen haben wollen. (Wildschaden, leerräumen des Auerhahngeleges, etc.) Wenn man jetzt viel kirrt zieht man die Sauen zwangsweise bei einem zusammen, das soll nicht passieren.

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Re: Revier pachten

Beitrag von Mindfreeq » Di 25. Okt 2016, 11:44

Ahhh verstehe... Danke dir.
Hört sich effizient an, aber auch ein wenig gemein :D
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Re: Revier pachten

Beitrag von Lindenwirt » Di 25. Okt 2016, 11:46

Mindfreeq hat geschrieben:Ist vielleicht jemand so nett und erklärt mir bitte was eine "kirrung" ist?

Als Zusatzinfo vielleicht noch. Eine Saukirrung ist keine Fütterung, sie dient nur dem Anlocken. Es gibt definierte Obergrenzen der Futtermenge (gerade ein kg) bei Schwarzwild, die Kirrung muss angemeldet werden, es darf in einem gewissen Gebiet nur eine Kirrung sein, usw. Es sind also recht strikte Auflagen einzuhalten.

Hier steht mehr:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20000314

§ 2
Fütterungsverbot

(1) Das Füttern von Rotwild ist vom 16. Mai bis zum 15. Oktober, das Füttern von Rehwild vom 16. Mai bis zum 15. September verboten. (Anm: LGBl.Nr. 91/2012)

(2) Die Kirrung sämtlichen Schalenwildes mit Ausnahme des Schwarzwildes ist verboten. In Jagdgebieten oder Jagdgebietsteilen, in denen Rotwild als Standwild oder häufig als Wechselwild auftritt, sind Rehwildfütterungen rotwilddicht einzuzäunen. Dazu sind stehende Sprossen mit einem Zwischenraum von 19 cm zu verwenden. (Anm: LGBl.Nr. 91/2012)

(3) Zur Kirrung von Schwarzwild dürfen pro angefangene 200 Hektar maximal eine Kirrstelle, höchstens jedoch zehn pro Jagdgebiet eingerichtet werden. In Jagdgebieten unter 200 Hektar sind nicht mehr als zwei Kirrstellen zulässig. Bei jeder Kirrstelle darf höchstens ein Kilogramm artgerechtes Futtermittel pro Tag ausgebracht werden, wobei zu keinem Zeitpunkt mehr als ein Kilogramm vorliegen darf. Kirrautomaten oder ähnliche Einrichtungen, wie beispielsweise Rollfässer, müssen so beschaffen sein, dass sie dieser Anforderung entsprechen. Futtermittel sind so auszubringen, dass sie für andere Schalenwildarten nicht erreichbar sind (zB Bodenkirrung mit Pfahleisen und Abdeckung, Rollfass). (Anm: LGBl.Nr. 91/2012)

(4) Im Bereich der Kirrung muss mindestens eine geeignete jagdliche Einrichtung zur Abschussdurchführung vorhanden sein. (Anm: LGBl.Nr. 91/2012)

(5) Die Anlage von Kirrstellen bedarf der Zustimmung der Eigentümerinnen bzw. der Eigentümer der im Umkreis von 100 Metern gelegenen Grundstücke. Befindet sich die Kirrstelle in einem Abstand von weniger als 100 Meter zur Jagdgebietsgrenze, ist auch die Zustimmung der bzw. des Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdgebiets erforderlich. (Anm: LGBl.Nr. 91/2012)

(6) Kirrstellen sind vor ihrer Anlage der Bezirksverwaltungsbehörde unter Angabe der Grundstücksnummern, der Katastralgemeinde und unter Anschluss eines entsprechenden Lageplans sowie der erforderlichen Zustimmungserklärungen zu melden. (Anm: LGBl.Nr. 91/2012)
Zuletzt geändert von Lindenwirt am Di 25. Okt 2016, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.

nominus
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Re: Revier pachten

Beitrag von nominus » Di 25. Okt 2016, 17:39

Hallo,

Der Vorteil des Grundeigentümers ist, dass er flexibler in der Auswahl der Jäger ist.
Sollten die Ausgeher die Jagdstrategie nicht umsetzen dann braucht der Vertrag nicht verlängert werden.

Der Vorteil für den Jäger:
Er muss keine Kaution bei der BH hinterlegen.
Die zeitliche und finanzielle Bindung ist kleiner. Was in Zeiten wie diesen eine Flexibilität ermöglicht.
Sollte dir Geld und Lust ausgehen dann ist aufgeben einfacher.

Lg
Nominus
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Re: Revier pachten

Beitrag von Schuttwegraeumer » Mi 26. Okt 2016, 08:33

Was ist eigentlich bei den Bundesforsten mit "Zu erwartender Abschuss pro Jahr" gemeint?
Sind das die Abschüsse die der Vergeber erwartet oder was der Jäger realistisch erwarten kann?

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Re: Revier pachten

Beitrag von Lindenwirt » Mi 26. Okt 2016, 09:18

Hallo, ich glaube hier beziehen sie sich auf den Durchschnitt der letzten Jahre. Bei Vertragsabschluss wird der Mindestabschuss aber neu in Form eines verpflichtenden Abschussplans erstellt. Dieser ist dann Vertragsbestandteil. Kahlwild darf in gewissen Gebieten (oder besser gesagt soll) aber überschossen werden da dort einfach zu viel Rotwild vorkommt. Der zu erwartende Abschuss ist einfach als Richtwert für Interessenten des Reviers zu verstehen, macht ja Sinn das zu wissen.

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