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Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 13:48
von BullsEye
WaffenG (Anm.: Bundesgesetz)
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder
eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem
geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen,
bei sich hat (Transport).

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 14:24
von Markus_H
wolpertinger hat geschrieben:Eines würd mich noch interessieren: ich darf im Rahmen der Jagdausübung eine Langwaffe der Kat. C und D (ohne WP) in meinem Revier führen! Wenn ich jetzt außerhalb meines Revieres die die Langwaffe in die Hand nehme, lade und dann schieße führe ich die Waffe!
Im Übrigen sind das von deinen befragten Herren auch nur Meinungen und wenig handfestes...etwas Handfestes liegt dann vor wenn es ein Gerichtsurteil gibt und man sich nach einem Urteil richten kann! Leider find ich oben besagten Artikel nicht mehr wo so ein Fall vor Gericht landete!
Wie schon einmal erwähnt....vor Gericht und auf hoher See....


Waffengesetz 1996 hat geschrieben:Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D
§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die

1.Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;

2.im Besitzeiner gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen


Wo hört die Jagdwaffe auf und wo fängt das restliche Kat C&D Zeugs an? :headslap:

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 15:54
von Hane
Gewo: ich befürchte die Erlaubnis zum geben von Fangschüssen für Polizeibeamte kann schnell zu einer Weisung werden.
Ich kann mir vorstellen, damit hätten einige Beamte ein großes Problem, nicht jeder möchte/kann das.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 16:04
von gewo
wolpertinger hat geschrieben:Eines würd mich noch interessieren: ich darf im Rahmen der Jagdausübung eine Langwaffe der Kat. C und D (ohne WP) in meinem Revier führen! Wenn ich jetzt außerhalb meines Revieres die die Langwaffe in die Hand nehme, lade und dann schieße führe ich die Waffe!


das ist nicht richtig

schau ins waffengesetz
du darfst die langwaffe geladen auch am weg von und zum revier fuehren ohne WP

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 16:05
von gewo
Hane hat geschrieben:Gewo: ich befürchte die Erlaubnis zum geben von Fangschüssen für Polizeibeamte kann schnell zu einer Weisung werden.
Ich kann mir vorstellen, damit hätten einige Beamte ein großes Problem, nicht jeder möchte/kann das.


da hast du recht

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 16:45
von BigBen
In Deutschland darf die Polizei verunfalltes Wild mit einem Fangschuss erlösen, oder? Oder das nur wenn Gefahr in Verzug ist weil das Tier z.B. wieder auf die Fahrbahn laufen könnte oder Ähnliches? Wer von unseren deutschen Freunden weiss dazu mehr?

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 17:37
von kuni
gewo hat geschrieben:die exekutive ist vor ort
fuer die faelle in denen der jahdausuebungsberechtigte nicht erreichbar ist oder er nicht in einer vernuenftigen zeitspanne vor ort sein kann ..... warum darf das die exekutive nicht "erledigen"?


Zum x. mal

Die Polizei darf - nur sie wollen nicht. Also gibt es eine Dienstanweisung es nicht zu machen.

SIE WOLLEN NICHT (und mit Sie ist nicht der einzelne Beamte gemeint - sondern zumindest in der Stmk. das Landespolizeikommando)

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 18:00
von RBM
gewo hat geschrieben:
wolpertinger hat geschrieben:Eines würd mich noch interessieren: ich darf im Rahmen der Jagdausübung eine Langwaffe der Kat. C und D (ohne WP) in meinem Revier führen! Wenn ich jetzt außerhalb meines Revieres die die Langwaffe in die Hand nehme, lade und dann schieße führe ich die Waffe!


das ist nicht richtig

schau ins waffengesetz
du darfst die langwaffe geladen auch am weg von und zum revier fuehren ohne WP

Gem . Waffengesetz aber du könntest beim Führen in einem fremden Revier mit dem jeweiligen Jagdgesetz in Konflikt geraten

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 19:32
von DerDaniel
@Ben: Einige deutsche Landesjagdgesetze sehen das Erlösen durch die Polizei oder dritte explizit vor, z.B. § 34 LJG RP
    (4) Wird krankes oder verletztes Wild aufgefunden und ist zu besorgen, dass dieses nicht gesund gepflegt werden kann, so ist die auffindende Person berechtigt, dieses Tier vor Ort fachgerecht zu töten oder töten zu lassen. Töten darf ein Tier nur, wer im Besitz eines auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdscheines ist oder über eine beruflich erworbene Fachkenntnis zum tierschutzgerechten Töten von Tieren verfügt.

    (5) Die Ordnungsbehörden sind berechtigt, Personen, die im Besitz eines auf ihren Namen lautenden gültigen Jagdscheines sind, mit deren Einwilligung zum Töten von Wild, das die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet, heranzuziehen. Die herangezogene Person haftet für in diesem Zusammenhang von ihr verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat Anspruch auf Erstattung ihrer durch die Heranziehung entstandenen Aufwendungen durch die Ordnungsbehörde.

Re: RE: Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Do 19. Jan 2017, 19:47
von wolpertinger
RBM hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
wolpertinger hat geschrieben:Eines würd mich noch interessieren: ich darf im Rahmen der Jagdausübung eine Langwaffe der Kat. C und D (ohne WP) in meinem Revier führen! Wenn ich jetzt außerhalb meines Revieres die die Langwaffe in die Hand nehme, lade und dann schieße führe ich die Waffe!


das ist nicht richtig

schau ins waffengesetz
du darfst die langwaffe geladen auch am weg von und zum revier fuehren ohne WP

Gem . Waffengesetz aber du könntest beim Führen in einem fremden Revier mit dem jeweiligen Jagdgesetz in Konflikt geraten

Ja...ich brachte das durcheinander!!

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Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:32
von unicornfirearms
Auch das "Führen in einem fremden Revier" kommt hier eher nicht zur Geltung, da es sich in 99% der Fälle um einen Hauptverkehrsweg handelt, wo kein beabsichtigtes "durchstreifen" eines Fremden Jagdgebietes vorliegt.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:36
von unicornfirearms
gewo hat geschrieben:
wolpertinger hat geschrieben:Eines würd mich noch interessieren: ich darf im Rahmen der Jagdausübung eine Langwaffe der Kat. C und D (ohne WP) in meinem Revier führen! Wenn ich jetzt außerhalb meines Revieres die die Langwaffe in die Hand nehme, lade und dann schieße führe ich die Waffe!


das ist nicht richtig

schau ins waffengesetz
du darfst die langwaffe geladen auch am weg von und zum revier fuehren ohne WP


Na klar führt er die Waffe - aber er ist lt. Waffengesetz dazu berechtigt.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 08:41
von Ares
Wäre es nicht besser, wenn für ein Revier sagen wir einmal 3 Notrufnummern von ansässigen Jägern bei der Exekutive auflägen? Einer wird erreichbar sein und wenn der verhindert ist, kennt er/sie sicher 5 weitere Jäger aus dem Revier die rascher vor Ort wären.
Dann bräuchte bestehendes Recht nicht gebeugt oder gebrochen werden und jeder hätte nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 09:17
von gewo
Ares hat geschrieben:Wäre es nicht besser, wenn für ein Revier sagen wir einmal 3 Notrufnummern von ansässigen Jägern bei der Exekutive auflägen?


ist mir auch recht

nach meinem empfinden nach ist es moralisch unpassend und strategisch unguenstig wenn die jaegerschaft sich bei dieser bestehenden situation auf die rechtslage zurueckzieht und das thema einfach ausblendet

ist es sicher nicht erforedrlich telefonketten, rettungsketten oder lichterketten oder was auch immer fuer jedes stueck fallwild zu organisieren

aber eine rechtslage die es nicht nur zu befuerchten laesst sondern die geradezu darauf abstellt dass verletztes wild stundenlang im strassengraben liegt weil in wirklichkeit der einzige (!) der dafuer per gesetz zustaendig gemacht wurde rd gar kein gesteigertes interesse hat es zu bergen (trophae zweifelhaft, fleisch nicht verwertbar) ist nicht zufriedenstellend

es ist eine reine frage der zeit bis mal zufaellig ein ideologisch einschlaegiger medienmensch in die situation kommt  .... und wenn dann noch ein paar zufaelle zusammenkommen, so wie es halt immer wieder mal passiert ... hast dann in zuzkunft auf 3-sat statt der space-night oder der rail-night in zukunft die fear-night (die qualen-nacht) laufen: stundenlange statische filmaufnahmen von einem langsam qualvoll versterbenden "bambi" im strassengraben, unterbrochen von filmaufnahmen des zustaendigen jagdaufsichtsorgangs beim feiern im wirtshaus, unterlegt mit jagdlicher blasmusik

muss man wirklich auf sowas warten statt eine situation mit der eigentlich eh kein mensch zufrieden sein kann anstaendig zu loesen?

Re: Wild durch Auto verletzt

Verfasst: Fr 20. Jan 2017, 09:49
von unicornfirearms
Ares hat geschrieben:Wäre es nicht besser, wenn für ein Revier sagen wir einmal 3 Notrufnummern von ansässigen Jägern bei der Exekutive auflägen? Einer wird erreichbar sein und wenn der verhindert ist, kennt er/sie sicher 5 weitere Jäger aus dem Revier die rascher vor Ort wären.
Dann bräuchte bestehendes Recht nicht gebeugt oder gebrochen werden und jeder hätte nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.


Normalerweise ist das eh so (zumindest in unserer Gegend). Aber was ist schon normal.