ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

.223 HA - jagdliche Eignung

Weidmannsheil! Jagdprüfung, Jagderlebnisse, Ausrüstung und alles was sonst zur Jagd gehört.
chris01
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 429
Registriert: Mi 23. Mär 2016, 17:33

Re: .223 HA - jagdliche Eignung

Beitrag von chris01 » Do 23. Mär 2017, 23:39

Abseits der technischen, optischen und juristischen Punkte möchte ich noch die Weidgerechtigkeit anführen.
Jagdmunition ist für das schnelle töten gedacht - "Kriegs/Sport/SV"-Munition eben nicht. Vollmantel werde ich bei der Jagd nur in wenigen Ausnahmen verwenden können.
Beste Grüße
Christoph

Machina
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 148
Registriert: Mi 13. Aug 2014, 00:18

Re: .223 HA - jagdliche Eignung

Beitrag von Machina » Fr 24. Mär 2017, 07:59

Von Schützen in Deutschland hab ich es schon öfters gehört das sie mit allerlei AR Derivaten (eher AR.10 in .308 aber auch .223) jagen. Die Jäger dort argumentieren das vor allem mit der Möglichkeit eines schnellen Nachschusses wenn der erste nicht sitzt. Magazinbegrenzer auf 2 Schuss haben sie dort so weit ich weiß auch.

Also technisch möglich ist es auf jeden Fall. Das Wild selbst wird kaum einen Unterschied merken aus welcher Waffe das Geschoss kam.

Ist aber nur Weitergabe von Hörensagen keine persönliche Erfahrung und hat nichts mit der rechtlichen Situation in Österreich zu tun.

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5117
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: .223 HA - jagdliche Eignung

Beitrag von Incite » Fr 24. Mär 2017, 10:11

Hane hat geschrieben:In NÖ würde schon "die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden" einen Ausschluss der AUG Z bedeuten, zumindest könnte es so ausgelegt werden und würde auch im Aufseherkurs so erklärt.

§ 95
Verbote sachlicher Art
(1) Alle nicht-selektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere ist es verboten:
1.
bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;


Ein Verbot vom AUG hätte ich daraus jetzt nicht heraus gelesen da ja das Magazin auf 2 Schuss begrenzt wird :think:

@Chris01: meinen HA ist egal ob ich Jagdmunition oder VM Munition verschieße. VM Munition ist bis auf ein paar Ausnahmen auch jagdlich nicht erlaubt.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: .223 HA - jagdliche Eignung

Beitrag von rhodium » Fr 24. Mär 2017, 21:12

Ich denke man kann mit einem modernen HA Wild genauso weidgerecht erlegen, wie mit einer gewöhnlichen Jagdwaffe.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: .223 HA - jagdliche Eignung

Beitrag von piefke » Sa 15. Apr 2017, 15:04

Seit der Gesetzes Änderung im November in DE können sich 3 Schuss in der Waffe befinden 3+0 oder 2+1 , eine Begrenzung des Magazins ist nicht mehr erforderlich .

Antworten