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Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

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kuni
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Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von kuni » Fr 9. Jun 2017, 15:15

heutiger Newsletter des StAJV (Steirischer Aufsichtsjäger-Verband)

Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Der Waffenrechtsexperte und Jurist Dr. Raoul Wagner erreichte durch eine Beschwerde beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof ein richtungsweisendes Urteil für alle Jagdaufseher.

Durch diesen juristischen Erfolg, ist es nun allen Jagdaufsehern in Österreich möglich, einen Waffenpass zu erhalten, wenn dies laut dem jeweiligen Landesjagdgesetz zulässig ist. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass das Österreichische Waffengesetz als Bundesgesetz, die Landesjagdgesetze bei der Vergabe von Waffenpässen unbedingt respektieren muss.

Ausschlaggebend für diesen Beschluss war die Verweigerung der Ausstellung eines Waffenpasses für einen Aufsichtsjäger durch die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, worüber JagdundNatur.TV bereits 2016 berichtet hat.

Aufgrund dessen, dass der Jagdschutz nur waidgerecht und sicher mit einer Kurzfeuerwaffe ausgeübt werden kann, ist dieses Urteil auch für alle Jagdschutzorgane in den einzelnen Revieren relevant, das Führen einer Waffe der Kategorie B erfordert einen Waffenpass.

Der Rechtanwalt Dr. Raoul Wagner erläutert im Studiogespräch ausführlich, wie sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes auch auf andere Waffenbestimmungen auswirken wird, so diese in in einem Landesjagdgesetz Rechtskraft erlangt haben. Dieses Urteil ist ein juristischer Meilenstein für die Jagd in Österreich.
terreich.

9. Juni 2017 +++ Jagd Aktuell - Waffenrecht +++ Exklusiv bei JagdundNatur.TV +++

http://www.jagdundnatur.tv/episode/Waffenpass_fuer_Jagdaufseher

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Blekova
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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Blekova » Fr 9. Jun 2017, 16:23

Im Bundesland Kärnten war dies immer schon der Fall. Ein vereidigtes Jagdschutzorgan bekommt einen für die Tätigkeit des Jagdschutzdienstes für das jeweilige revier, wo er eben vereidigt ist einen eingeschränkten Waffenpass. Das heißt, im Revier Waffenpass, außerhalb des Revieres WBK.

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von gewo » Fr 9. Jun 2017, 17:28

Blekova hat geschrieben:Im Bundesland Kärnten war dies immer schon der Fall. Ein vereidigtes Jagdschutzorgan bekommt einen für die Tätigkeit des Jagdschutzdienstes für das jeweilige revier, wo er eben vereidigt ist einen eingeschränkten Waffenpass. Das heißt, im Revier Waffenpass, außerhalb des Revieres WBK.


das ist so nicht rechtlich ok

ein einschraenkung eines WP auf einen ort oder einen zeitraum ist nicht zulaessig
dazu gibt es VFGH urteile
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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Bell » Fr 9. Jun 2017, 18:00

gewo hat geschrieben:
Blekova hat geschrieben:Im Bundesland Kärnten war dies immer schon der Fall. Ein vereidigtes Jagdschutzorgan bekommt einen für die Tätigkeit des Jagdschutzdienstes für das jeweilige revier, wo er eben vereidigt ist einen eingeschränkten Waffenpass. Das heißt, im Revier Waffenpass, außerhalb des Revieres WBK.


das ist so nicht rechtlich ok

ein einschraenkung eines WP auf einen ort oder einen zeitraum ist nicht zulaessig
dazu gibt es VFGH urteile

naja, aber er wird ja eigentlich auf den "dienst als jagdschutzorgan" eingeschränkt, oder?
und "im dienst" kann er doch nur im eigenen revier sein, oder seh ich das falsch?
also WP eingeschränkt auf eine tätigkeit, die wiederum eingeschränkt auf ein revier ist.


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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von gewo » Fr 9. Jun 2017, 18:22

Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Blekova hat geschrieben:Im Bundesland Kärnten war dies immer schon der Fall. Ein vereidigtes Jagdschutzorgan bekommt einen für die Tätigkeit des Jagdschutzdienstes für das jeweilige revier, wo er eben vereidigt ist einen eingeschränkten Waffenpass. Das heißt, im Revier Waffenpass, außerhalb des Revieres WBK.


das ist so nicht rechtlich ok

ein einschraenkung eines WP auf einen ort oder einen zeitraum ist nicht zulaessig
dazu gibt es VFGH urteile

naja, aber er wird ja eigentlich auf den "dienst als jagdschutzorgan" eingeschränkt, oder?
und "im dienst" kann er doch nur im eigenen revier sein, oder seh ich das falsch?
also WP eingeschränkt auf eine tätigkeit, die wiederum eingeschränkt auf ein revier ist.

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er wird auf die "eigenschaft" als jagdschutzorgan eingeschraenkt
solange er vereidigt ist darf er fuehren

auf eine eigenschaft oder eine funktion oder eine befaehigung darf eingeschraenkt werden
nicht aber auf einen ort oder einen zeitraum
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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von DutyOne5o » Fr 9. Jun 2017, 19:49

Bell hat geschrieben:naja, aber er wird ja eigentlich auf den "dienst als jagdschutzorgan" eingeschränkt, oder?
und "im dienst" kann er doch nur im eigenen revier sein, oder seh ich das falsch?
also WP eingeschränkt auf eine tätigkeit, die wiederum eingeschränkt auf ein revier ist.


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das wäre ja insofern total unpraktikabel, wenn das jagdschutzorgan irgendwo unterwegs ist (einkaufen od was auch immer) und wird zu einem wildunfall gerufen müsste er ja erst nach hause fahren um die waffe zu holen.

bzw. müsste er ja die waffe im geschlossenen behältnis zum revier transportieren und erst dann darf er im revier führen .



"ein einschraenkung eines WP auf einen ort oder einen zeitraum ist nicht zulaessig
dazu gibt es VFGH urteile"
deshalb darf diese einschränkung nicht sein , seh ich das so richtig ?
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Bell » Sa 10. Jun 2017, 15:20

ja, aber genau so sind ja die "alten" WP der jäger auch eingeschränkt (hab so einen WP gesehen, also nicht nur hörensagen).
natürlich unpraktisch, aber so is es halt.


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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Holadrio » Sa 10. Jun 2017, 18:42

die "alten" WP (meiner ist aus 1991) wurden überhaupt nicht eingeschrenkt. Wenn du Aufsichtsjäger warst, hast du auf Ansuchen bei deiner BH einen WP bekommen. Ein in irgend einer Weise eingeschrenkter WP wäre für mich als Hundeführer bei Nachsuchen sowieso unnütz. Sobald ich einmal nicht beeidet würde, müßte ich meine Tätigkeit einstellen. Und eine örtliche oder zeitliche Einschrenkung ?
.... verletztes Wild kennt keine Reviergrenzen und keine gewissen Zeiten.

Einzige mögliche Einschrenkung die für mich in Ordnung wäre: Wenn ich keine Jagdkarte löse, fällt der Bedarf für den WP weg da ich die Jagd nicht ausüben kann.

LG

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Bell » Sa 10. Jun 2017, 19:22

Holadrio hat geschrieben:Sobald ich einmal nicht beeidet würde, müßte ich meine Tätigkeit einstellen

Also bist du Jagdaufseher? :think:
Ich meinte alte WP von "normalen" Jägern.
Der, den ich gesehen habe, war von 1997, also NACH der Änderung des WaffG.
Deiner ist also noch aus der guten, alten Zeit.
Ich hab auch wen in der Familie, der als "normaler" Jäger einen uneingeschränkten WP bekommen hat.
Aber halt im Jahr 1973. :roll:

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von hari » Sa 10. Jun 2017, 19:48

wird interessant wie sich das auf die Schalldämpfer auswirkt. Die sind ja z.B. im St. Jagdgesetz seit der letzten Novellierung auch erlaubt.

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Bell » Sa 10. Jun 2017, 19:58

gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
das ist so nicht rechtlich ok

ein einschraenkung eines WP auf einen ort oder einen zeitraum ist nicht zulaessig
dazu gibt es VFGH urteile

naja, aber er wird ja eigentlich auf den "dienst als jagdschutzorgan" eingeschränkt, oder?
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also WP eingeschränkt auf eine tätigkeit, die wiederum eingeschränkt auf ein revier ist.

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er wird auf die "eigenschaft" als jagdschutzorgan eingeschraenkt
solange er vereidigt ist darf er fuehren

auf eine eigenschaft oder eine funktion oder eine befaehigung darf eingeschraenkt werden
nicht aber auf einen ort oder einen zeitraum


Ich weiß schon wieder, wo der Knackpunkt war:
Der WP wurde natürlich auf "die Ausübung der Jagd" eingeschränkt!!
Und die Jagd darf man natürlich nur dort ausüben, wo man die Berechtigung dazu hat, also "im eigenen Revier".
Somit ist der WP nur indirekt auf einen Ort eingeschränkt und eigentlich auf die Funktion "Jagdausübender".

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von eXistenZ » Sa 10. Jun 2017, 21:49

Eine Einschränkung des WP auf das Jagdrevier ist gegen das Gesetz.
ABER wenn einem eine Einschränkung in den WP eingetragen wird, obwohl das eigentlich nicht rechtens ist, wird diese Einschränkung, sofern man keinen Einspruch einlegt, gültig. Ich weiß, klingt pervers.

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Holadrio » So 11. Jun 2017, 11:37

Hallo Bell!

Die Jagd kann ich auch außerhalb meines "eigenen" Revieres ausüben. Ich brauche nur die notwendige Jagdkarte (für das Bundesland oder auch Ausland) und eine Berechtigung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z.B. Einladung des Pächters oder Eigenjagdbesitzers) oder einen Ausgangsschein. Sonst könnte niemand der kein "eigenes" Revier hat die Jagd ausüben. Nur wenn ich Pächter, Mitpächter oder Eigenjagdbesitzer bin, ist es "mein" Revier.
Aufsichtsjäger kann ich nur in dem Revier sein, für welches ich "bestellt" (vereidigt) wurde. Das muss aber der Pächter / Eigenjagdbesitzer beantragen. Das muss auch nicht "mein" Revier sein. Er "bestellt" mich als Aufsichtsjäger für "sein" Revier.

Ob jeder Jäger einen WP bekommen soll ist eine andere Sache. Dazu möchte ich nichts sagen. Wenn jemand eine Aufsichtsjägerprüfung erfolgreich ablegt, soll er auch das Recht auf einen WP haben. Sollte er dann keine Jagdkarte mehr lösen, kann auch der WP, im Zusammenhang mit der Jagdausübung, entfallen. Denn ohne gültiger Jagdkarte kann ich sowieso keine Jagd ausüben.

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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Bell » So 11. Jun 2017, 12:37

Ja, das hab ich falsch geschrieben.
Natürlich auch auf Einladung, weil dann ist man ja auch "zur Jagd berechtigt".


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Re: Verwaltungsgericht: Jagdaufseher haben Anspruch auf Waffenpass

Beitrag von Holadrio » So 11. Jun 2017, 13:17

Nichts für ungut Bell,
sollte bestimmt keine Belehrung sein, eher eine Information für alle Nicht - Jäger die es interessiert.
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