Wir wollen versuchen unser Schwarzwild auch auf diese Art zu reduzieren, ich finde aber fast nur nicht NÖ konforme Fallen auf amerikanischen Seiten.
Ich würde es begrüßen in diesem Thread keine Diskussionen über die weidgerechtigkeit von Frischlingsfallen zu sehen.
NÖ Jagdgesetz § 92 hat geschrieben:Fangen von Wild, Verbot von Fallen
(1) Das Verwenden von Fallen und anderen Selbstfangvorrichtungen im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme von Kastenfallen zum Lebendfang von Haarraubwild und Schwarzwild verboten.
NÖ Jagdverordnung § 30 hat geschrieben:Kastenfallen für Schwarzwild
(1) Kastenfallen für den Lebendfang von Schwarzwild sind Fanggeräte, deren Fangraum aus Holzbrettern, Metallgitterstäben, oder anderen Materialien mit gleichwertiger Festigkeit bestehen, die in einem Abstand von 3 bis 5 cm angeordnet sind. Sie müssen mit einem Boden versehen sein. Die Beschaffenheit der Fangtore und deren Auslösemechanismus muß gewährleisten, dass nur Frischlinge gefangen werden.
(2) Kastenfallen für den Lebendfang von Schwarzwild müssen so beschaffen sein, dass die Tiere unversehrt gefangen werden.
(3) Der Fangraum der geschlossenen Kastenfalle muß mindestens 95 cm breit und hoch und mindestens 165 cm lang sein.