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Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

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the_law
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Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von the_law » Sa 11. Nov 2017, 15:30

Als nicht Jaga :D würde mich interessieren, weil ichs in den Jagdgesetzen nicht gefunden oder überlesen habe, ob die Jagdsausübung in Österreich mit Selbstladern in Kugel und oder Schrot auf Landes oder Bundeseben verboten oder erlaubt ist und wenn ja mit welchen Auflagen.

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Th3Z0ne
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Re: Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von Th3Z0ne » Sa 11. Nov 2017, 15:33

Ich hab von nem Jungjäger zumindest für NÖ erfahren dass du hier wohl max ein Magazin mit 2 Schuss haben darfst. Also 1+2 is max.
Aber die bösen bösen bösen Blicke hat er ned ausgehalten -> hat sich jetzt irgendeine Blaser gekauft.
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Hane
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Re: Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von Hane » Sa 11. Nov 2017, 15:38

§ 95
Verbote sachlicher Art
(1) Alle nicht-selektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere ist es verboten:
1.
bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;

Au den NÖ Landesjagdgesetz

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Re: Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von jagawirth » Sa 11. Nov 2017, 16:21

Grundsätzlich regeln das die einzelnen Landesjagdgesetze. Meist mit einer Beschränkung was die Magazinkapazität angeht.
Zusätzlich spielt das Waffengesetz insofern hinein, weil man dafür einen Waffenpass braucht. (klar, weil Kat. B)

lg
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

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Re: Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von Markus_H » Sa 11. Nov 2017, 21:19

jagawirth hat geschrieben:Zusätzlich spielt das Waffengesetz insofern hinein, weil man dafür einen Waffenpass braucht. (klar, weil Kat. B)

Interessant in der Hinsicht ist auch der §19. Theoretisch bestünde auch die Möglichkeit eigentlich Kat. B ausnehmen zu lassen (in Utopien halt..).
Waffengesetz hat geschrieben:Definition

§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.

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Re: Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von MauserM03 » So 12. Nov 2017, 08:45


(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.


Welche wären das? Gibts da eine Liste?
Nehme an S303 etc.
...und da bräuchte man keinen WP zum führen?

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Re: Jagd mit Selbstlader, Landes oder Bundesgesetz?

Beitrag von gewo » So 12. Nov 2017, 13:08

MauserM03 hat geschrieben:

(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbände Schußwaffen gemäß Abs. 1 einer bestimmten Marke und Type, sofern für diese jagdlicher Bedarf besteht, mit Verordnung von der Genehmigungspflicht auszunehmen, sofern es sich dabei nicht um Faustfeuerwaffen handelt und die Schußwaffe nur mit einem Magazin oder Patronenlager verwendet werden kann, das nicht mehr als drei Patronen aufnimmt.


Welche wären das? Gibts da eine Liste?
Nehme an S303 etc.
...und da bräuchte man keinen WP zum führen?


der oesterreichische jagdverband hat seit dem das 1996 im gesetz steht nie eine marke oder type bekannt gegeben.
mit der kommenden gesetzesaenderung wird dieser gesetzesteil (daher) wohl auch wieder wegfallen ...
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