Schnittbrot hat geschrieben:Zählt in Österreich daher zum nicht jagbaren Wild
...ganz falsch! Der Wolf ist jagdbares Wild in Ö (zumindest bei mir in OÖ)
Schnittbrot hat geschrieben:Zählt in Österreich daher zum nicht jagbaren Wild
Welche Tiere sind Wild, welche jagbares Wild? (§3), Folgende wildlebenden Tiere sind vom Geltungsbereich des NÖ JG umfasst (Wild): Haarwild: [...] Das angeführte Haarwild ist jagbar, ausgenommen sind jedoch: Bär, Luchs, Wolf, Fischotter und Wildkatze.
sandman hat geschrieben:Na da ist schlecht formuliert, aber der Wolf, genauso wie der Bär, zählt zum jagdbaren Wild, das ganzjährig geschont ist. Das hat den Vorteil, dass die Jägerschaft sich um eventuelle Populationen kümmern muss (Hege). Und das ist gut so, denn irgendeinen Typen von VGT oder von anderen "Tierschutz"-Organisationen habe ich noch nie im Wald bei der Hege gesehen.
Grüße
Sandman
Was zum Beispiel ist dann nicht jagbares Wild (NÖ)?buckshot hat geschrieben:sandman hat geschrieben:Na da ist schlecht formuliert, aber der Wolf, genauso wie der Bär, zählt zum jagdbaren Wild, das ganzjährig geschont ist. Das hat den Vorteil, dass die Jägerschaft sich um eventuelle Populationen kümmern muss (Hege). Und das ist gut so, denn irgendeinen Typen von VGT oder von anderen "Tierschutz"-Organisationen habe ich noch nie im Wald bei der Hege gesehen.
Grüße
Sandman
und umgekehrt habe ich es auch so verstanden, dass zB schäden durch nicht jagdbares wild nicht als wildschäden gewertet werden = wenn nicht jagdbar, keine verantwortung seitens jägerschaft...
pointi2009 hat geschrieben:jagdbares wild ist ja taxativ aufgelistet.. alles andere ist nicht jagdbares wild.
zB: Singvögel wenn mich nicht alles täuschen sollte