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Änderungen Waffengesetz für Jäger

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hari
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 14:40

Ja, WP bleibt natuerlich in Kraft.

jagawirth
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 14:41

Radetz hat geschrieben:Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?

Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Friodur » Mo 8. Okt 2018, 14:44

@ Hari. Ich habe einen WP und hab meine WBK aus jagdlichen Gründen erweitert. Trotzdem musste ich glaubhaft machen wofür (Fachartikel zu Fallenjag, Krähenjagd, etc.). Wennst Material für deinen Antrag nächstes Jahr brauchst, kannst von mir die Unterlagen dazu haben. Ich weiß was in Graz durchgeht. :mrgreen: Ist zwar eine Menge Papier, aber was macht man nicht alles für eine Erweiterung........
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von MikeD » Mo 8. Okt 2018, 15:24

jagawirth hat geschrieben:
Radetz hat geschrieben:Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?

Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.

Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.

Hat man z.B. einen WP mit 2 Plätzen für HA und z.B. Glock + 33er Magazin und eine WBK für einen Revolver, darf man künftig zwar die Glock wie bisher führen, mit dem Revolver (Kat. B) muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).

Im schlimmsten Fall könnte einem sogar wegen unerlaubtem Führen des Revolvers ausserhalb der Jagdausübung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden...

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Radetz » Mo 8. Okt 2018, 15:30

MikeD hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:
Radetz hat geschrieben:Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?

Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.

Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.

Hat man z.B. einen WP mit 2 Plätzen für HA und z.B. Glock + 33er Magazin und eine WBK für einen Revolver, darf man künftig zwar die Glock wie bisher führen, mit dem Revolver (Kat. B) muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).

Im schlimmsten Fall könnte einem sogar wegen unerlaubtem Führen des Revolvers ausserhalb der Jagdausübung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden...


Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....
Für Glock bzw. HA "Jagdlich" sehe ich keinen Bedarf für die Neuaustellung

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 15:33

Ich gehe davon aus, dass die entsprechende Zeile im WP dann lautet: xy ist berechtigt 2 Waffen der Kat. A oder Kat. B zu führen (erwerben, bla bla bla)
Oder denkst du nicht?
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 15:35

Friodur hat geschrieben:Wennst Material für deinen Antrag nächstes Jahr brauchst, kannst von mir die Unterlagen dazu haben.

Da sag ich kraeftig WMD :-)

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von kuni » Mo 8. Okt 2018, 15:35

Radetz hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.

Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.

Hat man z.B. einen WP mit 2 Plätzen für HA und z.B. Glock + 33er Magazin und eine WBK für einen Revolver, darf man künftig zwar die Glock wie bisher führen, mit dem Revolver (Kat. B) muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).

Im schlimmsten Fall könnte einem sogar wegen unerlaubtem Führen des Revolvers ausserhalb der Jagdausübung die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden...


Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....
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Ich führe eine STI EDGE - 21 (22) Schuss Magazin - ist in Zukunft Kat. A

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 15:40

MikeD hat geschrieben:muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).

Na ja, wenn der Wirt nix dagegen hat dann kannst ja die KW im Lokal bei dir haben. Auf eingefriedeten Liegenschaften und in seinen vier Waenden ist es ja kein fuehren. Und es steht ja nicht im Gesetz dass man sofort unmittelbar auf kuerzestem Weg nach Hause fahren muss. Es wird von einem zeitlichen und oertlichen Naeheverhaeltnis ausgegangen. Und das ist ja bei einem kurzen Zwischenstopp zum Schuesseltrieb durchaus gegeben.

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von MikeD » Mo 8. Okt 2018, 15:53

Radetz hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ja, aber sie müssen möglichweise auf Kat. A Waffen ausgedehnt werden, weil die HA ja (teilweise) Kat. A werden.

Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.
....

Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....
Für Glock bzw. HA "Jagdlich" sehe ich keinen Bedarf für die Neuaustellung

Was man zur Jagd führt ist nicht relevant (zumeist sowieso nur 2-Schuss Magazin zulässig), mit der Meldung der grossen Magazine wandert die zugehörige Waffe von Kat B in Kat A und als Jäger gibt´s dann keinen Bedarf mehr für WP für Kat B.
hari hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).

Na ja, wenn der Wirt nix dagegen hat dann kannst ja die KW im Lokal bei dir haben. Auf eingefriedeten Liegenschaften und in seinen vier Waenden ist es ja kein fuehren. Und es steht ja nicht im Gesetz dass man sofort unmittelbar auf kuerzestem Weg nach Hause fahren muss. Es wird von einem zeitlichen und oertlichen Naeheverhaeltnis ausgegangen. Und das ist ja bei einem kurzen Zwischenstopp zum Schuesseltrieb durchaus gegeben.

Genau da liegt das Problem in DE, die Polizei fängt häufig Jäger nach dem Gasthausbesuch ab (Alkotest) und wenn der Jäger dann die FFW führt, gibt´s Probleme (weil nicht mehr Heimweg von der Jagd sondern vom Gasthaus)...

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 15:57

MikeD hat geschrieben:
Radetz hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:Genau da liegt das Problem, da für die Kat. A der WP neu ausgestellt werden muss, die B-Plätze sind dann weg.
....

Das würde stimmen, wenn ich das OA mit dem 30er Stanitzel führen möchte....
Für Glock bzw. HA "Jagdlich" sehe ich keinen Bedarf für die Neuaustellung

Was man zur Jagd führt ist nicht relevant (zumeist sowieso nur 2-Schuss Magazin zulässig), mit der Meldung der grossen Magazine wandert die zugehörige Waffe von Kat B in Kat A und als Jäger gibt´s dann keinen Bedarf mehr für WP für Kat B.
hari hat geschrieben:
MikeD hat geschrieben:muss man aber nach der Jagd direkt nach Hause fahren (z.B. kein Schüsseltrieb, da nicht direkt zur Jagdausübung gehört).

Na ja, wenn der Wirt nix dagegen hat dann kannst ja die KW im Lokal bei dir haben. Auf eingefriedeten Liegenschaften und in seinen vier Waenden ist es ja kein fuehren. Und es steht ja nicht im Gesetz dass man sofort unmittelbar auf kuerzestem Weg nach Hause fahren muss. Es wird von einem zeitlichen und oertlichen Naeheverhaeltnis ausgegangen. Und das ist ja bei einem kurzen Zwischenstopp zum Schuesseltrieb durchaus gegeben.

Genau da liegt das Problem in DE, die Polizei fängt häufig Jäger nach dem Gasthausbesuch ab (Alkotest) und wenn der Jäger dann die FFW führt, gibt´s Probleme (weil nicht mehr Heimweg von der Jagd sondern vom Gasthaus)...


Frage: Wie lässt sich Alkohol mit Waffen vereinbaren ? Oder wieso führt er auch im Gasthaus (Deutschland) ?

Muss halt jeder für sich selbst beantworten. Das Gesetz ist doch deutlich oder ? In Deutschland ergeben sich rechtlich halt ganz andere Frage als in Österreich.

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Radetz
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Radetz » Mo 8. Okt 2018, 16:02

Ich dachte nur mit eingebautem, eingelegtem Magazin >10 Schuss wird der HA kat A.
Ohne Verwendung dieses Magazins ist er doch Kat B.

Bamburi
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Bamburi » Mo 8. Okt 2018, 16:07

Hallo,
sollten die Änderungen so kommen würde ich natürlich gerne auch ein KW führen da diese in manchen jagdlichen Situationen ihre Vorteile hat besonders wenn man damit trainiert und Übung hat.
Da stellt sich mir die Frage welcher Holster da geeignet ist jagdlich, bzw. ob die FFW verdeckt oder offen getragen werden muss / kann. – Wie ist das eigentlich jetzt geregelt bei Jäger mit WP?
Für welche Situationen?
Ich denke da an
- Nachsuche im unwegsamen Gelände, hier wäre auch schnelles Ziehen ein Kriterium, besonders für wehrhaftes Wild.
- Fangschuss bei Fallwild im Verkehr, da spielt schnelles Ziehen eine untergeordnete Rolle.
- Verteidigung gegen angreifendes Wild, z.B. beim Aufbrechen, am Luderplatz, beim Sauriegler etc. Schon klar wird in Ö kaum eine Rolle spielen aber 100% ausschließen kann man so etwas nicht. (es geht hier um einen geeigneten Holster, und nicht darum was wo wie mit welcher Wahrscheinlichkeit einem angreifen könnte.)

Welche Holster werden jagdlich benutzt? Welcher Waffentype wird bevorzugt - Revolver oder Pistole?

Grüße,
Juri

MikeD
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von MikeD » Mo 8. Okt 2018, 16:26

Maddin hat geschrieben:Frage: Wie lässt sich Alkohol mit Waffen vereinbaren ? Oder wieso führt er auch im Gasthaus (Deutschland) ?

Muss halt jeder für sich selbst beantworten. Das Gesetz ist doch deutlich oder ? In Deutschland ergeben sich rechtlich halt ganz andere Frage als in Österreich.

Waffe und Alkohol ist natürlich so eine Sache, lässt sich aber beim "Schüsseln" oft nicht ermeiden (solange man unter 0,5 Promille = Fahrtüchtig bleibt sehe ich darin aber kein Problem).
Die jetzige Regelung (Führen von Kat B mit WBK) entspricht aber der deutschen Regelung, mit all ihren Problemen...

Radetz hat geschrieben:Ich dachte nur mit eingebautem, eingelegtem Magazin >10 Schuss wird der HA kat A.
Ohne Verwendung dieses Magazins ist er doch Kat B.
Eben nicht, mit der Meldung des großen Magazins wandert die bisherige Kat. B Waffe in Kat. A (Übergangsregelung).
Ansonsten dürfte man die großen Magazine zwar behalten, aber nie wieder verwenden !

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