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Änderungen Waffengesetz für Jäger

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Lindenwirt
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Lindenwirt » Mo 8. Okt 2018, 10:14

hari hat geschrieben:Was spricht bitte gegen einen SD auf der KW? Bei der Fallenjagd macht das absolut sinn. Bei der Nachsuche und bei Fallwild auch.
wmh

Ja klar macht es Sinn, mich wundert es trotzdem falls es durchgeht. Im positiven Sinn versteht sich.
Ich kann mich nur wiederholen, goldene Zeiten für die Büchsenmacher. :D

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 10:16

Lindenwirt hat geschrieben:
hari hat geschrieben:Was spricht bitte gegen einen SD auf der KW? Bei der Fallenjagd macht das absolut sinn. Bei der Nachsuche und bei Fallwild auch.
wmh

Ja klar macht es Sinn, mich wundert es trotzdem falls es durchgeht. Im positiven Sinn versteht sich.
Ich kann mich nur wiederholen, goldene Zeiten für die Büchsenmacher. :D

Schlechte Zeiten für mein Konto :roll:
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von BlackWolf » Mo 8. Okt 2018, 10:24

I schmeiss das jetzt mal blöd in den Raum:

AUG mit SD auf Reh bzw. Raubwild?

Bin mir jetzt nämlich ned sicher obs eine 2+1 Begrenzung bei der Büchse gibt.

Steinigts mi bitte ned falls es so ist.
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Lindenwirt » Mo 8. Okt 2018, 10:25

wird ja immer besser:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Beg ... 562461.pdf

Mit Erläuterungen. Man beachte:
§17 3a:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Menschen, die über eine gültige Jagd karte verfügen, die Jagd auch regelmäßig ausüben.

Zu §20 Abs.1a:
Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen.

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 10:28

BlackWolf hat geschrieben:I schmeiss das jetzt mal blöd in den Raum:

AUG mit SD auf Reh bzw. Raubwild?

Bin mir jetzt nämlich ned sicher obs eine 2+1 Begrenzung bei der Büchse gibt.

Steinigts mi bitte ned falls es so ist.


Steht dann in den Landesjagdgesetzen. In Oö sind 1+2. Daher gings mitm AR15 wahrscheinlich, wennst ein 2 Schuss Magazin hast. Ich schau mich schon um einen Schalli fürs OA15 um.
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Balistix » Mo 8. Okt 2018, 10:52

Lindenwirt hat geschrieben:wird ja immer besser:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Beg ... 562461.pdf

Mit Erläuterungen. Man beachte:
§17 3a:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Menschen, die über eine gültige Jagd karte verfügen, die Jagd auch regelmäßig ausüben.

Zu §20 Abs.1a:
Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen.


Hui, ich sollt die Jagdprüfung machen. :mrgreen:
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Lindenwirt » Mo 8. Okt 2018, 11:20

Noch eine Änderung.
Aus §17 1 der Liste der verbotenen Gegenstände wurden die Gewehrscheinwerfer rausgenommen.

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 11:29

Lindenwirt hat geschrieben:Noch eine Änderung.
Aus §17 1 der Liste der verbotenen Gegenstände wurden die Gewehrscheinwerfer rausgenommen.

Aber nicht die armen Schweinderl blenden ;) ;) ;) :D
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Temudjin » Mo 8. Okt 2018, 11:47

Da hat sich die grüne Matura jetzt doch noch waffenrechtlich ausgezahlt (mal abgesehen vom jagdlichen ;) )
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 12:08

Bei mir hat damals die Behörde eine jagdliche Erweiterung meiner WBK Plätze verneint, weil ich ja eh nicht führen dürfe und somit eine jagdliche Begründung nicht gegeben sei. Wenn dann Kat B bei der Ausübung der Jagd Verwendung finden kann sollte doch auch eine WBK Platzerweiterung glaubhaft gemacht werden können: +3 Bitte, 1x KK für Fallenjagd, 1x Selbstladeflinte zur Niederwildjagd und 1x Selbstladebüchse zur Riegeljagd..

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Temudjin » Mo 8. Okt 2018, 12:11

bitte 2 für die Riegeljagd, wenn nur Rehwild vorkommt will ich nur mit der .223 wenn Schwarzwild dann mit 9,3.. :)
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Lindenwirt » Mo 8. Okt 2018, 12:14

Ach ja,
WP bei jagdlichen Bedarf wurde rausgenommen, wurde aber auch bisher nicht mehr vollzogen, von daher...
Was mich interessieren würde ob Aufsichtsorgane nach wie vor einen WP bekommen.
Der Text diesbezüglich blieb gleich: "...es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG)"

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 12:26

hari hat geschrieben:Bei mir hat damals die Behörde eine jagdliche Erweiterung meiner WBK Plätze verneint, weil ich ja eh nicht führen dürfe und somit eine jagdliche Begründung nicht gegeben sei. Wenn dann Kat B bei der Ausübung der Jagd Verwendung finden kann sollte doch auch eine WBK Platzerweiterung glaubhaft gemacht werden können: +3 Bitte, 1x KK für Fallenjagd, 1x Selbstladeflinte zur Niederwildjagd und 1x Selbstladebüchse zur Riegeljagd..


Hmm, leider nicht:

Zu § 23 Abs. 2 und 2a:
Zu Abs. 2:
Im Zuge der erstmaligen Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments setzt die Behörde die Anzahl an erlaubten Schusswaffen im Regelfall mit zwei Schusswaffen fest. Um den mit der Festsetzung der Anzahl erlaubter Schusswaffen der KategorieB verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird entsprechend der bereits gängigen Verwaltungspraxis vorgeschlagen, diese erlaubte Anzahl stets mit zwei festzusetzen. Wird hingegen nach der Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für zweiSchusswaffen zusätzlich ein Waffenpass beantragt, ist bei der Festsetzung der Anzahl auf das Erfordernis des Führens abzustellen. Im Hinblick darauf, dass sich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz aus der Summe der Berechtigungen aus der Waffenbesitzkarte und dem Waffenpass ergibt, besteht diesfalls eine Berechtigung zum Erwerb und Besitz von zumindest drei Schusswaffen der Kategorie B.
Darüber hinaus liegt den Änderungen des Abs. 2 die Überlegung zu Grunde, dass Gefahren im Zusammenhang mit Schusswaffen in erster Linie vom jeweiligen Inhaber ausgehen. Wenn der sorgsame
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Umgang mit diesen Gegenständen und deren sichere Verwahrung gewährleistet ist, wird die Anzahl der Schusswaffen, die jemand besitzen darf, keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Es scheint daher mit den öffentlichen Interessen an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren jedenfalls vereinbar, die Möglichkeit einzuräumen, sofern der Betroffene weiterhin verlässlich ist und bislang schon für eine sichere Verwahrung gesorgt hat, nach Ablauf von fünf Jahren auf Antrag die Anzahl der erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf bis zu fünf zu erhöhen. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits gezeigt, dass er über einen mindestens fünfjährigen Beobachtungszeitraum hinweg den Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen gerecht wurde; fünf Jahre nach der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen Bewilligung wurde er nämlich bereits einmal gemäß § 25 überprüft. Für diese höchstzulässige Anzahl erlaubter Schusswaffen sind nicht nur Schusswaffen der Kategorie B, sondern auch Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie gemäß § 18 einzurechnen.
Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe glaubhaft macht. Die alleinige Darlegung der Absicht zur Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie zum Sammeln von Schusswaffen soll hierfür im Einklang mit der bisherigen Judikatur jedoch nicht ausreichen.


Wird also wieder auf die Glaubhaftmachung hinauslaufen..

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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von kuni » Mo 8. Okt 2018, 14:29

BlackWolf hat geschrieben:I schmeiss das jetzt mal blöd in den Raum:

AUG mit SD auf Reh bzw. Raubwild?

Bin mir jetzt nämlich ned sicher obs eine 2+1 Begrenzung bei der Büchse gibt.

Steinigts mi bitte ned falls es so ist.


Bei meinem BüMa gibt es 3 Sig716 Vorbestellungen mit dem Sonderwunsch "2 Schuss Magazin" … (eine davon von mir)

ich führe auch eine OA15 mit 2 Schuss Magazin - geht perfekt

AUG gibt's afaik kein 2 Schuss Magazin - ob in Ö die Magazinbegrenzer ausreichen ist mir nicht bekannt (theoretisch schon - bei den Flinten reichts auch)

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Radetz
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Re: Änderungen Waffengesetz für Jäger

Beitrag von Radetz » Mo 8. Okt 2018, 14:38

Die "alten" Waffenpässe mit dem Vermerk: "Die Befugnis zum Führen von Schusswaffen gilt für die Dauer des Besitzes einer gültigen Jagdkarte." Bleiben ja jedenfalls in Kraft als WP wie bisher oder übersehe ich da etwas?

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