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Wildfolge
Wildfolge
Also wenn ich nach Kärntner Jagdgesetz nur die "normale" Wildfolge habe, darf ich mit Schusswaffe die Jagdgrenze nicht überschreiten. Eine Langwaffe kann ich im Auto sicher verwahren, aber wie handhabt man das mit der Kurzwaffe??
Re: Wildfolge
Ohne hier groß drüber nachzudenken oder das Kärntner Gesetzt zu kennen, würde ich zwischen Wildfolge (dem Nachstellen von angeschweisstem übergesprungenem Wild) und dem Durchschreiten von fremdem Revier (ungeladen um zum eigenen Revier zu gelangen) unterscheiden.
Willst du das Wild verfolgen oder bergen? Verfolgen und dann ohne Schusswaffe ist wieder schwierig.
Willst du das Wild verfolgen oder bergen? Verfolgen und dann ohne Schusswaffe ist wieder schwierig.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Wildfolge
Also grundsätzlich gehts nicht um die Nachsuche, sonder du schießt das Stück und es wechselt über die Jagdgrenze und verendet dort in Sichtweite. Jetzt kannst laut Jagdgesetz das Wild bergen wenn es in Sichtweite und verendet ist aber du darfst nicht mit der Waffe die Jagdgrenze überschreiten. Die Waffe muss aber sicher verwahrt werden. Also Langwaffe kein Problem, die kannst im Auto verwahren. Nur wie handhabt man das mit der Kurzwaffe?? Weil laut Gesetz ist das Auto kein sicherer Verwahrungsort für ne Kurzwaffe. Kurzwaffe auseinander nehmen und einen Teil ins Auto und den anderen Teil mitnehmen??
Re: Wildfolge
genau dazu soll es angeblich eine verordnung geben im herbstVolnar344 hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 13:32Also grundsätzlich gehts nicht um die Nachsuche, sonder du schießt das Stück und es wechselt über die Jagdgrenze und verendet dort in Sichtweite. Jetzt kannst laut Jagdgesetz das Wild bergen wenn es in Sichtweite und verendet ist aber du darfst nicht mit der Waffe die Jagdgrenze überschreiten. Die Waffe muss aber sicher verwahrt werden. Also Langwaffe kein Problem, die kannst im Auto verwahren. Nur wie handhabt man das mit der Kurzwaffe?? Weil laut Gesetz ist das Auto kein sicherer Verwahrungsort für ne Kurzwaffe. Kurzwaffe auseinander nehmen und einen Teil ins Auto und den anderen Teil mitnehmen??
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Re: Wildfolge
zumindest in der Steiermark steht beim "Durchstreifen" "Jagdwaffe" - und da die Kurzwaffe nicht dazugehört, kannst sie mitnehmen....Volnar344 hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 13:32Also grundsätzlich gehts nicht um die Nachsuche, sonder du schießt das Stück und es wechselt über die Jagdgrenze und verendet dort in Sichtweite. Jetzt kannst laut Jagdgesetz das Wild bergen wenn es in Sichtweite und verendet ist aber du darfst nicht mit der Waffe die Jagdgrenze überschreiten. Die Waffe muss aber sicher verwahrt werden. Also Langwaffe kein Problem, die kannst im Auto verwahren. Nur wie handhabt man das mit der Kurzwaffe?? Weil laut Gesetz ist das Auto kein sicherer Verwahrungsort für ne Kurzwaffe. Kurzwaffe auseinander nehmen und einen Teil ins Auto und den anderen Teil mitnehmen??
Wir haben keine solche Wildfolgeregelung mit "in Sichtweite"
Re: Wildfolge
Ungeladen in den Rucksack und schon ist es Transport?
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Wildfolge
naja
muesst ihr euch da ned langsam mal entscheiden?
entweder jagdliche nutzung dann ist es wohl oder uebel einen "jagdwaffe"
oder nicht jagdliche nutzung, dann darfst sie ja garned mitnehmen, oder?
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Re: Wildfolge
Außer es wird zwischen Jagd und Fangschusswaffe unterschieden. Ich jage mit der FFW ja auch nicht, ist auch nicht erlaubt.
PS: Einen Eingriff in fremdes Jagdrecht zu konstruieren wenn jemand mit einer FFW durch ein fremdes Revier geht wäre gelinde gesagt auch ziemlich dämlich. Willst mit der Pistole einem Reh nachlaufen? (EDIT: Nicht du persönlich, allgemein gesprochen)
PS: Einen Eingriff in fremdes Jagdrecht zu konstruieren wenn jemand mit einer FFW durch ein fremdes Revier geht wäre gelinde gesagt auch ziemlich dämlich. Willst mit der Pistole einem Reh nachlaufen? (EDIT: Nicht du persönlich, allgemein gesprochen)