ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Weidmannsheil! Jagdprüfung, Jagderlebnisse, Ausrüstung und alles was sonst zur Jagd gehört.
Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Hane » Di 30. Jun 2020, 16:39

Habe auch kein Problem mit Halbautomaten-Büchsen.
Ich habe keine und brauche auch keine.
Wenn jemand damit umgehen kann und jagen will, warum nicht.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Lindenwirt » Di 30. Jun 2020, 16:45

Ich würde den einen User auch nicht stellvertretend für die gesamte Jägerschaft sehen.
Wobei ich da auch differenziere, bei der Jagd sollten schon Jagdwaffen verwendet werden.
Im Camoanzug und mit AUG durch den Wald macht keinen schlanken Fuß. Ist aber wie ich schon geschrieben habe auch gar nicht erlaubt.

Evilcannibal79
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1951
Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
Wohnort: Kufstein

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 30. Jun 2020, 17:03

Lindenwirt hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 16:45
Ich würde den einen User auch nicht stellvertretend für die gesamte Jägerschaft sehen.
Wobei ich da auch differenziere, bei der Jagd sollten schon Jagdwaffen verwendet werden.
Im Camoanzug und mit AUG durch den Wald macht keinen schlanken Fuß. Ist aber wie ich schon geschrieben habe auch gar nicht erlaubt.
Davon war ja auch nicht die Rede.
Es gibt ja auch jagdl. HA wie Browning BAR oder Sauer 404.
Sogar AR´s in jagdl. Gewand hab ich schon gesehen.

Im Prinzip kann ja jeder machen wie er will, aber mit diesen Vorurteilen und depperten Argumenten hab ich so meine Probleme.
Wie gesagt, hab den Gedanken an HA-Sauenprügel wieder verworfen aus div. Gründen aber jemandem Kriegsfantasien zu unterstellen find ich schon sehr weit hergeholt.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull

sauersigi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2729
Registriert: Do 9. Jan 2014, 22:32
Wohnort: NÖ Süd

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von sauersigi » Di 30. Jun 2020, 17:20

Man stelle sich das Steyr AUG mit Breezer, jagdlich mehr als ausreichend präzise, Munitionsverfügbarkeit bzw. Geschosse gibts zuhauf. Die .233 Ist als Jagdliches Kaliber erlaubt. Der Ladevorgang ist laut, OK.
Aber sonst, Waffe zuverlässig, kurz, daher führig und unempfindlich gegenüber Ausseneinflüssen, besser ginge es eig. nicht. das Wären die Vorteile die ich vorhin nicht angeführt hatte.
Wie würden die traditionellen Jäger reagieren wenn men mit dem AUG durch den Wald indianert?...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Lindenwirt » Di 30. Jun 2020, 17:25

Und nochmal, das ist verboten, Frage stellt sich daher nicht. Oder ist das in anderen Bundesländern erlaubt?

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Nuss_95 » Di 30. Jun 2020, 17:26

Lindenwirt hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:25
Und nochmal, das ist verboten.
Naja dann baut man halt ein 2 Schuss Magazin. Ist keine Unmöglichkeit, oder?

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Lindenwirt » Di 30. Jun 2020, 17:27

Trotzdem verboten, habe den Link vorhin angefügt.

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von kuni » Di 30. Jun 2020, 17:28

Ich führe teilweise meine AR15 und eine Benelli M2 in meinem Revier. Ich würde aber niemals mit einem HA zu einer Gesellschaftsjagd erscheinen.

Sauer202 hat sehr viele Argumente gebracht (Verwahrung, Probleme im Ausland, nur 2 Schuss im Magazin etc.) - aber es ist halt so, dass HA von vielen Jägern nicht gerne gesehen werden. Ist hier gefühlt die 3. Diskussion darüber - es ändert nichts.

Die Vorteile sind nicht wirklich vorhanden - mal von einzelnen Sondersituationen abgesehen - und die Nachteile überwiegen. Mir hätte die Sauer 303 mit den Kunststoff Lochschafft echt gut gefallen, aber ich darf sie weder in Ungarn, noch in Kroatien oder Bosnien führen. Also bräuchte ich wieder eine zusätzliche Waffe mit zusätzlichen Zfr

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von kuni » Di 30. Jun 2020, 17:32

Lindenwirt hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:25
Und nochmal, das ist verboten, Frage stellt sich daher nicht. Oder ist das in anderen Bundesländern erlaubt?
Ich habe ein original 2 Schuss Magazin für mein AR15 - das ist in der STeiermark damit erlaubt. Die schwammige OÖ Definition "das Verwenden von Schusswaffen und von Munition, die nicht für die Jagd auf jagdbare Tiere bestimmt und hiefür nicht üblich sind" ist ja Top formuliert.

Ab wann ist eine Waffe üblich...

Und dann gibt es noch die "Militärwaffen" als Verbot. Ein SSG69, eindeutig als Waffe für Militär und Sicherheitsdienst konstruiert, wäre also Verboten

Benutzeravatar
gunlove
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6832
Registriert: Do 15. Nov 2012, 16:29
Wohnort: Niederösterreich

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von gunlove » Di 30. Jun 2020, 17:36

sauersigi hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:20
Man stelle sich das Steyr AUG mit Breezer, jagdlich mehr als ausreichend präzise, Munitionsverfügbarkeit bzw. Geschosse gibts zuhauf. Die .233 Ist als Jagdliches Kaliber erlaubt. Der Ladevorgang ist laut, OK.
Aber sonst, Waffe zuverlässig, kurz, daher führig und unempfindlich gegenüber Ausseneinflüssen, besser ginge es eig. nicht. das Wären die Vorteile die ich vorhin nicht angeführt hatte.
Wie würden die traditionellen Jäger reagieren wenn men mit dem AUG durch den Wald indianert?...
Ich weiß dass es von dir anders gemeint ist, aber es gab schon einmal jemand der mit einem schallgedämpften AUG durch den Wald "indianert" ist. Sein Name war Alois Huber. Dieser Alois Huber ermordete 3 Polizisten und einen Sanitäter in Annaberg. https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrfachmord_in_Annaberg
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Nuss_95 » Di 30. Jun 2020, 17:37

Lindenwirt hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:27
Trotzdem verboten, habe den Link vorhin angefügt.
Wieso?

OÖ:
3.das Verwenden von Schusswaffen und von Munition, die nicht für die Jagd auf jagdbare Tiere bestimmt und hiefür nicht üblich sind; hiezu gehören insbesondere Waffen, die für Dauerfeuer bei einmaligem Abzug eingerichtet sind, halbautomatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, Waffen mit Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, Luftdruckwaffen, abschraubbare Stutzen, Faustfeuerwaffen, ausgenommen zur Abgabe des Fangschusses, Militärwaffen und Gewehre, deren ursprüngliche Form so verändert wurde, dass sie als Gewehre unkenntlich sind, sowie Armbrust und Pfeil und Bogen; das Verbot der Verwendung von Waffen mit Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler gilt nicht bei der Schwarzwildbejagung für den Fall des festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP);
W:
(3) Schnellfeuerwaffen, halbautomatische Gewehre, die mit Magazinen zur Aufnahme von mehr als zwei Patronen versehen werden können, Luftdruckwaffen, Abschraubstutzen und alle anderen Gewehre, deren ursprüngliche und natürliche Form mit der Absicht verändert ist, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, dürfen zur Jagd nicht verwendet werden.
KTN:
bei der Jagdausübung Schußwaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem Zustand befinden; halbautomatische Kugel- oder Schrotjagdwaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, vollautomatische Waffen, Luftdruckwaffen, Zimmerstutzen, ferner Schußwaffen, die über das für Jagdzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind, Faustfeuerwaffen und Gewehre, deren Aussehen mit der Absicht, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, verändert ist, dürfen zur Jagdausübung jedenfalls nicht verwendet werden;
STM:
bei der Jagdausübung Schusswaffen und Munition zu benützen, die nicht für die Verwendung bei der Jagd auf Wild bestimmt sind und sich nicht in einwandfreiem, dem Zweck entsprechendem -Zustand befinden; Bolzen, Pfeile, Schnellfeuerwaffen, Halbautomaten, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, Luftdruckwaffen, Zimmerstutzen, abschraubbare Stutzen, Faustfeuerwaffen (ausgenommen für den Fangschuss) und Gewehre, deren Aussehen mit der Absicht, sie als Gewehr unkenntlich zu machen, verändert ist, dürfen zur Jagdausübung jedenfalls nicht verwendet werden;
NÖ:
bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;
Kommt auf die Formulierung an. In Wien wärs verboten. In OÖ oder KTN z.B. erlaubt.

Falls du auf das "militärische Waffen" in OÖ hinaus willst, ein 98er ist militärischer als ein AR-15...

Falls du das "hiefür nicht üblich sind" in OÖ hinaus willst, das waren Repetierer mit Handspannsystemen und Kunststoffschäften bis vor kurzer Zeit auch nicht. Es ist halt nicht üblich, bis es üblich wird.

jagawirth
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 699
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:02
Wohnort: Linz

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von jagawirth » Di 30. Jun 2020, 17:40

Irgendwie finde ich keinen Abs. 3 im § 62. Meintest Du § 62 Abs. 2 Z 3?
Wahrscheinlich weil ein AR oder AUG "nicht üblich sind"....
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

Benutzeravatar
Nuss_95
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1304
Registriert: Sa 26. Jan 2019, 01:13
Wohnort: Wien / Kärnten

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von Nuss_95 » Di 30. Jun 2020, 17:41

jagawirth hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:40
Irgendwie finde ich keinen Abs. 3 im § 62. Meintest Du § 62 Abs. 2 Z 3?
Wahrscheinlich weil ein AR oder AUG "nicht üblich sind"....
Also war jeder der Gewehre mit Kunststoffschäften verwendet hat bevor sie üblich waren ein Verbrecher?

jagawirth
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 699
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:02
Wohnort: Linz

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von jagawirth » Di 30. Jun 2020, 17:44

Nuss_95 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:41
jagawirth hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 17:40
Irgendwie finde ich keinen Abs. 3 im § 62. Meintest Du § 62 Abs. 2 Z 3?
Wahrscheinlich weil ein AR oder AUG "nicht üblich sind"....
Also war jeder der Gewehre mit Kunststoffschäften verwendet hat bevor sie üblich waren ein Verbrecher?
Hab dazu keine Judikatur gefunden, also wirds eine Art "totes Recht" sein. Aber vll. freuts ja jemanden das mal durchzustreiten.
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

waldemar
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Do 24. Nov 2011, 10:24

Re: Was haltet ihr von einen Halbautomat zum jagen.

Beitrag von waldemar » Di 30. Jun 2020, 17:47

Da sieht man's wieder. Die größten Feinde der Legalwaffenbesitzer sind andere Legalwaffenbesitzer die in der Vergangenheit leben und/oder intoleranter sind als so mancher Hoplophobiker.

Antworten