ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Fangschuss nach Unfall?

Weidmannsheil! Jagdprüfung, Jagderlebnisse, Ausrüstung und alles was sonst zur Jagd gehört.
Savage
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 116
Registriert: Do 25. Aug 2011, 08:15

Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Savage » So 28. Aug 2011, 22:10

Hallo an die Jäger im Forum,

ich habe eine Jagdfrage. Letzte Woche kam ich zu einem Wildunfall, ein Auto hat eine schwache Schmalgeiß erfaßt. Das Stück liegt mitten auf der Fahrbahn, die Straße in beiden Richtungen stark befahren, vor der Unfallstelle staut es etwas in beiden Richtungen. Der Wagen vor mir fährt der Geiß über die Hinterläufe...

Ich bleibe stehen, gehe zurück, beruhige die Lenkerin, stelle ein Pannendreieck auf (weil das Auto auf die Fahrbahn ragt), zieh das Reh aufs Bankett und merke, dass noch Leben im Stück ist. Ich habe mein Revierwerkzeug mit, die Sportpistole (22 lr) und eine fremde Flinte mit zwei alten Sportschrot-Patronen.

Was kann/darf/soll ich in dieser Situation tun? Die Polizei war schon verständigt und sollte jeden Moment eintreffen. Ich weiß nicht, ob die Unfallstelle noch auf Wiener Stadtgebiet oder schon in NÖ war, eher in Wien. Ich habe eine NÖ Jagdkarte, bin aber natürlich dort nicht jagdberechtigt, darf dort, wie ich meine, auch in einem solchen Fall nicht schießen. An sich ist das die Sache des örtlichen Jägers, aber bin ich nicht verpflichtet unnötiges Leid hinanzuhalten?

Ich habe die Geiß so gut ich konnte (also schlecht, weil ungeübt) abgeknickt und habe die Unfallstelle dann verlassen. Im Nachhinein frage ich mich ob das Vorgehen richtig war. Was meint Ihr?

Insgesamt war das jedenfalls eine unangenehme Situation.

WH, Savage

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von alfacorse » So 28. Aug 2011, 23:25

...kommt wohl ganz auf den jagdleiter des betreffenden reviers an! bei uns is das kein problem in der gegend - da wird gleich das stück vom leid erlöst und dann der zuständige jagdleiter verständigt! ich entscheide mich im zweifelsfall aber auch immer für die arme kreatur!

Benutzeravatar
Dr Pest
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 32
Registriert: So 28. Aug 2011, 18:38
Wohnort: wien

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Dr Pest » Mo 29. Aug 2011, 00:05

sofern ich einem lebewesen unnötiges leid ersparen kann sollte ich es auch tun, ist in dem fall eine moralische zwickmühle in der man sich befindet aber im zweifel sollte man denke ich immer zu gunsten des leidenden entscheiden
Bild

Wer über sich hinauswachsen möchte, muss zuerst tief in sich hinabsteigen

nominus
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 457
Registriert: Sa 15. Mai 2010, 18:36

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von nominus » Mo 29. Aug 2011, 06:28

Das Thema haben sie im W&H schon durchgekaut.
Grundtenor dort: Der Jäger handelt im Sinne des Tierschutzes, da er die Leiden verkürzt.

Falls dir einer einen Strick drehen will würde ich mich auch darauf berufen. Wer will schon gegen Tierschutz sein?

Ob Kalt- oder Schusswaffe hängt von Situation ab -> Gefährdung Dritter.

In deinem Fall hätt ich wohl die Schrottflinte genommen.

Falls du dir die knickerei sparen möchtest kannst du auch den Brustraum bei der Schulter großräumig öffnen. Geht auch bei Stücken größer Reh.
Rechtschreibfehler sind Ausdruck künstlerischer Freiheit und geistiges Eigentum des Urhebers.

Savage
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 116
Registriert: Do 25. Aug 2011, 08:15

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Savage » Mo 29. Aug 2011, 07:48

nominus hat geschrieben:Das Thema haben sie im W&H schon durchgekaut.
Grundtenor dort: Der Jäger handelt im Sinne des Tierschutzes, da er die Leiden verkürzt.

Falls dir einer einen Strick drehen will würde ich mich auch darauf berufen. Wer will schon gegen Tierschutz sein?

Ob Kalt- oder Schusswaffe hängt von Situation ab -> Gefährdung Dritter.

In deinem Fall hätt ich wohl die Schrottflinte genommen.

Falls du dir die knickerei sparen möchtest kannst du auch den Brustraum bei der Schulter großräumig öffnen. Geht auch bei Stücken größer Reh.


Hallo Nominus,

Ich bin froh, dass niemand versucht mir einen Strick zu drehen, es interessiert mich nur was rechtlich und moralisch ok wäre. Ich denke, dass im W & H die deutsche Rechtslage zugrunde liegt, deswegen habe ich hier nachgefragt.

Du hättest Dich, wissend, dass jeden Moment die Polizei kommen kann, auf die stark befahrene Straße im Ortsgebiet gestellt und mit der Flinte geschossen?

WH, Savage

Benutzeravatar
Old Sam
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1899
Registriert: So 9. Mai 2010, 18:46
Wohnort: Xeis -Im Reiche des Steinadlers

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Old Sam » Mo 29. Aug 2011, 08:10

Servus erstmal und du hast es schon richtig gemacht. Und jeder, der dir einen Strick daraus drehen will i a Lump!
Howdy

Old Sam

Bild
Jede Seele, die dem Schwarzen Pulver zugeführt wird, spricht für Dich beim jüngsten Gericht
Amen

http://www.styriamountainmen.com/

MauserM03
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1093
Registriert: So 1. Aug 2010, 15:05
Wohnort: Industrie/4

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von MauserM03 » Mo 29. Aug 2011, 08:53

Hast meiner Meinung nach richtig gemacht. Ich hätte es genauso gemacht. Schusswaffe hätte ich in dieser Situation nicht verwendet. Warum?
1. Abknicken war möglich, da das Reh anscheinend bereits fast verendet war und daher absolut ausreichend war.
2. Schusswaffengebrauch u.U. bei anwesenden zu Irritationen geführt hätte und die Gesammtsituation und mögliche nachwirkungen eher unklar waren.

Ja zu Wildunfällen gäbe es viel zu erzählen...

Gruß
MauserM03

Benutzeravatar
evo86
Supporter Mr. Accuracy
Supporter Mr. Accuracy
Beiträge: 1212
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 08:44

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von evo86 » Mo 29. Aug 2011, 09:11

Wenn ich ein Tier umfahre und eine Waffe egal aus welchen Grund gerade im Fahrzeug mitführe, dann würde ich diese auch verwenden.
Auch wenn die Polizei bereits informiert wurde, warum soll das Tier unnötig leiden wenn ich die Möglichkeit habe es
sofort zu beenden ?
Das ist meiner Meinung nach moralisch absolut das Richtige und sollte auch rechtlich keine Kosequenzen nach sich ziehen.
Weil lt. Verwaltungsstrafgesetz 1991
Nicht strafbar ist, wer durch Notstand entschuldigt ist.

Darunter versteht man eine Stitunation, in der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen wird, um einen umittelbar drohenden Nachteil von sich selbst oder einem anderen abzuwenden und der Schaden aus dieser Handlung nicht schwerer wiegt als der Nachteil, den die abwenden soll.


Ein unmittelbarer Nachteil oder Gefährdung entsteht dabei für niemanden, man verletzt dadurch nur kurzfristig das Waffges. um einem Tier unnötiges Leiden zu ersparen. Deshalb sollte die Straftat eigentlich entschuldet werden.
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von alfacorse » Mo 29. Aug 2011, 09:12

...gerade mit der .22l.r. wär es verhältnismässig leise zugegangen - ein ZNS Schuss auf 1m oder weniger sollte ohne Probleme möglich sein! Ich meine, dies ist Waidgerechter als das ungeübte Abnicken - eine Profi, der dies schon viele male gemacht hat kann das auch perfekt und schnell, aber ohne Übung würde ich den Schuss aus der 22er vorziehen! Problem dabei ist, dass die .22er als Fangschussmuni für Rehwild in manchen Jagdgesetzen als nicht ausreichend betrachtet wird, obwohl bei ZNS Treffer dies 100%ig wirkt! Da wäre wohl der Trägerschuss mit der Flinte vorzuziehen!

EDIT: vorsicht, wenn du nicht den Träger erwischt mit der Flinte - bei einem Kopfschuss auf kurze Distanz mit der Flinte verteilt sich dieser unschön in der Gegend! Bei einem Trägerschuss von hinten wird zwar der Träger zerstört, aber durch sehr wenig "Flüssigkeit" und wenig Widerstand im Träger spritzt normal nicht und es fliegen keine "Teile" davon!

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von sandman » Mo 29. Aug 2011, 12:39

Die Schusswaffe zu verwenden, um dem Tier Leid zu ersparen ist zwar aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, aber lege artis falsch.

Bei Nicht Jägern läuft es auf Wilderei, unrechtmäßiges Führen einer Schusswaffe und ähnliches hinaus.
Bei Jägern fällt es auch unter Wilderei, da man ja dort nicht jagdausübungsberechtigt ist.

Beim Abnicken kommt man höchstens mit dem Tierschutz in Konflikt und hier lässt sich leicht argumentieren.

Also bitte nicht die Schusswaffe in so einer Situation verwenden und schon gar keine KK, da für Jagd auf Schalenwild (Reh!) nicht zugelassen.

Grüße

Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
evo86
Supporter Mr. Accuracy
Supporter Mr. Accuracy
Beiträge: 1212
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 08:44

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von evo86 » Mo 29. Aug 2011, 12:52

Also bitte nicht die Schusswaffe in so einer Situation verwenden und schon gar keine KK, da für Jagd auf Schalenwild (Reh!) nicht zugelassen.


Dann lass ma das Viech lieber langsam verrecken, versteh ich :snooty:
Zombie Squad is an elite zombie suppression task force ready to defend your neighborhood from the shambling hordes of the walking dead.

alfacorse
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2139
Registriert: So 9. Mai 2010, 17:01

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von alfacorse » Mo 29. Aug 2011, 12:55

...lt. Gesetz is es aber so Evo!

Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von gipflzipfla » Mo 29. Aug 2011, 13:06

Savage hat geschrieben:.....
Ich habe die Geiß so gut ich konnte (also schlecht, weil ungeübt) abgeknickt und habe die Unfallstelle dann verlassen. Im Nachhinein frage ich mich ob das Vorgehen richtig war. Was meint Ihr?

Insgesamt war das jedenfalls eine unangenehme Situation.

WH, Savage
Waidmanns Heil @Savage,
Du hast, unter Benutzung der kalten Waffe, richtig gehandelt.

Einerseits nach Tierschutzgesetz das unnötige Leiden der Gaiß fachgerecht beendet und andrerseits, ohne Schußwaffengebrauch, auch kein Umfeld gefährdet.

Eine Straße ist öffentlich, also dürftest Du dort auch einen Fangschuß auf ein verletztes Stück anbringen.
So die Auskunft unserer Jägerschaft, auch im Jagdkurs so geäussert.

Zumal auch die Polizei schon verständigt / unterwegs war.
Das Stück selbst hast Du ja liegen gelassen.... somit kann es sich der dort Jagdausübungsberechtigte aneignen.

Ich hätte ebenso gehandelt.

Anblick

edit sagt:
Tierschutzgesetz Österreich:

Verbot der Tötung

§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.

(3) Die Tötung von Tieren zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur an wissenschaftlichen Einrichtungen und nur insoweit zulässig, als sie für den angestrebten Zweck unerlässlich ist und nicht durch alternative Methoden ersetzt werden kann.

(4) Unbeschadet der Verbote nach Abs. 1 und 2 darf das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch Tierärzte erfolgen. Dies gilt nicht


1.für die fachgerechte Tötung von landwirtschaftlichen Nutztieren und von Futtertieren (§ 32),

2.für die fachgerechte Tötung von Tieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung gemäß Abs. 3,

3.für die fachgerechte Schädlingsbekämpfung,

4. in Fällen, in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen.

Ob KK oder nicht, spielt insofern übrigens keine Rolle, denn öffentliche Straßen unterliegen nicht dem Jagdgesetz
Zuletzt geändert von gipflzipfla am Mo 29. Aug 2011, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Benutzeravatar
Expat
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1635
Registriert: So 9. Mai 2010, 12:35

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von Expat » Mo 29. Aug 2011, 13:14

Lest doch bitte vollständig:

sandman hat geschrieben:Beim Abnicken kommt man höchstens mit dem Tierschutz in Konflikt und hier lässt sich leicht argumentieren.


Mit anderen Worten: Auf keinen Fall die Waffe, schon gar nicht die KK, eher abnicken - denn das ist besser als nichts zu tun und auch rechtlich weniger brisant.
Von "langsam verrecken lassen" also keine Rede.

Ich persönlich, als von jagdlichem Wissen vollkommen unbefleckter, würde meine Finger von dem Tier lassen - bringt keinem was, wenn ich mich oder das Tier dabei (noch mehr) verletze und alles nur noch schlimmer mache.
Zuletzt geändert von Expat am Mo 29. Aug 2011, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
When speaking in public, try to be like a woman's skirt: long enough to be respectable but short enough to be interesting.

jpdavid
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 533
Registriert: Fr 27. Aug 2010, 12:41
Wohnort: Wien, 1210

Re: Fangschuss nach Unfall?

Beitrag von jpdavid » Mo 29. Aug 2011, 13:31

x
Zuletzt geändert von jpdavid am Fr 24. Aug 2012, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.

Antworten