Irwin J. Finster hat geschrieben:Wenns't jetzt also z.b. die Jagdaufsicht nicht mehr bei einem Revier ausüben solltest, gilt dein Waffenpass so lange nur als eine Art WBK bis Du wieder irgendwo die Jagdaufsicht übernimmst.
So wie ich das lese, wird mir der Waffenpass entzogen, wenn ich kein vereidigter Jagdaufseher mehr bin.
WBK habe ich parallel dazu ohnehin seit Jahrzehnten.
Was ich aber machen könnte, ist zwei zusätzliche FFW auf den Waffenpass anmelden, dann hätte ich zwei zusätzliche Dinger. Nach Einziehen des WP würde dann die WBK wahrscheinlich entsprechend ausgedehnt werden. Aber wer braucht das...