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Saiga 12 - neu!

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Re: Saiga 12 - neu!

Beitrag von Mr. Danger » Do 23. Jun 2011, 09:36

Nur im österreichischen Waffengesetz ist nicht definiert, was ein "Gewehr" ist. Ansonsten würden wir hier nicht diskutieren sondern nur zitieren. An der Länge kann man es nicht festmachen (siehe Sig 552 und BT96 Diskussion/Beispiel). Also muss man es herleiten. Und das versuche ich hier. Ich bringe hier nur Beispiele weil man auf das Gesetz nicht verweisen kann.
Andere Ideen sind willkommen.

Gruß, Hans

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Re: Saiga 12 - neu!

Beitrag von BigBen » Do 23. Jun 2011, 09:40

War nicht bös gemeint Hans, ich wollte nur vermeiden dass Leute sich bei irgendwelchem Blödsinn womöglich auf IPSC Regelwerk berufen ;-)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Saiga 12 - neu!

Beitrag von Mr. Danger » Do 23. Jun 2011, 10:00

Jaja, passt schon, kein Problem.
Hätte wohl auch schreiben sollen, dass es ein Beispiel / Argumentationskette ist.
Beim BMI anzufragen halte ich in diesem Fall auch nicht für zielführend. Da wird nichts Konkretes zurückkommen. Das ist ein Thema für einen Gutachter, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde.

Gewehr: alles >60cm und Langwaffenkaliber nach CIP?
Pistole: <60cm und Kurzwaffenkaliber nach CIP?
Sonderfall: >60cm und Kurzwaffenkaliber (BT96) oder <60cm und Langwaffenkaliber. Wenn die BT96 ein Gewehr wird, wird die Sig 552 eine Pistole?

Da bekommt man ja Kopfweh bei dem Thema :D

Gruß, Hans

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Re: Saiga 12 - neu!

Beitrag von BigBen » Do 23. Jun 2011, 10:01

Mr. Danger hat geschrieben:Da bekommt man ja Kopfweh bei dem Thema :D


Ja das ist leider bei 90% aller waffenrechtlichen Themen so :-(
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Re: Saiga 12 - neu!

Beitrag von BigBen » Do 23. Jun 2011, 10:56

Ein meiner Meinung nach etwas tauglicherer Ansatz über die EU Gesetzgebung über die RICHTLINIE DES RATES vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG). Darin finden sich folgende Definitionen und Einstufungen für Kurz- und Langwaffen:

IV

Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck
a) „kurze Feuerwaffe“ eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet;
b) „lange Feuerwaffe“ alle Feuerwaffen, die keine kurzen Feuerwaffen sind;


Alle kurze Waffen fallen laut dieser Richtlinie unter die Kategorie B, genehmigungspflichtige Waffen - auch Repetierer! Die Unterscheidung zwischen Gewehr und Pistole/Revolver ist dabei irrelevant.

Kategorie B — Genehmigungspflichtige Feuerwaffen

1. Halbautomatische Kurz-Feuerwaffen und kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann, deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können;
6. lange Repetier- und halbautomatische Feuerwaffen, jeweils mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist;


Hier der Link zur kompletten Richtlinie auf Deutsch: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 28:DE:HTML
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