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Styriaarms Geradezugrepetierer

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Engel-mit-Harfe » Do 17. Okt 2013, 22:50

Dies ist der einzige Thread den Mayerl-Patienten regelmäßig lesen.

Daher sollten praktische Erfahrungen mit dem Mayerl m.M.n. genau hier zu finden sein. Wenn BigBen es anders sieht, soll er mein Posting halt löschen.

Konkret geht es darum, dass in eine Rechnung welche nur die Versandkosten einer seit Jahren bezahlten Waffe betrifft, vom Mayerl neue Vertragsbedingungen eingebaut wurden. Kurzfassung: "Die Waffe wird erst dann an Dich ausgeliefert nachdem Du dies und das für mich erledigt hast" (in diesem Fall eine Meldung bei einer Website die dem Mayerl genehm ist und das Zusenden eines Meldungs-Belegs an den Mayerl).

Mein Anwalt warnt, daß man durch das routinemäßige Bezahlen der harmlos aussehenden Rechnung (20 EUR) seine Zustimmung zu den neuen Bedingungen des Mayerl gibt, die damit Vertragskraft erlangen obwohl sie absolut Nichts in einer Versandkosten-Rechnung zu suchen haben.

Ich finde, über solche Falltüren sollte jeder Konsument Bescheid wissen, daher nehme ich mir die Freiheit, dies trotz BigBens Warnung zu posten.

Entspannte Grüße
Engel mit Harfe

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von BigBen » Fr 18. Okt 2013, 08:03

Sowas kannst gern schreiben Engel...wenn es denn den Tatsachen entspricht und es für mich glaubwürdig ist. Ist in diesem Fall absolut gegeben, also keine Einwände von meiner Seite. Nur Beleidigungen und Ähnliches haben bitte zu unterbleiben.
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Robert » Fr 18. Okt 2013, 10:06

was mir noch eingefallen ist:

Kann er dich ueberhaupt zwingen die Meldung zu machen?

Meiner Meinung nach nicht schliesslich hast du eine gesetzliche Frist innert der dus machen musst, ABER die Bixn auch weiterverkaufen koenntest.

( zumindest ich haett eh nie wieder a freud damit weil ich mich jedesmal aergern wuerd wenn ich den Kasten aufmach. Kommt nat. drauf an wie ungut es bei dir wirklich gelaufen ist)

Waerst ja net der erste, der ein oder andere Kunde gewisser anderer Custombixer hat ja seine Waffe auch schnurstracks weggetan weils "sooo an Hals" hatten bei jedem in die Hand nehmen und keine Freud mehr dran....
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von gewo » Fr 18. Okt 2013, 10:13

Robert hat geschrieben:Meiner Meinung nach nicht schliesslich hast du eine gesetzliche Frist innert der dus machen musst, ABER die Bixn auch weiterverkaufen koenntest.


hi

nach auslegung des AB wien (das habe ich auch schriftlich) ist keine meldung ins ZWR erforderlich, wenn die waffe innerhalb der sechswochenfrist wieder verkauft wird

aber natuerlich kann ein haendler bedingungen an den kauf seiner waren knuepfen

wenn er verlangt dass du die erste strophe von "alle meine entlein" traellern musst, um 1000stk 9mm para zu erhalten dann ist das zulaessig

du hast ja jederzeit das recht auf diesen kauf zu verzichten

lediglich unsittliche bedingungen darf er nicht daran knuepfen
das waere nicht zulaessig

die bedingung eines waffenhaendlers, dass der kunde beim kauf einer waffe bei ihm einer registrierung ins ZWR zustimmen muss und diese auch bezahlen muss ist - vermute ich sehr - nicht unsittlich, und daher zulaessig

der ordnung halber:
selbstverstandlich ist das voellig sinfrei und wird im waffenrecht nicht zwingend verlangt
die ZWR meldung muss innerhalb von sechs wochen erfolgen und sie kann ueberall erfolgen, das muss nicht zwingend beim haendler sein wo die waffe gekauft wird
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Mandella » Fr 18. Okt 2013, 10:30

Grundsätzlich kann man jeder Vertragsbedingung schriftlich widersprechen, wenns einem nicht paßt. :evil:
Werden sich zwei Vertragsparteien nicht einig, aber wollen das Geschäft abschließen, so gilt automatisch das entsprechende Gesetz. 8-)

Wenn also der Herr X einen Passus in seine allgemeinen Geschäftsbedingungen einfügt, der dem Herrn Y nicht paßt, kann der Herr Y diesen Passus ganz einfach ablehnen, indem er die eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschiebt, oder ganz simpel schreibt "Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, es gilt das österreichische Recht.".
Kommt bestimmt hunderte Male pro Tag, in der österreichischen Geschäftswelt, vor. Das übliche AGB-Hickhack halt.
Doof wirds halt dann, wenn der Verkäufer nicht auf den Käufer angewiesen ist und meint "Na dann halt nicht.". Dann kommt kein Kaufvertrag (und logischerweise auch nicht der Kauf) zustande.

Auf jeden Fall sollte man sich nicht auf Vertragsbestandteile einlassen, die einem nicht passen oder den Verkäufer Rechte einräumen, daß dem Kunden die Augen tränen.
Da ist es oft besser einfach auf die Sache zu verzichten. Auch andere Väter haben schöne Töchter, und bei jedem Büchsner findet man was Tolles.
Und wenn man das konsequent durchzieht, dann fangen die entsprechenden Verkäufer sehr schnell an zurückzurudern, bevors im Geldbörserl wirklich leer wird. :evil:

Leider ist es Mode geworden, daß mittels AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen) der Geschäftspartener, bzw. Kunde, über den Tisch zu ziehen versucht wird. :(
Und je mehr sich ein Unternehmer als Quasi-Monopolist sieht, desto restriktiver, und zu seinem Vorteil, wird er seine AGBs gestalten.
An den AGBs kann man auch, meiner Meinung nach, ablesen wie seriös ein Unternehmen ist, bzw. wie weit man als Kunde dem Unternehmen vertrauen kann. :think:
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Robert » Fr 18. Okt 2013, 10:59

@gewo: stimmt natuerlich, aber nur wenn das auch im urspruenglichen Vertrag schon stand und nicht erst hinterher in einer Rechnung die den Versand betrifft ploetzlich als zusaetzliche Forderung aus dem nichts auftaucht....

Das kann ich nicht beurteilen aber es hoerte sich so an....

(koennte aber genausogut ein Fall von, das kleingedruckte nicht gelesen, sein... soll ja auch vorkommen)
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von BigBen » Fr 18. Okt 2013, 16:52

Ich muss mich gerade ein wenig an die eigenen Nase fassen, denn eigentlich gilt hier ja die Regeln "über Gutes schreiben und über Schlechtes schweigen" - also bitte ich euch hier jedes weitere Schlechtmachen usw. zu unterlassen. Das hat vor allem auch damit zu tun, dass es immer 2 Seiten zu jeder Geschichte gibt und bestimmte Sachverhalte aufgrund der einseitigen Sichtweise - auch wenn diese korrekt sein sollten -nicht in einem Forum öffentlich breit getreten werden sollten.
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von alfacorse » Fr 18. Okt 2013, 17:11

...ist ein Forum nicht dazu da, persönliche Erfahrungen (sei es mit Dingen oder Personen) auszutauschen???

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von BigBen » Fr 18. Okt 2013, 18:13

Ist es...aber immer sachlich und im Rahmen gewisser Grenzen.
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Hellboy » Fr 18. Okt 2013, 18:47

warum dann also die schandtaten verbergen und nur die guten seiten loben - jeder der googlt denkt sich "ma supa, üba den lest ma nur guads", und dabei isses bei weitem ned so rosig

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von BigBen » Fr 18. Okt 2013, 19:05

Weil ich wegeneiner öffentliche Diskussion über Schandtaten etc. - selbst wenn sie der Tatsache entsprechen sollten, was ich aber kaum überprüfen kann - zumindest zeitweise Ärger bekommen kann. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe ;-)
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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Engel-mit-Harfe » Fr 18. Okt 2013, 20:25

Entspannung allerorten.

Der Herr Mayerl hat heute nach anfänglicher Dramatik zur Kenntnis genommen, dass ich als Kunde selber entscheiden kann, wann und wo ich melde. Dies dürfte auch für Besitzer der Zarah Leander Bixn von praktischem Wert sein.


Robert hat geschrieben:Kommt nat. drauf an wie ungut es bei dir wirklich gelaufen ist

Es ist nicht so ungut gelaufen. Ich habe das Interesse am Mayerl und an den bestellten Gewehren schon vor einer Weile verloren. Es ging nun im Oktober zunächst nur um möglichst schnelles Beenden der Geschäftsbeziehung. Die richtige Verärgerung begann erst als in der Versandkosten-Rechnung die nachträglich eingebauten Bedingungen serviert wurden.


Robert hat geschrieben:koennte aber genausogut ein Fall von, das kleingedruckte nicht gelesen, sein...

Danke für den Tip - vom Lesen verstehe ich ein wenig. Sogar dann wenn's gaaaaanz klein gedruckt ist. ;)


Und nun etwas Unterhaltung zum Ausklang.

Ein Kunde hat mich heute über Ihren Kreuzzug informiert und mir empfohlen, ihn als Nachweis zu speichern.
Siehe Anlage - auch in Kopie für Sie.
Mfg
Styria Arms
Ing. Michael W. Mayerl


Wir sind Papst. Ich bin Kreuzzug. Und sogar mit Nachweis. :obscene-drinkingcheers:

Entspannte Grüße
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Zuletzt geändert von Engel-mit-Harfe am Fr 18. Okt 2013, 21:01, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Teal'c » Fr 18. Okt 2013, 20:55

was denn bitte für nen Kreuzzug?? Ehrlich, wer kann das nicht mehr verstehen wenn ihr alle mehr als verärgert seid? Mir wärs schon längst zu blöd geworden, und hätts gleich getan wie BB und das Handtuch geworfen. Das zieht sich ja jetzt schon ewig hin, wie war das noch zu Projektbeginn "fertig vor dem ZWR". Hmmm..... :violin: :whistle:

PS: interessant dass die Spione vom Herrn Mayerl hier anscheinend herumgeistern... :shifty:
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Hellboy » Fr 18. Okt 2013, 21:03

Jööö, a kreuzritter :lol:

@ ben: eigentlich sollte jede firma, egal in welchem bereich und natürlich noch viel mehr in nischen, wissen, was das internet ist -eine prima werbeplattform wenns gut läuft, wennsd dir allerdings zu viel mist leistest kanns schnell ins gegenteil gehn
Und wenn i a mail hab wo da hr xy zu mir sogt dass i bled bin, dann kann i des a so weitergebn, kanns jo a belegen

Oba mei, wir gehn a weng weit ins offtopc

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Re: Styriaarms Geradezugrepetierer

Beitrag von Hellboy » Fr 18. Okt 2013, 21:07

Informantentum und spionage is grad modern, wurderts dich tealc?

Edit : also des zugeben davon mein ich :lol:

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