hi...
is sowieso a recht schwammige angelegenheit.... bei dienst nach vorschrift müsste man beim ( privaten ) verkauf einer kat b zusätzlich zur wbk sich auch noch das aktuelle zwr register des interessenten zeigen lassen....
zumindest würde ich das isd. waffg.so interpretieren.. innehaben ist gleich besitz.... und wenn kein platz mehr frei ist ( beim interessenten )...
problem ?
g
willi
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Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen
Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen
panhandle hat geschrieben:hi...
is sowieso a recht schwammige angelegenheit.... bei dienst nach vorschrift müsste man beim ( privaten ) verkauf einer kat b zusätzlich zur wbk sich auch noch das aktuelle zwr register des interessenten zeigen lassen....
zumindest würde ich das isd. waffg.so interpretieren.. innehaben ist gleich besitz.... und wenn kein platz mehr frei ist ( beim interessenten )...
problem ?
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willi
Fürn "Überlasser" kein Problem! Du darfst es wem mit WBK/WP überlassen!
Obs er auch "überlassen bekommen" darf, is SEIN Problem!
WaffG:
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden;
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen
servus...
ok... danke.
g
willi
ok... danke.
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willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen
Burgenlandy hat geschrieben:Danke also immer beim/statt gegenseitigem Ausborgen ein Formluar mit dem Begriff Überlassung WaffG ausfüllen und passt. Natürlich auch entsprechend Waffen an selbiges Gegenüber überlassen damit beide zu jeder Zeit nicht über WBK Limit sind.
Das mit dem Depot lass ich mir dann mal vor Ort erklären
und das "papierl" ist nicht mal zwingend noetig, es vereinfacht die sache nur bei einer evt ueberpruefung
wichtig ist dass sich beide seiten darueber klar und einig sind dass es sich bei dem vorgang um eine wechselseitige ueberlassung gehandelt hat nicht etwa um ein "ausborgen"
"ausborgen" ist per definition ein vorgang bei dem sich der eigentuemer nicht aendert
damit hat der verborgende defintiv eine waffe zu viel
und gehenseitiges ausborgen ist noch bleder
dann haben beide eine waffe zu viel
einzig richtig ist "(gegenseitig) ueberlassen"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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