Soweit mir es von der Firma Niedermeier beschrieben wurde verwenden sie (freie) Teilesätze, welche sie mit originalen Läufen und Verschlüssen (falls möglich) fertigen.Promo hat geschrieben: ↑Di 14. Apr 2020, 09:51Mit Verlaub, das sind sehr gefährliche und m.E. falsche Aussagen. Die Waffen von Niedermeier sind alle Umbauten von Originalwaffen und fallen daher unter die Bestimmungen des § 2 Z. 4 WaffG ("Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. [..]"). Davon abgesehen sind BKA Bescheide aus Deutschland in Österreich ohnehin nicht das Papier wert, auf dem sie ausgedruckt wurden, da rechtlich absolut irrelevant.
Zusätzlich bemerkt: bei deutschen HA-Umbauten bei Waffen die vor 1945 gebaut wurden, darf der originale Lauf und Verschluss verwendet werden - nach österr. Rechtslage sind diese aber weiterhin KM da für KM gefertigt worden. Hinzu kommt, dass bei uns seit 19.12.2019 auch das Gehäuse, wenn gasdruckbelastet, waffenrechtlich relevant ist. Daher müsste ein "Neubau", um Österreich-konform zu sein, jedenfalls einen neu gefertigten Lauf, Verschluss und ggf. Gehäuse verwenden.
Als Fertigungsprozess wurde mir beschrieben, dass zuerst der freie Teilesatz derartig umgebaut wird, dass nur noch Einzelfeuer möglich sein. Weiters werden original Lauf und Verschluss derartig umgebaut, dass ein unmodifizierter Verschluss / Lauf nicht mehr verwendet werden kann.
Ob dies Österreich konform ist? Kann ich nicht zu 100% sagen, aber mMn sind sie es.
Weiters, das Gehäuse ist bei einer MP dieser Bauart nicht gasdruckbelastet.
Bezüglich BKA Bescheid, ja in Österreich haben sie keine rechtliche Grundlage für eine Kategorisierung, sie können aber als Hilfsmittel für eine etweiige Einstfung verwendet werden, um zum Beispiel einem Sachverständigen vorgelegt zu werden (unter anderem).
LG