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M6 scout

Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 18:33
von jirgel
Servus Leute,

ist es eigendlich schon erlaubt das M6 in Österreich zu führen und zu erwerben ?
Hab nämlich ein günstiges Modell auf Egun endeckt.

http://www.egun.de/market/item.php?id=5814388

Re: M6 scout

Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 19:07
von Elmo12
Hi,

Soweit ich weiß Kat A da sie schnell zerlegt werden kann. Gibt hier aber irgendwo einen thread dazu den ich leider nicht mehr gefunden habe.

Re: M6 scout

Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 21:46
von Promo
Gesamtlänge beachten, und dass es nicht auseinandergenommen werden kann (nur abgeklappt).

Re: M6 scout

Verfasst: So 14. Feb 2016, 08:09
von jirgel
Kipplauf kann ich auch bei der Basküle zerlegen. Wenn es ein Stuzen ist er kleiner als das M6.

2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm.

Was ist das "übliche Maß" und wer bestimmt es.

Technische Daten wenn sie nur gebrochen werden kann und nicht getrennt:

Gewicht: 2,14 Kg
Lauflänge: 463 mm
Abmessungen: 812 x 28 x 180 mm

Also theoretisch dürfte man sie erwerben hat wer Kontaktemail zum nachfragen beim Amt?

Re: M6 scout

Verfasst: So 14. Feb 2016, 10:40
von BigBen
jirgel hat geschrieben:Kipplauf kann ich auch bei der Basküle zerlegen. Wenn es ein Stuzen ist er kleiner als das M6.

2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm.

Was ist das "übliche Maß" und wer bestimmt es.


ist es eine Jagdwaffe? Nein
Ist es eine Sportwaffe? Nein

Also Kat. A weil zerlegbar, da gibt es kein "übliches Maß" mehr...es gibt für ähnliche Waffen wie z.B. die Chiappa Little Badger auch bereits Bescheide bzw. Rechtsmeinungen die diese als Kat. A einstufen.

Bild

Re: M6 scout

Verfasst: So 14. Feb 2016, 20:04
von Edelrost
pffuuu grad wollte ich zum erörtern beginnen dass das ding ja im ernstfall der jagd (nahrungsbeschaffung) dienen soll les ich weiter den bescheid der jede weitere diskussion obsolet macht....

Re: M6 scout

Verfasst: So 14. Feb 2016, 20:08
von stefan82
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich vor Jahren mal einen beim Kettner gesehen hab. Den konnte man jedoch nicht ganz zusammenklappen.
Es gibt auch Flobert Flinten die eigentlich ganz zusammenklappbar sind und für Österreich extra eine Sperre haben.

Re: M6 scout

Verfasst: So 14. Feb 2016, 21:28
von Promo
jirgel hat geschrieben:Technische Daten wenn sie nur gebrochen werden kann und nicht getrennt:

Gewicht: 2,14 Kg
Lauflänge: 463 mm
Abmessungen: 812 x 28 x 180 mm

Also theoretisch dürfte man sie erwerben hat wer Kontaktemail zum nachfragen beim Amt?

Schon mal was von Mindestlänge 90cm bei Flinten gehört? Deshalb sage ich ja, verlängern...

Re: M6 scout

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 06:59
von jirgel
Wieso steht dann im Text das "oder" bei den 45 cm der Lauflänge ?

Bockbüchsflinten sind Jagdwaffen.

Und der Nachbau ist nicht zerlegbar.

Re: M6 scout

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 08:06
von Revierler_old
Oder steht da weil es reicht wenn eines von beiden nicht erfüllt ist, um die Flinte unter den 17er fallen zu lassen

Re: M6 scout

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 08:57
von bino71
jirgel hat geschrieben:Wieso steht dann im Text das "oder" bei den 45 cm der Lauflänge ?
Bockbüchsflinten sind Jagdwaffen.
Und der Nachbau ist nicht zerlegbar.

Du gibst nicht auf :)
Kauf Dir das Ding und schau was passiert.

Re: M6 scout

Verfasst: Do 18. Feb 2016, 12:18
von Promo
jirgel hat geschrieben:Wieso steht dann im Text das "oder" bei den 45 cm der Lauflänge ?
Bockbüchsflinten sind Jagdwaffen.
Und der Nachbau ist nicht zerlegbar.

Der Begrif "Jagdwaffe" existiert im Waffengesetz nicht. Daher interessiert deine Klassifizierung auch niemanden bei der Einstufung.

Lies das Gesetz mal ganz genau:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
[..]
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;

Was passiert wenn ich aus dem ODER ein UND mache - richtig, es verbindet beide Verbotsmerkmale zwangsläufig miteinander. Sprich, es müssen beide erfüllt sein.

Durch das ODER hingegen erreiche ich, dass eines dieser beiden Verbotsmerkmale ausreicht, um eine Waffe zu einer verbotenen Waffe zu machen.

Nochmal: wie etwa bei der Benelli M4 gibt es die Möglichkeit durch "irreversible" Änderungen (meist Verlängerung des Hinterschaftes) eine Variante zu erzeugen, welche diese Verbotsmerkmale nicht erfüllt. Dadurch kann die Waffe legal besessen werden. Im Originalzustand geht das aber nur mit einer Bewilligung nach § 17 Z. 3.

Re: M6 scout

Verfasst: Fr 19. Feb 2016, 17:18
von Der Sheriff
Hallo zusammen,

während eines Urlaubes in den USA habe ich mir 1995 ein M6 Scout für´s Wohnmobil gekauft und dann ganz legal nach Deutschland eingeführt. Es musste lediglich so abgeändert werden, daß man es nicht mehr in zwei Teile zerlegen kann. Und selbstverständlich dürfte ich es für die Jagd auf Raubwild verwenden. Habe ich aber nun wirklich noch nie gemacht...

Schönen Gruß,

Bernhard

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