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Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

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Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von leageorg » So 30. Apr 2017, 09:36

Hallo

Ich habe eine Frage, ich habe nur zwei Plätze auf der WBK, will aber auch andere Stücke für einige Wochen/länger testen.
Dazu die Frage kann man z.B eine/mehrere Waffen z.B bei einem Waffenhändler "deponieren" sodass die Plätze auf der WBK für Neuanschaffungen frei werden. Natürlich mit dem Recht/Zwang die deponierten Waffen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzuholen, wenn aus welchen Gründen auch immer wieder Platz auf der WBK ist.

Gruß
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Mindfreeq
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Mindfreeq » So 30. Apr 2017, 09:49

Guten Morgen

Ja es ist möglich seine Waffen auf Depot zu legen um dadurch einen Platz auf der Karte frei zu machen.
Du musst sie dann halt immer aufs neue anmelden wenn du damit schießen möchtest aber sonst spricht nix dagegen.

Wenn du in Wien zu Hause bist ist der Gewo Double Action eine gute Adresse dafür.

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von bino71 » So 30. Apr 2017, 11:12

Bei einigen Wochen test wirst aber recht viel zahlen müssen, da jedes Mal die Waffe "umgemeldet" werden muß.
Was auch nicht so gut funktioniert als Beispiel: Waffen deponieren, nach 1 Woche eine Waffe ins Depot, die andere wieder raus, nach 3 Wochen wieder usw.
Ob die Händler da auch mitspielen ist eine andere Frage, aber man kann Waffen beim Waffenhändler deponieren.

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von gewo » So 30. Apr 2017, 14:49

Mindfreeq hat geschrieben:Guten Morgen
Ja es ist möglich seine Waffen auf Depot zu legen um dadurch einen Platz auf der Karte frei zu machen.
Du musst sie dann halt immer aufs neue anmelden wenn du damit schießen möchtest aber sonst spricht nix dagegen.
Wenn du in Wien zu Hause bist ist der Gewo Double Action eine gute Adresse dafür.
Lg


hi

ja das geht
waffen bei uns auf depot geben ist bei uns schon seit 2011 "bis auf weiteres"gratis

ich veroeffentliche hier zwar schon seit jahren die warnung dass in zukunft nur mehr die ersten sechs monate gratis sind, und ab dann die depotkosten 1,- pro monat fuer kurzwaffen bzw. 2,- pro monat fuer langwaffen oder waffen ueber einen bestimmten wert betragen werden

wir haben das aber aus zeitgruenden nach wie vor nicht "scharfgeschalten", depot ist bei uns nach wie vor "bis auf weiteres" gratis ...
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Jo_Kux » So 30. Apr 2017, 18:27

Warum gibst die Waffe nicht einem Freund der noch Platz auf der WBK hat?
Haltets den Sachverhalt bez Eigentum fest und gut is.
Und bitte jetzt keine juristischen diskussionen, dass das sinnlos ist, wenn man einen Freund hat, der die Bezeichnung verdient, dann sollte das passen.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von leageorg » Mi 3. Mai 2017, 07:20

Danke für die brauchbaren Infos, bis hin zu einer Anlaufstelle(gewo)
Also ich habe nur einen Freund der wie ich "Waffennarr" ist und der hat auch nur zwei Plätze und will den Zweiten doch tatsächlich selbst nutzen. Aber wenn ich jetzt was finde was mir zusagt werde ich mich nicht mehr derart kasteien müssen. Stimmt eigentlich auch Folgendes. Ich könnte mir jetzt eine dritte Waffe zulegen, bei nur zwei Plätzen auf der WBK und hätte 6 Wochen Zeit eine davon verschwinden zu lassen, also zu verkaufen oder zu deponieren, oder muss ich den Platz schon vorher freimachen ?

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Mindfreeq » Mi 3. Mai 2017, 07:33

Du darfst auf einer WBK mit 2 Plätzen zu keiner Zeit mehr als 2 Kat. B Waffen innehaben. Eine derartige idee öffentlich zu posten ist auch nicht gerade die Idee des Jahres.
Ausserdem wenn ich eine Kat. B. privat verkaufe dann mache ich noch in der selben Woche Meldung bei der BH und der Händler macht den Eintrag ins ZWR sofort... Aber Hey Sorgen um die wbk Plätze brauchst du dir dann keine mehr machen... ohne wbk gibt's auch keine Plätze.

Edit: allerdings kannst du sie beim Händler direkt nach dem Kauf die Waffe auf Depot legen lassen so besitzt du sie auch nicht... wobei wenn ich eine neue Waffe kauf dann kann ich es gar nicht erwarten damit zu schiessen ;)
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2017, 13:32

leageorg hat geschrieben:Ich könnte mir jetzt eine dritte Waffe zulegen, bei nur zwei Plätzen auf der WBK und hätte 6 Wochen Zeit eine davon verschwinden zu lassen, also zu verkaufen oder zu deponieren, oder muss ich den Platz schon vorher freimachen ?


wie schon vom kollegen geschrieben
du darfst zu keinem zeitpunkt ueber mehr als jene anzahl an waffen die verfuegungsgewalt haben die dir laut WBK zugestanden wurden

also maximal zeitgleich eine neue/andere beim haendler holen und quasi vorher die bisherige auf deport legen
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von leageorg » Fr 5. Mai 2017, 08:33

Ok danke, ich müßte also vor dem Abholen der neu erworbenen dritten Waffe, eine ins Depot legen.
Es zählt hier wohl dann der Zeitpunkt der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Waffe, wäre ja auch logisch so wenn genauer betrachtet.

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von gewo » Fr 5. Mai 2017, 10:19

leageorg hat geschrieben:Es zählt hier wohl dann der Zeitpunkt der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Waffe, wäre ja auch logisch so wenn genauer betrachtet.


genau genommen die juristisch zulaessige und/ oder die faktische verfuegungsmoeglichkeit

es geht darum ob du dir die waffe aneignen kannst ohne dass dazu ein meldeakt vor der behoerde erforderlich wird

du hast eine waffe also immer dann inne wenn sie auf dich gemeldet ist, ODER/ UND wenn dir wer eine in die hand drueckt

du hast deine waffe also auch dann inne wenn:
- du sie jemanden geborgt hast (geborgt, nicht ueberlassen)
- sie im banktresor liegt
- sie am zweitwohnsitz am anderen ende oesterreichs verwahrt ist
- sie beim buechsenmacher zum montieren eines anderen visiers liegt
- sie beim haendler zum kommissionsverkauf liegt (du sie aber dort nicht auf depot gegeben hast)
usw

und natuerlich hast du eine (fremde) waffe auch dann inne wenn dir jemand diese waffe ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes oder des schauraumes eines waffenhaendlers in die hand drueckt
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Martincz » Fr 5. Mai 2017, 20:07

leageorg hat geschrieben:Ok danke, ich müßte also vor dem Abholen der neu erworbenen dritten Waffe, eine ins Depot legen.
Es zählt hier wohl dann der Zeitpunkt der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Waffe, wäre ja auch logisch so wenn genauer betrachtet.


du darfst zu keinem Zeitpunkt mehr als 2 waffen besitzen (waffenbesitzkarte)

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Mindfreeq » Fr 5. Mai 2017, 22:34

Martincz hat geschrieben:
leageorg hat geschrieben:Ok danke, ich müßte also vor dem Abholen der neu erworbenen dritten Waffe, eine ins Depot legen.
Es zählt hier wohl dann der Zeitpunkt der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Waffe, wäre ja auch logisch so wenn genauer betrachtet.


du darfst zu keinem Zeitpunkt mehr als 2 waffen besitzen (waffenbesitzkarte)


Sagt wer?

Ps: Hast du dir die Mühe gemacht und die letzten 3- 4 antworten gelesen? Da wird es recht schön und ausführlich behandelt von Gewo und meiner Wenigkeit.. .
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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Burgenlandy » Mo 15. Mai 2017, 07:53

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von gewo » Mo 15. Mai 2017, 08:09

Burgenlandy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:....
du hast deine waffe also auch dann inne wenn:
- du sie jemanden geborgt hast (geborgt, nicht ueberlassen)
-
(Auszugsweise)


Geborgt heißt Tausch ohne schriftliches Formular (Überlassung) - heißt zB zwei Personen schreiben gegenseitig eine Leihschein (Zug um Zug - falls beide bereits zB 2 von 2 Plätzen voll haben) - nehme an 6 Wochen lang maximal möglich. Wenn ich also meine 2 WBK Plätze voll habe kann ich über nachweisliches herborgen diese solange freimachen oder gilt das Ausborgen nur falls man nich einen wbk Platz hat und sich eine dazu ausborgen will?

Überlasssen heißt Eigentumsrechte übertragen - für ZWR Meldung (Frist 6 Wochen) - wohl eher nur unter guten Freunden da sonst die Waffe ohne Kaufvertrag gratis weg ist ;-)


geborgt heisst : es ist MEINE waffe und wer anderen hat sie momentan inne

ÜBERLASSEN heisst dass ich die eigentumsrechte daran aufgegeben habe

solange es noch deine ist ist der platz nicht frei
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Gibt es Depotmöglichkeiten für Waffen

Beitrag von Bell » Mo 15. Mai 2017, 09:05

gewo hat geschrieben:geborgt heisst : es ist MEINE waffe und wer anderen hat sie momentan inne

ÜBERLASSEN heisst dass ich die eigentumsrechte daran aufgegeben habe

solange es noch deine ist ist der platz nicht frei


gewo weiß es natürlich, aber damit es niemand falsch versteht:

Wobei dem WaffG das "Eigentum" an der Waffe wurscht ist. Da gehts nur um den "Besitz".
Darum gibts darin ja auch kein "geborgt" sondern nur ein "überlassen" bzw ein "innehaben", was aber (iSd WaffG) dem Besitz gleichgesetzt ist (§6).
Bei Dienst nach Vorschrift müsste ich also, wenn ich wen mit WBK/WP meine KatB zu Hause angreifen lasse und es sich NICHT um eine "Veräußerung" handelt, muss ich auch nix melden (§28 Abs 2).
Wenn er aber keinen freien Platz mehr hat, ist es ein Verstoß gegen das WaffG.
Ob das dann 2 Jahre Häfen sind (§50 Abs 1, Zeile 1) oder nur 360,- Strafe (§51 Abs 2) wäre interessant.



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