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Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Verfasst: Do 2. Nov 2017, 18:12
von Martin P
Grüß euch,

hätte gern praktische Erfahrungswerte aus Sammlersicht zu Ausnahmebewilligungen nach § 18 Abs. 2 WaffG für .30 M1 Carbine und M1 Garand. Hat von euch wer eine solche bekommen?

Antworten gern per PN.

Danke

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Verfasst: Do 2. Nov 2017, 22:43
von piefke
Früher hörte das M1 Carabine bei Bürgermeister oder pensionierten Polizeikommandanten zum guten Ton. Da ging so einiges mit Vitamin B.

Seit das aber nicht mehr über die BH läuft ....

Da ist es ja bald einfacher eine VSRF zu bekommen, weil da kann die BH allein entscheiden....

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Verfasst: Do 2. Nov 2017, 23:24
von Incite
was ich gehört habe: derzeit aussichtslos

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Verfasst: Fr 3. Nov 2017, 09:16
von 911
:-D der war gut.
aussichtslos!

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Verfasst: Fr 3. Nov 2017, 11:27
von Promo
Um ganz präzise zu sein: bei entsprechender Begründung ist es möglich, allerdings nicht durch das BMLVS selbst was kategorisch einfach alles ablehnt. Seitdem das Bundesverwaltungsgericht in der Sache selbst entscheidet, kann dieses dir in der Berufung gegen die Ablehnung durch das BMLVS bewilligen und der Verwaltungsgerichtshof in der Beschwerde des BMLVS gegen die Bewilligung ablehnen. Dauert halt in Summe sicher 5-7 Jahre.

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Verfasst: Fr 3. Nov 2017, 18:49
von piefke
5-7 Jahre für ein M1 Carabine...
Da würde ich mir eher die 10/22 in der Sonderausführung als Carabine M1 Modell kaufen .