Promo hat geschrieben:Bitte nicht Mutmaßungen hier falsch in den Raum stellen. Glock fertigt die Werksschnittmodelle in einem eigenen Seriennummernbereich mit zusätzlicher, eigener Beschriftung am Schlitten. Das kann auch jeder nach kurzer Google-Recherche nachvollziehen, daher ist dein Beitrag hierzu überflüssig. Zusätzlich habe ich die genannte Rechtsansicht des BMI als rechtskräftigen Bescheid gesehen.
Edit: habe auch schon Bescheid des BMI gesehen, dass Waffen mit regulären Seriennummern aus der Serienproduktion als Werksschnittmodelle angesehen werden. War natürlich teilweise auch mit originaler Herstellerrechnung belegbar. Also widerspreche ich auch ausdrücklich der zweiten Behauptung in deinem Post. Natürlich mag es eine Einzelfallsbeurteilung geben, aber wenn das BMI sogar per Bescheid unter Zitierung des Amtssachverständigen dies bestätigt, was willst du denn noch alles als Beweis haben?
Dass Glock Werksschnittmodelle herstellt, ist mir bekannt lieber Promo. Ich habe mich auch nicht auf Glock bezogen. Meine Aussage ist daher allgemein zu sehen, denn der Sachverhalt ist sehr wohl nicht immer ohne weiters ersichtlich, schon gar nicht für den Laie, der sein Wissen aus diversen Foren zusammensuchen muss. Eine solche Herangehensweise an das Thema ist daher mMn unvernünftig.
https://www.hermann-historica.de/de/obj ... Accid=1155Anbei einige von Experten begutachtete Fallbeispiele zu Werksschnittmodell bzw normalen Schnittmodellen. Das MG3 beispielsweise weißt keine Abnahmestemper der Bundeswehr auf, dürfte aber eine normale Seriennummer der Produktion tragen. Die Fertigungsgeschichte ist daher auf den ersten Blick nicht eindeutig nachvollziehbar.
Auch ist der Lauf des Steyr Aug innen inkl Patronenlager verchromt und kann also nur im nachträglichen Zerstörungsverfahren hergestellt worden sein.
Was daher Werksdekos betrifft, so glaube ich nicht, dass wesentliche Teile von Schnittmodellen allgemeingültig niemals verwendungsfähig waren, weil dies auch durch den Herstellungsprozess bedingt ist (sein muss). Viele Werksschnittmodelle dürften aus einer Zeit kommen, als Waffen noch im Kopierverfahren oder mittels Lochstreifengesteuerter CNC hergestellt wurden und daher auch nur das einzelgefertigte Fräsmodell einer fertigen verwendungsfähigen Waffe waren, die im Idealfall als Schnittmodell serialisiert wurden.
Daher komme ich, ohne Kenntnis des ministerialen Geheimwissens in unveröffentlichter Bescheidform zu haben, zwangsläufig zu dem Ergebnis, dass sich mitunter eine neuartige Denksportaufgabe für den Besitzer derartiger Gegenstände ergibt.
Ich wollte nur die Problematik erörtern. Wir werden in Zukunft nämlich für bestimmte Waffentypen frei erwerblich Werksdeko Griffstücke haben, Griffstücke der Kategorie C (Zertifizierte Deko vor der EU RL) sowie Griffstücke der Kategorie B und in Fällen sogar der Katogorie A, in jeweils verwendungsfähigem Zustand.
Was daher überflüssig ist oder nicht möge der geneigte Leser bitte für sich selbst entscheiden. Es mag ja sein, dass das BMI bezüglich der Schnittmodelle Bescheide erstellt. Tatsache ist jedoch wie du selbst angemerkt hast, dass es Grauzonen gibt, und ein Post aus einem privaten Intenetforum keineswegs eine rechtskräftige Normierungen darstellt, noch dazu wo Bescheide an individuell bestimmte Rechtsunterworfene zu richten sind, einen uns unbekannten Spruch und eine uns unbekannte Begründung beinhalten. Interessant bleibt daher vor allem jener Normbezug im Bescheid, der wie bereits festgestellt, teilweise eben nicht vorhanden ist und das Gegenteil eines allgemein gültigen Gesetzes darstellt.
Hast du oder jemand anders also einen Bescheid (gesehen), hilft das Dritten leider gar nichts. Trotzdem danke für die geiteilte Info. Dazu ist ein Forum da, nicht um sich hier ans Bein zu treten, mM.