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Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Hi!
Angenommen man findet einen Revolver ca. aus den Jahren 1880~1910.
Ist der dann auch Kat. B ?
Danke
Angenommen man findet einen Revolver ca. aus den Jahren 1880~1910.
Ist der dann auch Kat. B ?
Danke
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Ja, ist er. Er könnte aber unter Umständen keinen Platz belegen:
WaffG §23 hat geschrieben:(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Das klingt gut.
Wenn ich mal so einen "finde", möchte ich nämlich nichts falsch machen.
Melden wird man es dann allerdings schon müssen nehm ich an.
Wenn ich mal so einen "finde", möchte ich nämlich nichts falsch machen.
Melden wird man es dann allerdings schon müssen nehm ich an.
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Natürlich
Melden,
abgeben,
ein paar Monate/Jahr warten (der rechtmässige Eigentümer könnte sich ja melden),
nach Ablauf der Frist Antrag auf Ausfolgung stellen
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Als würde sich da jemand melden. Bzw. beweisen können, es sei dann seiner
Aber so wirds dann wohl gemacht werden.
Danke!
Aber so wirds dann wohl gemacht werden.
Danke!
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Zu diesem Thema würde ich ergänzend noch die Lektüre von §42 WaffG empfehlen.
Fazit: Du hast 2 Tage Zeit, einen Fund zu melden und die gefundene Waffe abzugeben. Wenn innerhalb einer Frist von 1 Jahr der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, bekommst Du die Waffe wieder - und wenn sie nicht unter §23 (2a) fällt (und Du nicht noch freie Plätze hast), auch noch eine Erweiterung der WBK dazu (Neuausstellung kostet halt wieder extra, siehe §14 GebG).
Fazit: Du hast 2 Tage Zeit, einen Fund zu melden und die gefundene Waffe abzugeben. Wenn innerhalb einer Frist von 1 Jahr der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, bekommst Du die Waffe wieder - und wenn sie nicht unter §23 (2a) fällt (und Du nicht noch freie Plätze hast), auch noch eine Erweiterung der WBK dazu (Neuausstellung kostet halt wieder extra, siehe §14 GebG).
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Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Neu ist seit 14.12.2019, dass du dann auch bei Fundwaffen nach § 42 Abs. 3 Z. 1 einen Anspruch auf Erweiterung der WBK hast. Sprich, wenn du 10 Schusswaffen der Kat. B (bzw. welcher Kategorie auch immer; Anmerkung: gilt nicht für Kriegsmaterial!) findest, dann muss dir die Behörde beispielsweise die bereits volle WBK für 2 Schusswaffen auf insgesamt 12 Kat.B Plätze erweitern.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
ich denke interessant sind hier v.a. Modelle wie Schweizer Ordonnanzrevolver ... die sind auch vom Preis her ok (die Munition ist teuer)
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Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Aber einfach und billig zum Selberbauen, auch die 10,4mm für den 1878.
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Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Theoretisch würde eine C96 keinen Platz belegen? Oder wurden die vor 1900 nur in Reihenfeuer hergestellt? Dann würde sich die Kat. B ohnehin erledigen.
Pew Pew
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Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
ein original vorderlader revolver von 1851 wäre frei ab 18.jahre ...soweit ich es jetzt gelesen habe..
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Modellentwicklung vor 1879 - da zählen die ganzen Repliken dazuHauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Do 24. Sep 2020, 00:55Theoretisch würde eine C96 keinen Platz belegen? Oder wurden die vor 1900 nur in Reihenfeuer hergestellt? Dann würde sich die Kat. B ohnehin erledigen.
Erzeugung von 1900 - da muss dieses Stück nachweislich vor 1900 produziert worden sein / viel Spaß beim Nachweis
WBK ist trotzdem erforderlich - nur ein Platz ist nicht notwendig.
Originaler Vorderladerrevolver von 1851 ist trotzdem Kat. B - frei ab 18? - kann ich mir nicht vorstellen.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 24. Sep 2020, 07:41Modellentwicklung vor 1879 - da zählen die ganzen Repliken dazuHauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Do 24. Sep 2020, 00:55Theoretisch würde eine C96 keinen Platz belegen? Oder wurden die vor 1900 nur in Reihenfeuer hergestellt? Dann würde sich die Kat. B ohnehin erledigen.
Erzeugung von 1900 - da muss dieses Stück nachweislich vor 1900 produziert worden sein / viel Spaß beim Nachweis
WBK ist trotzdem erforderlich - nur ein Platz ist nicht notwendig.
Originaler Vorderladerrevolver von 1851 ist trotzdem Kat. B - frei ab 18? - kann ich mir nicht vorstellen.
Sorry - Entwicklung vor 1871 - Korrektur
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Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Revolver aus Jahr 1880 - 1910
Wichtig ist die Jahrzahl 1871 eben, da sonst VIEL in diesen Ausnahmeparagraphen fallen würde...Wolf1971 hat geschrieben: ↑Do 24. Sep 2020, 07:41Modellentwicklung vor 1879 - da zählen die ganzen Repliken dazuHauptsacheesknallt hat geschrieben: ↑Do 24. Sep 2020, 00:55Theoretisch würde eine C96 keinen Platz belegen? Oder wurden die vor 1900 nur in Reihenfeuer hergestellt? Dann würde sich die Kat. B ohnehin erledigen.
Erzeugung von 1900 - da muss dieses Stück nachweislich vor 1900 produziert worden sein / viel Spaß beim Nachweis
WBK ist trotzdem erforderlich - nur ein Platz ist nicht notwendig.
Originaler Vorderladerrevolver von 1851 ist trotzdem Kat. B - frei ab 18? - kann ich mir nicht vorstellen.
Aber ja, wenn du eine 1899 gefertigte C96 hast braucht die keinen Platz auf der WBK mehr.
Ein paar Ordonanzrevolver sind dadurch auch "Platzsparend" geworden.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.