Bulldog Revolver nach §23 Abs 2a eintragen lassen
Verfasst: Sa 4. Feb 2023, 13:30
Werte Forenmitglieder!
Ich wende mich mit einer Frage zu §23 Abs 2a an euch, da meine ausgiebige Internetrecherche nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Um auf den Punkt zu kommen, ein Verwandter besitzt einen belgischen Bulldog Revolver, den ich schon seit meinem 16. Lebensjahr bewundere. Dieses Familienerbstück würde er mir jederzeit gerne überlassen und so stellt sich mir nur die Frage, wie ich das Alter auf hoffentlich vor 1900 bestimmen könnte, damit der zweite Platz auf meinem Waffenpass frei bleibt (eventuell für ein AUG A3 SA). Derzeit belegt die Waffe einen Platz auf der WBK des Verwandten, denn die vorhandenen Beschusszeichen geben kaum Auskunft über das Alter, da diese bis weit ins 20. Jhd verwendet wurden. Das Patent für den Revolver stammt von nach 1871 soweit ich weiß, folglich fällt auch diese Option weg.
Ich freu mich auf eure Meinungen und Ratschläge!
Ich wende mich mit einer Frage zu §23 Abs 2a an euch, da meine ausgiebige Internetrecherche nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Um auf den Punkt zu kommen, ein Verwandter besitzt einen belgischen Bulldog Revolver, den ich schon seit meinem 16. Lebensjahr bewundere. Dieses Familienerbstück würde er mir jederzeit gerne überlassen und so stellt sich mir nur die Frage, wie ich das Alter auf hoffentlich vor 1900 bestimmen könnte, damit der zweite Platz auf meinem Waffenpass frei bleibt (eventuell für ein AUG A3 SA). Derzeit belegt die Waffe einen Platz auf der WBK des Verwandten, denn die vorhandenen Beschusszeichen geben kaum Auskunft über das Alter, da diese bis weit ins 20. Jhd verwendet wurden. Das Patent für den Revolver stammt von nach 1871 soweit ich weiß, folglich fällt auch diese Option weg.
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